Berufsunfähigkeitsversicherung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von flower, 23. September 2003.

  1. flower

    flower Die Ungeduldige

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    Ich weiß es gab schon mal einen Beitrag hierzu - aber ich kann ihn beim besten Willen nicht finden :rolleyes:
    Sorry :D

    Ich habe vor einigen Woche die Diagnose PSA bekommen (milde Ausprägung), leider aber schon seit mehr als 2 Jahren Gelenkbeschwerden und habe immer gedacht "Ich schließe die Versicherung ab, sobald ich wieder fit bin!"
    Okay - war wohl nix. Ich hätte immerhin doch gerne noch eine solceh Versicherung, da ich erst 25 (und sonst auch noch sehr "fit") bin.
    Könnt ihr mir vielleicht etwas weiterhelfen?

    Wenn man der Versicherung sagt, dass es da beim Verlauf einer milden PSA eigentlich gar nicht so schlecht aussieht - vielleicht wird es ja doch noch was :confused:

    Ich fühle mich so UNTERVERSICHERT! :D

    Wäre toll, wenn ihr einige Tips für mich habet (oder auch den link zu den alten Beitragen *grins* :rolleyes: )

    Liebe Grüße,

    flower
     
  2. Muckel

    Muckel Das Muckelchen

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    Hallo Flower!

    Habe selber den Fehler gemacht, keine BUZ zu machen, als es mir noch gut ging.

    Kenne zum Glück beruflich einen absoluten Versicherungsprofi, mit dem ich mich letzte Woche länger unterhalten habe.

    Selbst bei einer diagnostizierten Fibro ist eine BUZ nicht mehr möglich. Bei einer entzündlich rheumatischen Erkrankung schon gar nicht. Selbst wenn die Entzündungen alleine mit NSAR weggehen, kann man keine mehr abschließen. Da Du ein Basismedi nimmst, hat sich das damit schon mehr als erledigt.

    Bei leichteren Erkrankungen wie z.B. Neurodermitis o.ä. lehnt die Versicherungsgesellschaft die BUZübrigens auch meistens ab.

    Kann Dir nur den Tip geben, da Du auch keine Lebensversicherungen mehr bekommst, eine Rentenversicherung abzuschließen, die auch im Todesfall zahlen. Rentenversicherungen können ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.

    Hoffe, Dir etwas gehpolfen zu haben!

    Schönen Abend

    Muckel
     
  3. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Berlin
    BU-Versicherung

    Hi Muckel
    Ich kenn da nur eine Agentur über die Vereinigung MB, aber die bieten so etwas an. Da kannst Du Dich unverbindlich erkundigen.
    WWK-Generalagentur Kurt Mayr
    Hauptstraße 10 . 82275 Emmeering
    Tel: 08141 92796
    E-Mail: Kurt.Mayr@t-online.de
    Du kannst Deine Anfrage ansagen und wirst zurückgerufen.
    Halt einfach mal versuchen Schönen Gruß aus Berlin "merre"
     
  4. claudia-dd

    claudia-dd Neues Mitglied

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    hi ich bin claudia,

    ich weiß zwar nicht was du bist, aber eine berufsunfähigkeitversicherung brauchst du nur, wenn - falls du ihn wegen eines erbrechens nicht ausführen kanst.

    arbeitest du in einer bürotätigkeit, da hst du wirklich keine chancen, überhaupt bu zu werden, denn wenn bu , dann gleich eu, da büro schon als leichte tätigkeit eingestuft wird.....

    wie oben erwähnt, eine lebensversicherung kannst du machen(ich weiß zwar nicht wie alt bist), solange "nur" deine erkrankung eine rolle spielt.

    ich hatte bei meinem abschluß cp angegeben, mir wurde nicht ein prozent abgezogen, denn durch cp oder ähnliches "stirbt" man nicht.

    lass dich nicht irre machen, such dir einen vertrauten und lass dich beraten........

    claudia
     
  5. sito

    sito wölfin

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    Bayern
    hallo claudia,

    also ich habe bei meiner lebendversicherung damals mein kreuz auf berufsunfähigkeit gesetzt. heute bin ich froh, denn durch meine erkrankung muss ich nun schon seit jahren keine beiträge mehr bezahlen, bekomme aber das selbe raus als würde ich weiterzahlen. so ganz stimmt das also nicht, es wäre schon sinnvoll eine zu haben.

    lg sito
     
  6. danny

    danny i love pooh!

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    Landkreis Celle
    guten morgen muckel,

    ich hab genau das gleiche problem. hab da mit meinem versicherungsagenten drüber am telefon gesprochen. er hat gesagt, "siehste, hättest du damals doch das kreuzchen gesetzt".

    er will demnächst vorbei kommen und "mal sehen, was sich da machen lässt".

    ich kann dich ja auf dem laufenden halten.

    lg
    danny
     

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  7. flower

    flower Die Ungeduldige

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    Hallo an alle,

    vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
    Da ist ja fast alles von unmöglich bis möglich dabei :D
    Habe noch mal mit meinem "Versicherungsvertreter" gesprochen und der meinte, wir sollten es auf jeden Fall probieren - im Endeffekt kommt es immer auf den sachbearbeiter an, der den Fall prüft.
    .... und wenn man dem sagt, dass ich eigentlich ja ein "gutes" Risiko bin, weil bei mir die Krankheit früh erkannt und auch schon therapiert wird (somit gute Prognose).... :rolleyes:
    ... vielleicht klappt es ja doch.....;)

