Nordenau, ärztliche Unterlagen und der Stand der Dinge

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Sunshine74, 27. September 2003.

  1. Sunshine74

    Sunshine74 Guest

    Hallodri allerseits,

    ich war ja ne ganze Weile weg hier, aber nun wollte ich doch wenigstens ein update gebe:p

    NOrdenau: an der Sache mit dem Heilstollen ist definitiv was dran. Das Ambiente ist etwas karg was ich nicht unbedingt als so ästhetisch empfunden habe (*g*) und alle reissen sich um die vordersten Plätze - möglichst nah am Schiefer. Ich denke, das tut nichts zur Sache. Nach dem ersten Schluck Quellwasser hab ich einen Riesendurst entwickelt. Am dritten Tag war es dann aber zuviel für mich, ich bekam Kopfweh. Meine Freundin schilderte, dass sie eine deutliche Besserung ihrer Rückenschmerzen dort bemerkt hat. Obwohl sie skeptisch war. Ich kann es also nur empfehlen. Wobei ich 6 Euro je Gang recht teuer finde *smile* Die müssen sich ne goldene Nase dran verdienen. Aber: man kann soviel Wasser mitnehmen wie man schleppen kann - umsonst.

    Da ich ja nun nach HH ziehe und keine Tabletten mehr für mein Rheuma (dazu gleich mehr) brauche, hatte ich mich bei meiner Ärztin abgemeldet. Eigentlich hätte ich ja nun gern die Unterlagen, aber die wollen es nur rausrücken, wenn ich hier einen Arzte darum bemühe. Äh. Kann ich die nicht auch selbst anfordern oder hab ich etwa kein Recht auf meine Unterlagen???


    Mein Rheuma:
    Ich hatte doch von dieser phänomenalen Spontanheilung berichtet. Es ist bis jetzt fast dabei geblieben. Klar muckt es manchmal. Mein Warnsensor sag ich jetzt dazu. Ich kann immer noch richtig was tun, aber mein Körper ist eben nichth von heut auf morgen fit und da warnt er schon mal. ABER! Das ist so, wie ich es aus meiner Kinderzeit in etwa kenne. Keine Schwellungen und ausserhalb HGWs keine Wetterempfindlichkeiten.
    Im grossen und ganzen betrachte ich es als remittiert, warte aber natürlich ab, wie sich das entwickelt. Ich hatte meine Ernährung etwas schleifen lassen, davon nehme ich nun wieder ABstand und werde meine Körper weiter langsam aufbauen. Mal sehen wie es weiter so geht. Gut, nehme ich an.


    Kurzum: immer noch ein Wunder geschehen - ich kann es kaum fassen. Sitz da mit Honigkuchenpferdgrinsen im Gesicht und freue mich, was nun plötzlich alles wieder geht. Erstaunlich sowas.

    Euch allen ganz herzliche und vorsichtige Knuddelgrüsse aus HH! Christina
     
  2. Sunshine74

    Sunshine74 Guest

    Huhu.

    Kann mir denn keiner was zum Thema Unterlagen anfordern und dies nicht über den Arzt sagen? Ich würde wirklich gern wissen, ob man dazu nun berechtigt ist oder eben nicht.


    Danke! Christina
     
  3. eva muc

    eva muc Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    193
    Ort:
    München
    hallo christina,

    meine krankenkasse sagt hierzu folgendes:

    Die ausführlichste Aufzeichnung nützt wenig, wenn sie Ihnen vorenthalten wird. Hier ist die Rechtsprechung eindeutig: Patienten müssen Einsicht in die Krankenunterlagen erhalten.
    Aber: Die Krankenakten sind nicht Ihr Eigentum. Sie dürfen sie daher nicht mit nach Hause nehmen. Sie haben aber einen Anspruch auf Kopien.

    Die Kosten dafür müssen Sie selber tragen. Im Fall von Röntgenaufnahmen kann das teuer werden. Die Alternative: ausleihen gegen Quittung oder anfordern lassen durch den weiterbehandelnden Arzt. Wenn Sie ein besonderes Interesse haben, weil sie etwa doppeltes Röntgen vermeiden wollen, muss Ihnen der Arzt die Originalaufnahme leihweise überlassen. Anspruch haben Sie außerdem auf eine Kopie der Röntgen-Anordnung, die Einzelheiten wie die untersuchten Körperpartien und die Strahlenbelastung enthält.

    Wenn Sie die Unterlagen nicht persönlich einsehen wollen, weil das Verhältnis zum Arzt angespannt ist, können Sie Dritte mit einer Vollmacht beauftragen.

    Aber: Nicht alles muss der Arzt "herausrücken". Das Einsichtsrecht beschränkt sich auf die medizinischen Sachverhalte. Dazu gehören unter anderem Diagnosen und Befunde, Verordnungen von Medikamenten, Operationsberichte, Röntgen- und Ultraschallaufnahmen. Persönliche Eindrücke über den Patienten darf der Arzt unkenntlich machen.

    Einschränkungen gelten auch gegenüber Dritten. Sie haben grundsätzlich nichts in den Krankenakten zu suchen. Mit folgenden Ausnahmen:


    Sie haben die Schweigepflicht aufgehoben;
    Eltern von minderjährigen Kindern haben ein Einsichtsrecht;
    bei Bewusstlosen haben meist die nahen Angehörigen ein Einsichtsrecht; hier ist die Rechtslage jedoch nicht eindeutig;
    nach dem Tode des Patienten können Erben Einsicht erhalten.


    Krankenunterlagen dürfen frühestens vernichtet werden, wenn die in der Berufsordnung für Ärzte vorgesehene Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren abgelaufen ist. Viele Krankenhäuser bewahren die Unterlagen jedoch zu Recht 30 Jahre auf, da sie noch innerhalb dieser Frist damit rechnen müssen, dass ein Patient Schadensersatzansprüche anmeldet.


    gruß eva
     
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