Schwerbehinderung - Zusatzurlaub

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Tanja, 4. Januar 2002.

  1. Tanja

    Tanja Guest

    Hallo ihr,

    hab mal ne Frage (ich hoffe das die in DIESEM Forum richtig ist ... :)

    Also, ich hab einen GdB von 60 %. Mein Zeitvertrag läuft am 31.07.2002 aus. Mein Arbeitgeber hat die 5 Tage Zusatzurlaub nun auf die 7 Monate "aufgeteilt" und daraus meinen Zusatzurlaub für 7 Monate berechnet (5 : 12 x 7)

    Nun habe ich eben aber folgendes gelesen:

    "Eine Arbeitnehmerin teilte im Okt. 1991 mit, dass mit Wirkung vom 27.06.1991 ihre Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt wurde.

    Sie verlangte daraufhin für das Jahr 1991 fünf zusätzliche Urlaubstage, wie dies im Gesetz vorgesehen ist. Der Arbeitgeber wollte den zusätzlichen Urlaub NUR anteilsmäßig ab 27.06.91 bezahlen.

    Die schwerbehinderte Arbeitnehmerin gewann den anschließenden Prozess. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) führte aus, das Gesetz kenne in diesem Falle keine Wartezeiten, Stichtage oder ZWÖLFTELUNGEN. Daher sei der VOLLE Zusatzurlaub von 5 Tagen zu gewähren."

    Urteil des BAG vom 20.05.1995
    9 AZR 166/94
    RdW 1995, 534


    Heißt das nun für mich, dass mir, obwohl mein Vertrag am 30.09.2002 ausläuft, der volle Zusatzurlaub zusteht ?

    Wenn ich nun bei einem anderen Arbeitgeber eine neue Stelle ab 01.08.02 bekäme, würde ich ja dann KEINEN Zusatzurlaub mehr von ihm bekommen. Da ich aber umschulen (schulische Ausbildung) möchte, ist dies ja nicht der Fall, so dass es mir Recht wäre, wenn ich die 5 Tage bis Ende Juli nehmen könnte.

    Gruß

    Eure
    Tanja H.
     
  2. Emma

    Emma Guest

    Hallo Tanja!

    Wirklich Fachfrau bin ich nicht, aber für mich ist es ein Unterschied, ob ich das ganze Jahr gearbeitet habe und den Zusatzurlaub ab Juni bewilligt bekomme (denn krank ist man vorher schon gewesen), oder ob ich im Juli aufhöre zu arbeiten.
    Dein Gesamturlaub wird doch auch nur anteilig berechnet.

    Hoffentlich kann da jemand mehr zu sagen

    Emma
     
  3. femdance

    femdance Guest

    Hallo Tanja,

    ich kann aus dem Steh-Greif auch nichts Definitives sagen, habe aber beruflich die Möglichkeit an Informationen heranzukommen. Werde mich sofort am Montag informieren und dann im Forum melden.

    Einen schönen Sonntag euch allen
    Gruß von Angelika
     
  4. elli

    elli Guest

    hallo Ina,

    es ist korrekt wie der arbeitgeber hier handelt.
    im jahr der feststellung wird nicht gezwölftelt bei austritt schon.
    (bin fachfrau)

    gruß elli
     
  5. elli

    elli Guest

    sorry , meine natürlich tanja
     
  6. Tanja

    Tanja Guest

    Schon einmal Danke für Eure Infos, insbesondere an femdance und Elli.

    Gruß

    Tanja H.
     
  7. femdance

    femdance Guest

    Hallo Tanja,
    leider war unsere Literatur im Steuerbüro nicht hilfreich. Wir haben nur Informationen über das Steuerrecht betreffend, nicht aber das Arbeitsrecht betreffend oder nur sehr oberflächlich.
    Es entbrannte eine kleine Diskussion unter meinen Arbeitskollegen, die aber zu nichts führte.
    Sorry.
    Aber Elli hat ja bereits eine kurze, präzise Information gegeben.
    Es grüßt ganz herzlich
    Angelika
     
  8. Tanja

    Tanja Guest

    KEINE KÜRZUNG !!

    Hallo,

    jetzt bin ich schlauer. Der Schwerbehinderten zusatzurlaub wird nicht gekürzt, wenn man weniger wie ein Jahr beschäftigt ist. Wenn man eine neue Stelle hat, gibts halt da für das laufende Jahr keinen Zusatzurluab mehr, sondern erst im folgenden Jahr wieder !!!!

    Gruß

    Eure Tanja H.
     
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