    Ich weiß nicht, ob ich mir einen Vorwurf machen muss, dass ich es noch nicht früher geschafft habe, eine solche Versicherung abzuschließen, aber das hätte ich eigentlich schon vor dem Abitur machen müssen (wo meine ersten Probleme losgingen) - und wer versichert einen denn schon zu so einem Zeitpunklt gegen Berufsunfähigkeit (wenn man noch nicht mal 'nen Schulabschluss hat :D)

    Werde es auf jeden Fall weiter verfolgen- kann euch ja mal berichten, was dabei rauskommt .....

    flower
     
  8. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hessen
    Hallo Flower,

    auch ich habe den Fehler gemacht und mich zu spät um eine solche Versicherung gekümmert.

    als meine Diagnose stand hatte ich keine Chance mehr!
    Das ärgerliche war nur, das wir uns hier hier gerade zu diesem Zeitpunkt damit auseinandergesetzt haben.
    Hätte ich auf meinen Mann gehört, wäre es schneller gelaufen.:mad:
    Aber diese Versicherungen nehmen halt einen nicht wenn man eine chronische Erkrankung hat, genauso haben sie meines Wissens, das Recht dir noch innerhalb der ersten 3 Jahre zu kündigen.

    Gruß Ulla


    P.S.
    meine Freundin hatte kurz bevor sie einen tödlichen Unfall erlitt eine Lebensversicherung abgeschlossen, diese zahlte nach dem Unfalltod nicht, da sie einen einmalig festgestellten Bluthochdruck nicht angegeben hatte
     
  9. Matthias

    Matthias Neues Mitglied

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    Dreieich, Hessen
    Probieren kann man es immer, aber wenn der Sachbearbeiter kein absoluter Blindfisch ist, springt der auf die rheumatische Erkrankung wie der Hund aufs Stöckchen. Mein Versicherungsvertreter wollte auch meine Versicherung erhöhen, da hab ich ihm gesagt er soll sich mal bei der Versicherung mit dem Stichwort "Psoriasis Arthritis" erkundigen. Er kam ganz kleinlaut zurück.
    Na ja, ich hab jedenfalls 3 Jahre vor den ersten Beschwerden eine BUV abgeschlossen. Die würde mir im Falle eines Falles ca 1200 Euro zahlen. Dazu käm noch die gesetzliche Rente, davon kann man dann einigermassen leben.
    Wenn ihr also Leute Anfang 20 kennt, die gerade mit der Arbeit anfangen, unbedingt abschliessen!!! Es gibt im übrigen einige wenige Versicherungen, die das ganze ohne kapitalbildenden Anteilo abschliessen.
     
  10. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Sachsen - Anhalt
    Hallo Flower,

    jaja .. hätte der Hund nicht gesch... hätte er nen Hasen gebissen :D . Wie mans macht, macht mans verkehrt.
    Aber die Frage der BU - Versicherung ist wirklich eine der wohl mit wichtigsten im Leben, die man rechtzeitig klären sollte. Tröste Dich, ich habe auch keine und mich würde schon seit zig Jahren niemand mehr versichern, auch eine Lebensversicherung bekomme ich nicht. Ich kann es leider nicht ändern.

    Toll, aber wirtschaftlich verständlich, das sich die Versicherungen nur die risikoarmen Kunden heraussuchen :mad: . So ist es doch im Grunde mit der privaten Krankenversicherung auch. Dort kommts Du auch nur als gesunder Kunde rein.

    Irgendwie werden somit die Kranken zu einer Randgruppe ... noch schlimmer wird das zu erkennen sein, wenn die neue Gesundheitsreform durch ist .. bin ja gespannt, was sich alles ändert, denn im Moment gehe ich schon mit dem Sparbuch ;) in die Apotheke ... wird es nach der Reform der Tresor??? lol der sowieso leeeer ist ????

    Nachdenkliche Grüße
     
  11. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    @ claudia-dd - das stimmt so nicht!

    Hallo Claudia, #

    was du schreibst stimmt so nicht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist gleich nach der Haftpflichtversicherung die wichtigste die du überhaupt abschließen kannst. Alle anderen kommen weit abgeschlagen dahinter. Und ich weiß wovon ich rede, bin Versicherungskauffrau.

    Gerade wir jüngeren die nach 1960 geboren sind, haben überhaupt kein Anspruch mehr auf BU-Rente, sondern nur noch auf EU-Rente. Und dann bist du auch schon halb tot.

    Im Schreibtischberuf BU zu sein, ist nicht gleichbedeutent mit EU. Auch am Schreibtisch muss man z.B. seine Finger und Arme noch gut bewegen können um z.B. die Tasten richtig zu benutzten. Zudem muss dein Rücken einigermaßen o.k. sein, so dass du noch so lange sitzten kannst (ich weiß, es gibt auch Stehpulte). Als Pförtner könntest du immer noch irgendwo tätig sein (nur so viele Pförtnerstellen gibt es gar nicht, vom Gehalt mal ganz zu schweigen)

    Und selbst wenn du EU sein solltest, auch dann brauchst du eine finanzielle Absicherung.

    Wenn man eine BU-Versicherung abschließt, muss man ganz dringend auf die Klausel "Verzicht auf Verweis" achten. Das bedeutet, dass man nicht gezwungen werden kann, einen alternativen Beruf auszuüben.

    Ich habe für mich gerade noch so die Kurve bekommen. Hatte vor 11 Jahren eine strepptokokkenindizierte Arthritits. Man hat mir damals auch gesagt akutes Rheuma und ich müsste nicht damit rechnen, später an Rheuma zu erkranken :D . Meine letzten Medis habe ich vor 6 1/2 Jahren dazu genommen und auch sonst keinerlei Beschwerden mehr gehabt. Sobald ich 5 Jahre die Medis nicht mehr genommen hatte, habe ich zugeschlagen (da die Gesundheitsfragen bei vielen Versicherern einen Zeitraum der letzten 5 Jahre abdecken). 3 Monate später traten die ersten Beschwerden wieder auf, nun habe ich auch die Diagnose Rheumatoide Arthritis. Hab ich echt Schwein gehabt.

    Für meinen großen Sohn (geht noch zu Schule) bin ich auch gerade dabei eine BU-Versicherung abzuschließen. Für den kleinen bin ich noch am suchen, es soll eine Gesellschaft geben, die Kinder ohne Gesundheitsprüfung versichert. Vielleicht haben wir ja Glück, ansonsten sieht es für Jascha schlecht aus.

    Also, wenn es irgend geht, schließt eine BU ab. Und auch schon für die Kinder, denn eine familiäre Disposition beim Rheuma kann einfach nicht abgestritten werden (beim letzten Kinderrheumasemiar auf dem ich war, hatten von 9 Kindern 5 Mütter auch Rheuma)

    Schönen abend noch

    Gruß

    anko
     
  12. DieLilie

    DieLilie Guest

    BuVz

    Guten Tag!

    Es tut mir leid, aber sobald eine Diagnose im Falle Rheuma bekannt gegenben wurde, kannst man keine BuVz mehr machen. Es ist immer noch am besten wenn die Eltern vorgesorgt haben und bereits nach deiner Geburt eine erstellt haben.
     
  13. Uschi(drei)

    Uschi(drei) Bekanntes Mitglied

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    Berunfsunfähigkeitsversicherung

    Hallo!

    Ich wollte nur mal das Thema nach vorne setzen, daß wir es nicht aus den Augen verlieren.

    Mach mich gerade kundig und hoffe, bald was berichten zu können.


    Gruß

    Uschi(drei)
     
  14. Siggi

    Siggi Neues Mitglied

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    BUZ

    Um auf die ursächliche Frage von flower zurückzukommen. Solltest du eine BUZ Versicherung abschliessen wollen, dann lass dich nicht verarschen. Einen Vertragsabschluss zu bekommen heisst für niemanden dass er die leistung im Leistungsfall auch erhält. Es geht bei vielen die Meinung um ein Vertrag wäre sicher wenn er z. b. 5 oder je nach Vertrag festgelegten wieviel Jahre auch immer bestehen würde. Das betrifft aber nur das Rücktrittsrecht des Versicherers.
    Im Leistungsfall anfechten kann die Versicherung immer, und das tut sie auch in den meisten Fällen, denn nur nach solchen Gründen wird bei Leistungsantrag geforscht.
    Dem Versicherungsmakler und der Versicherung geht es nur um den Abschluss, auch das sollte jedem klar sein. Es reicht im übrigen im Prinzip aus eine Rückenmassage bekommen zu haben um die Wirbelsäule ausgeschlossen zu bekommen. Noch nicht mal eine Untersuchung am Tage des Abschlusses würde davor schützen, denn selbst wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt Gesundheit attestiert bekäme, könnte die Versicherung noch wegen angeblich verschwiegener Umstände anfechten. Auch das einholen von Unterlagen beim Hausarzt oder der Krankenkasse ändert an diesem Sachverhalt nichts.
    Das ganze ist wie eine Lotterie zur Berufsunfähigkeitsrente. Deine monatlichen Beiträge ermöglichen es dir im Leistungsfall an der Ziehung teilzunehmen, mehr nicht. Du solltest dabei aber auch im Auge behalten dass sich diese Ziehungen dann über viele Jahre erstrecken, schliess also in jedem Fall vorher auch eine Rechtsschutzversicherung ab, das kostet nur einen Bruchteil dessen was dich das prozessieren später an Geld kostet. Wenn die Versicherung allerdings mit ihrem beliebtesten Mittel, der arglistigen Täuschung vor Vertragsabschluss durchkommt musst du sogar diese Kosten an deine Rechtsschutz zurückzahlen.
    Meine nächste Ziehung findet im übrigen nach Leistungsantrag vor 5 Jahren nächste Woche statt, ich weiss wovon ich rede. Im übrigen dürftest du beim Googeln dazu auch jede Menge finden.

    mfg Siggi
     
  15. towanda

    towanda Neues Mitglied

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    BU-Zusatzversicherung

    hallo Flower,
    ich schreibe zum erstenmal hier im forum, lese aber seit einigen tagen schon mit. nein eigentlich schreibe ich zum zweitenmal, denn das getippte von eben hat nicht den weg hier ins forum gefunden. also: zweiter versuch, kurzfassung: ich hatte das glück über einen gruppenversicherungsvertrag (10 personen) mit in eine bu-zusatzversicherung zu kommen, damals schon mit diagnostiziertem morbus bechterew. mittlerweile ist bei mir auch psa diagnostiziert und fibro und psychische probleme, sodass ich seit einigen jahren tatsächlich berufsunfähig bin, ich war selbstständige einzelhandelskauffrau.
    ganz wichtig ist der gleichzeitige abschluss einer rechtschutzversicherung, da bei streitigkeiten nicht beim sozialgericht verhandelt wird, sondern vorm landesgericht, und da brauchst du immer eine anwältin.
    aber auf alle fälle nachfragen kannst du bei Kurz Mayr, der immer werbung in der mb-zeitschrift macht, hier ist die e-mail-adresse: Kurt.Mayr@t-online.de.
    liebe grüße
    Towanda
     
  16. Uschi(drei)

    Uschi(drei) Bekanntes Mitglied

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    3.352
    Hallo zusammen! Hier kommt der versprochene Artikel zu der BU-Versicherung.

    Der Fachmann meldet sich zu Wort:

    Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) / Absicherung gegen die finanziellen Folgen der Erwerbsminderung / Sonstige Vorsorgemöglichkeiten



    1. Schutzmöglichkeiten für Menschen mit Vorerkrankungen - „noch-nicht-Erwerbsgeminderte“


    1.1. Privatpersonen

    Es lohnt sich „in leichteren Fällen“ immer, zusammen mit einem guten neutralen Betreuer bei den Versicherungen zu „kämpfen“. Aussichten auf einen Erfolg sehe ich dann, wenn sich der körperliche Zustand seit längerem nicht verschlechtert hat, keine längeren Krankschreibungen in den letzten Jahren erfolgt sind, wenn nicht ständig Medikamente zwingend erforderlich sind, wenn keine Organe befallen sind und wenn medizinische Gutachten positiv sind.

    Würde man die Gesundheitsfragen im Antrag nicht bestehen, bietet sich ein besonderer Rententarif bei einer großen deutschen Lebensversicherungsgesellschaft an: Ohne Gesundheitsprüfung gibt es sofort einen u n f a l l bedingten BU-Schutz in Form einer Beitragsbefreiung bei mindestens 50 %iger BU. 5 Jahre nach Vertragsschluß gibt es diese Beitragsbefreiung auch für k r a n k h e i t s bedingte BU. Fazit: Zwar wird keine BU-Rente gezahlt, aber immerhin wächst das Altersversorgungskapital auch dann weiter an, wenn nach 5 Jahren oder später einmal BU eintritt und man selbst nicht mehr sparen kann.

    Ein neutraler Betreuer bietet außer der echten BU-Versicherung auch eine „Grundfähigkeits-Versicherung“ an, die dann leistet, wenn verschiedene genau definierte Tätigkeiten (kumulatives Bsp.: Sitzen, Tragen, Bücken nicht mehr möglich, oder anderes Bsp.: Sehen ist unmöglich) nicht mehr möglich sind. Dort sind die Aufnahmekriterein nicht ganz so hart; der Preis ist auch günstiger.

    Fazit: Eine Gesellschaft bietet Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsfragen an; eventuell ist auch eine „Grundfähigkeitsversicherung“ möglich.



    1.2. Arbeitnehmer/innen (Betriebliche Altersversorgung, BAV)

    Wie oben unter 1.1. gibt es ein Angebot o h n e Gesundheitsprüfung - hier sogar mit einer (kleineren) Rente im Erwerbsminderungsfall! Dieses Angebot gibt es nur im Rahmen der „Betrieblichen Altersversorgung“ (BAV) in Form einer bestimmten „Pensionskasse“:
    Die „Pensionskasse“ ist eine besondere Art der Rentenversicherung.
    „Betriebliche Altersversorgung“ bedeutet, daß Sie einen Teil Ihres „Bruttos“ umwandeln in die (Alters-, Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenen-)-Versorgung (z.B. in eine „Firmendirektversicherung“ oder in die „Pensionskasse“). Der Vorteil der BAV: Sie zahlen auf den umgewandelten Teil k e i n e Steuern und bis Ende 2008 auch keine Sozialabgaben. Das spart - je nach persönlichem Steuersatz - teilweise mehr als 50 % gegenüber Versicherungen, die man aus seinem „Netto“ zahlen müßte. (Wer einen EUR 400,--„Job“ hat, kann dieses Angebot nicht nutzen. Anders, wenn freiwillig Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden.)
    Rente bei „Erwerbsminderung“ statt bei „BU“: Die „Erwerbsminderung“ ist ein Begriff aus der gesetzlichen Sozialversicherung und setzt die amtliche Feststellung der Erwerbsminderung voraus.
    Ein Nachteil dieser Pensionskasse ohne Gesundheitsfragen ist die relativ kleine Rente, die nach Feststellung der Erwerbsminderung anläuft. Also: Soviel wie möglich umwandeln, das führt zu höheren Renten. Maximal EUR 204,-- / Monat oder EUR 2.448,-- / Jahr; diese Beträge steigen jedes Jahr im Rahmen der Erhöhung der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze an.
    Eine Besonderheit der Pensionskasse ist, daß ein Single ohne Kinder im Rentenalter nichts an Dritte vererben kann. Nur für seine Beerdigung steht dann ein Sterbegeld zur Verfügung. Der Rest fällt an die Solidargemeinschaft. (Grund hierfür: Die steuerliche Begünstigung der Pensionskasse)

    Noch ein paar Infos zur Betrieblichen Altersversorgung (BAV): Die umgewandelten Gehaltsbestandteile sind sofort unwiderruflich und unverfallbar. Sie sind insolvenzgeschützt, weil sie nicht vom Arbeitgeber verwaltet werden; die Gesellschaften werden durch das BAFin (Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen) kontrolliert; zeitweiliges oder endgültiges Aussetzen ist möglich, nach einem Wechsel des Arbeitgebers ist auch eine private Fortführung möglich. Durch die etwas geringeren Renten- und Arbeitslosenbeiträge sinken in den entsprechenden Notfällen auch die Ansprüche.
    Der Chef hat übrigens die P f l i c h t zur umfassenden und neutralen Info über die Möglichkeiten der BAV (Betr. Altersvers.). Er kann zwar die Gesellschaften aussuchen (und auch nur eine Firmendirektversicherung anbieten). Er muß aber aufpassen: Nach dem Betriebsrentengesetz haftet er subsidiär, wenn die Gesellschaft nicht mehr die versprochenen Leistungen erbringt. Deshalb sollte der Chef nicht selbst eine Gesellschaft aussuchen, sondern unabhängigen Rat einholen und das Haftungsrisiko damit elegant delegieren. Der Chef / das Unternehmen ersparen sich die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung bis Ende 2008. Außer einer zusätzlichen Gehaltsbuchung hat er keinen Aufwand.
    Die Pensionskasse läuft seit 2002 parallel zur Firmendirektversicherung, beide wiederum parallel zur Unterstützungskasse. Eine Angestellte, ein Angestellter oder ein(e) GmbH-Geschäftsführer(in) kann also parallel zur Firmendirektversicherung auch die Pensionskasse und die Geschäftsführerversorgung.

    Fazit: Es gibt eine Möglichkeit für Nicht-Gesunde zur Erlangung einer BU-Rente ohne Gesundheitsfragen bei einer Pensionskasse.



    2. Schutzmöglichkeiten für Gesunde

    Spätestens mit 16 Jahren jeden gegen die finanziellen Folgen der BU (anfangs noch „Schulunfähigkeit“) absichern! In so jungem Alter ist und bleibt der Beitrag bis zum Alter 65 günstig. Bei manchen Anbietern kann man bereits ab Schuleintritt Schutz erhalten für die Kinder.
    A l l e - auch undefinierte - Beschwerden und Symptome müssen im Antrag oder auf einem im Antrag so bezeichneten Beiblatt angegeben werden. Sonst riskiert man, später keinen Schutz zu haben und die ganze Zeit umsonst die BU-Versicherung bezahlt zu haben!! Hier zeigt sich der Kundenvorteil eines Versicherungsmaklers: Im Zweifel haftet der Makler. Ein Versicherungsvertreter haftet nicht.
    Eine „Erwerbsunfähigkeitsversicherung“ ist nicht als Alternative, sondern nur als Ergänzung anzuraten: Der EU-Fall ist relativ selten. Die EU ist eine Ergänzung zu einer bestehenden BU-Absicherung (empfehlenswert in Form einer Einmalauszahlung).
    Inzwischen sind die BU-Bedingungen bei den guten Anbieter so kundenfreundlich, daß niemand auf einen anderen (schlecht bezahlten und schlechter angesehenen) Job verwiesen werden kann.
    Nicht auf den Verkaufstrick eingehen, nur bis Alter 55 oder 60 versichert zu werden (weil es billiger ist und für den Anbieter besser aussieht). Wovon leben Sie denn dann ab Alter 56?
    Im Gegensatz zu Stiftung Warentest rate (nicht nur) ich durchaus zu einer kleinen Kapital- oder Rentenversicherung mit BU-Schutz: Häufig werden die besten BU-Bedingungen nur bei dieser Kombination angeboten. Und das angesammelte Kapital kann im Notfall zur Überbrückung (Stundung, Beleihung) verwandt werden. Außerdem gibt es bei vielen Kombi-Tarifen auch Zusatzleistungen wie z.B. jährlich aufgestockte Beitragsbefreiungen oder garantierte BU-Rentensteigerungen. Es gibt sogar einen Anbieter, bei dem die BU-Rente lebenslang läuft, wenn die BU vor Alter 50 eingetreten ist!
    Und im Gegensatz zu manchen Hitparaden rate ab, beim billigsten Anbieter die BU abzusichern. Die billigsten sind nicht immer die erfreulichsten Anbieter, wenn es an das Zahlen geht. So gibt es das böse Diktum, daß es sich bei einigen Anbietern lohnt, gleich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.....
    Es gibt mehrere „Rating-Gesellschaften“ für die BU-Bedingungen. Die Note „5 Sterne“ von Morgen & Morgen gibt es inzwischen zuhauf. Die Note „FFF“ oder „FF“ von Franke & Bornberg ist da schon wertvoller.
    Nie vergessen, daß die Finanzkraft, die stillen Reserven und das Marktstanding der jeweiligen Gesellschaft ebenso zu beachten sind. Und da bleiben in Deutschland leider nur noch sehr wenige übrig.
    Schauen Sie sich verschiedene Publikationen an, z.B. auch „PlusMinus“ im ARD / im Internet (zuletzt 9/2003) und achten Sie auch darauf, welche Gesellschaften immer wieder genannt werden.
    Einige hervorragende Anbieter aus „England“ (juristisch korrekter: Irland) werden meist nicht mit den deutschen verglichen. Zu Unrecht, wie (nicht nur) ich meine, denn immerhin haben fast alle „Engländer“ in den zurückliegenden 200 Jahren ihre Verpflichtungen erfüllt, was man von deutschen und österreichischen Gesellschaften nicht gerade behaupten kann (auch wenn Währungsreformen und Enteignungen nicht den Gesellschaften anzulasten sind). Tatsache ist, daß es im angelsächsischen Bereich eine Tradition effektiver Vermögensverwaltung gibt, die man auch nutzen sollte. Die Renditen lagen und liegen höher als bei den meisten deutschen Anbietern. Die besten Rückdeckungen in der Betrieblichen Altersversorgung sind über „englische“ Versicherungen darstellbar.
    Interessant sind auch die Ratings von „Standard & Poor´s“ zu Lebensversicherungen: „AA“ und „A“-Rating ohne Zusatz „PI“ sind akzeptabel.
    Mißtrauen ist angesagt bei jungen Gesellschaften oder solchen mit agressiver Werbung. Auch die „Mannheimer-Versicherung“ fiel durch schnelles Wachstum und große Werbung auf - und hatte gute Noten bei Stiftung Warentest.....

    Wer (wie ich) Versicherungen als notwendiges Übel ansieht und nur die Großrisiken absichern will, der ist mit dem Konzept „dread disease“ besser (und auch billiger) bedient. Der beste Anbieter in Deutschland ist gleichzeitig auch international einer der besten Gesellschaften. Hier gibt es eine Einmalauszahlung nach Eintritt einer von definierten 35 schwersten Krankheiten, z.B.
    Systemischer Lupus erythematodes
    bakterielle Meningitis mit dreimonatiger neurologischer Schädigung
    Motor-Neurone-Erkrankung
    Muskeldystrophie
    Schwere rheumatoide Arthritis mit größeren Deformationen in mindestens drei definierten
    Gelenksregionen und eingeschränkter Aktivität über 6 Monate
    usw.
    oder Eintritt des Pflegefalles. Außerdem wird die Beitragsbefreiung bei BU angeboten.
    Ein Mischmodell ist eine Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung bei BU und Einmalauszahlungen bei Eintritt von Krebs, Koronarbypass, Infarkt, HIV, Nierenversagen, MS, Schlaganfall.
    Übrigens: Rauchen lohnt sich wirklich nicht - bei den beiden letzten Vertragstypen müssen Raucher mehr zahlen!

    An alle Chefs gerichtet: Die BAV für sich oder die Führungsriege nicht von einem „Versicherungsvertreter“ oder der Bank einrichten lassen (haften ja nicht!, s.o.), sondern von einem neutralen Fachmann. Der gestaltet die Zusagen so, daß beim späteren Firmenverkauf die eingerichtete Zusage übertragen oder durch ihren modularen Aufbau einfach beendet werden kann. Außerdem kann er die Rückdeckung kostengünstiger gestalten. Und schließlich freut sich der Steuerberater / Wirtschaftsprüfer über die Haftungs- und Arbeitsentlastung.
    Demnächst läuft in Stuttgart ein Gerichtsverfahren an, wonach Beschäftigte unter anderem Regreß geltend machen für unterlassene BAV-Aufklärung (§§ 1 und 1 a BetrAVG = BetriebsrentenG). Also: An das Schwarze Brett oder in das Intranet eine entsprechende Info über die Möglichkeiten. Auch hier besser einen Neutralen beauftragen.
    Und, liebe Chefs, was hindert Sie, etwas den Mitarbeiter/innen dazuzugeben, wenn die so nett sind, Lohn / Gehalt umzuwandeln und Ihnen Sozialabgabenvorteile bescheren? Und wäre es nicht ein Beitrag zum Kostensenken, statt der nächsten Lohnerhöhung und statt VL eine bilanzneutrale und flexible Zusage abzugeben? Davon profitieren nämlich Sie bzw. Ihr Unternehmen mehr als Sie denken.

    Fazit: Nicht abwarten, nicht alles glauben, aktiv sein und Infos sammeln und vor allem ehrlich und umfassend die Gesundheitsfragen beantworten. Und vor allem: Die BAV nützen!



    3. Was man sonst noch tun kann

    Jeder sollte eine „Betreuungsverfügung“ verfaßt haben - sie ist noch wichtiger als ein Testament. Man ist ein Betreuungsfall, wenn man allein ist bzw. eine andere Person nicht die nötigen Vollmachten hat u n d wenn man aus verschiedenen Gründen nicht mehr handlungsfähig ist. Fehlt diese Verfügung, drohen im Extremfall „Amtsbetreuer“, die nicht immer ganz uneigennützig handeln.... .
    Keine „Berliner Testamente“ ohne umfassende steuerliche oder notarielle Beratung (Erbschaftsteuer!, Gefährliche Pflichtteilsansprüche!) verfassen bzw. vorhandene Testamente überprüfen lassen.
    Überprüfen Sie Ihre Bankverbindungen, Fonds (grundsätzlich Dachfonds stoppen, Fonds nicht mehr bei Ihrer Sparkasse oder Bank, sondern direkt bei der Gesellschaft oder bei Direktbank), Abonnements (selten wird man schlauer), Versicherungen (schlechte Lebensversicherungen beitragsfrei stellen), Mitgliedschaften (Fitneßclubs verdienen an den Nichtteilnehmern - ich weiß, wovon ich rede) und Ihre Lese- (Bohlen) und Sehgewohnheiten.... Und wer ist des Deutschen schlimmster Wertvernichter? Richtig, das überdimensionierte Auto. Also: 2 Jahre länger das „alte“ Auto fahren, nächstes Auto mit weniger Hubraum. (Daimler, BMW, Jeep und Porsche: Verzeiht mir).
    Wir werden alle später erhebliche Summen für unsere Gesundheit aufwenden müssen. Hier bietet sich ein Beitragssicherungsprogramm an - für “Gesunde“ auch mit einer Beitragsbefreiung. Dann sind Sie in der Lage, auch im Alter lebenslang die steigenden Gesundheitskosten zu tragen.
    An die Chefs gerichtet: Fast immer nimmt das eigene Testament nicht Rücksicht auf den / die Gesellschaftsverträge! Das ist tödlich. Hier einmal überlegen, worauf es Ihnen ankommt, den Steuerberater fordern und anschließend zu einem guten Notar marschieren. Den worst case nicht verdrängen, sondern die Unternehmensnachfolge oder -fortführung j e t z t regeln. Das kommt bei den kreditgebenden Banken auch gut an.

    Schalten Sie häufiger ab - das ist im weitestmöglichen Sinne gemeint.

    Ihnen wünsche ich jetzt viel Glück und Zufriedenheit, auch wenn das Leben nicht immer lustig ist. Weitergehende Fragen werden gerne beantwortet.

    Albrecht / Uschi(drei)
     
  17. Siggi

    Siggi Neues Mitglied

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    Berufsunfähgkeit und Realität

    DIE ZEIT

    Wirtschaft 42/2001

    Zweifeln, hinhalten, austricksen


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    Rente bei Berufsunfähigkeit: Kaum eine Versicherung zahlt prompt und problemlos

    von Holger Balodis


    Dieter B. hatte alles richtig gemacht. Neben einer Lebensversicherung hatte der Transport- und Bauunternehmer auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, bei der Generali. Sollte er ernsthaft krank werden, dachte er, würden er und seine Familie mit 3000 Mark monatlich abgesichert sein. Falsch gedacht: Kurz nach seinem 50. Geburtstag traf Dieter B. ein schwerer Herzinfarkt. Sowohl die Ärzte der Uniklinik Münster als auch der Rehaklinik in Bad Waldliesborn bescheinigten ihm wegen des schweren Herzschadens eine hochgradige Berufsunfähigkeit. Seine Versicherung kümmerte das alledings wenig. Sie forderte immer neue Bescheinigungen, zweifelte die Gutachten an und zahlte zunächst nicht.

    "Kein Einzelfall, sondern leider ein ganz normales Vorgehen", urteilt der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Wolfgang Scholl. Kaum eine Versicherung zahle prompt und problemlos. Fast alle versuchten sich stattdessen um die Rentenzahlungen zu drücken. Nach den Erfahrungen des Verbraucherschützers gehen die Versicherungen hierbei nach einem abgestuften Verfahren vor.

    Der erste Schritt: Verzögerung. Durch scheibchenweises Anfordern der notwendigen Unterlagen - etwa Belege oder Gutachten - wird das Verfahren in die Länge gezogen. Nicht selten dauert es zwei Jahre, bis überhaupt über die Zahlung der Rente entschieden wird. Solange bleiben die Kunden ohne Rente. Mit der Verzögerungstaktik solle der Versicherte "weich gekocht werden", vermutet Verbraucherschützer Scholl. Im Klartext: Entweder verzichtet er auf seine Ansprüche oder akzeptiert einen Vergleich, mit dem die Versicherung viel Geld spart.

    Der zweite Schritt: Anzweifeln der Berufsunfähigkeit. Häufig werden die medizinischen Gutachten angezweifelt. Beispielsweise, wenn sie von einem Arzt stammen, bei dem der Versicherte schon früher in Behandlung war. Dann wird Befangenheit unterstellt. Oft argumentiert die Versicherung auch, die Berufsunfähigkeit sei nur von begrenzter Dauer, da sich der Gesundheitszustand ja bessern könne. Für die Erkrankten heißt das immer neue Gutachten und so lange auch kein Geld.

    Der dritte Schritt: Verweisung auf eine andere Tätigkeit. Lässt sich der medizinische Befund nicht mehr abstreiten, nutzen viele Versicherer die so genannte Verweisungsklausel. Dies bedeutet: Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, kann auf eine andere vergleichbare Tätigkeit "verwiesen" werden. Auch dann gibt's keine Rente.

    Der vierte Schritt: Vorwurf der arglistigen Täuschung. Lässt sich die Berufsunfähigkeit nicht leugnen und ist keine Verweisung möglich, versuchen viele Gesellschaften dem Erkrankten im Nachhinein eine arglistige Täuschung bei Antragstellung nachzuweisen. Damit würde der Vertrag rückwirkend nichtig, damit auch der Versicherungsschutz entfallen und ebenso der Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente. So muss jeder Berufsunfähige damit rechnen, dass die Versicherung so lange in alten Arztunterlagen gräbt, bis sie eine Vorerkrankung aufstöbert, die der Kunde möglicherweise bei Antragstellung verschwiegen hat.

    Rund 13 Millionen Deutsche haben eine private Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätszusatzversicherung abgeschlossen. Im vergangenen Jahr zahlten sie dafür rund fünf Milliarden Mark an Prämien. Ausgezahlt wurden aber allenfalls Renten von rund zwei Milliarden Mark. In kaum einem Versicherungszweig ist das Missverhältnis von Beiträgen und Leistung so augenfällig wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dennoch dürfe, so warnt Michael Gaedicke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, daraus keineswegs der Schluss gezogen werden, "als produzierten die Berufsunfähigkeitsversicherungen enorme Gewinne für die Versicherungswirtschaft". Die Überschüsse dienten vielmehr als Reserven zur Abdeckung des "erheblichen und lange laufenden Risikos".

    Rechnen die Versicherungen also damit, künftig tatsächlich kräftig zahlen zu müssen?

    Im Prinzip wäre das bitter nötig: Bereits heute wird jeder vierte Arbeitnehmer berufs- oder erwerbsunfähig, im Schnitt mit 52 Jahren. Der gesetzliche Invaliditätsschutz, ohnehin noch nie besonders üppig, ist seit diesem Jahr kräftig zusammengestrichen worden. Breite Schichten sind nun auf private Berufsunfähigkeitsversicherungen angewiesen. Ob diese Privatisierung des Invaliditätsrisikos aber wirklich funktioniert, hängt nach Meinung unabhängiger Experten vor allem davon ab, ob sich die Assekuranz auch weiterhin mit allerlei Hintertürchen und Tricks um die Zahlungspflicht drücken kann.

    Mit anderen Worten: Werden die für den Normalkunden undurchschaubaren Versicherungsbedingungen endlich auf breiter Front so umgestaltet, dass die Versicherungen nicht nur viel versprechen, sondern im Ernstfall auch wirklich zahlen? Und: Wie kann ein Kunde schon heute erkennen, welche Versicherung ihn später fair behandeln wird?

    Die Ranglisten in den gängigen Testheften helfen nach Ansicht des unabhängigen Versicherungsberaters Hans-Hermann Lüschen da nicht viel weiter. Was soll man, so fragt der renommierte Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen, etwa von Finanztest halten, wenn dort im jüngsten Vergleich rund die Hälfte der Versicherungen mit "Sehr gut" bewertet würden? Viel zu wenig werde dort etwa berücksichtigt, ob sich die Versicherung später im Leistungsfall um eine Zahlung herumdrücken könne, kritisiert Lüschen.

    Stattdessen hat der Berater eine Checkliste mit 30 Kriterien entwickelt. Berücksichtigt eine Versicherung all diese Punkte in ihren Versicherungsbedingungen, können die Kunden davon ausgehen, dass sie im Krankheitsfall schnell ihre Rente zu bekommen.

    Drei Beispiele:

    1. Eine kundenfreundliche Versicherung verzichtet generell auf die Verweisungsklausel. Wer dann in seinem ausgeübten Beruf, beispielsweise als Schreiner, nicht mehr arbeiten kann, bekommt die vereinbarte Rente. Die Versicherung kann ihn nicht etwa auf den Job eines Verkäufers im Baumarkt "verweisen" und die Rente verweigern.

    2. Nach sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit sollte die Versicherung automatisch die Berufsunfähigkeit anerkennen. Mit einem solch klaren Kriterium entgehen Erkrankte einem langwierigen Gutachterstreit und können einen problemlosen Nachweis führen.

    3. Fahrlässige Verstöße sollten nicht zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen. Sonst würde schon ein Straßenverkehrsunfall wegen eines missachteten Rotlichts bereits zur Verweigerung der Rente führen.

    Zwar erfüllen erst wenige Versicherer sämtliche "Lüschen-Kriterien" (siehe Interview), doch Besserung ist in Sicht. So haben beispielsweise fast alle Versicherungen bereits einen Tarif im Programm, der auf die Verweisungsklausel verzichtet. Den Altkunden jedoch bringt das wenig. Zwar lohnt sich auch für sie eine Nachfrage bei ihrer Versicherung, ob der Vertrag an die neuen kundenfreundlichen Bedingungen angepasst werden kann, doch ein Recht hierauf haben sie nicht. Ihnen bleibt wohl in vielen Fällen wie in der Vergangenheit nur der Gang vors Gericht, um den Rentenanspruch durchzusetzen.

    Exunternehmer Dieter B. erkämpfte sich in einem jahrelangen Rechtsstreit und drei Gerichtsverfahren seine regelmäßige Rente. Die Generali erklärte dazu, dass es "sich nicht um einen typischen Fall" handele. Allerdings hänge der Zeitraum vom Rentenantrag bis zum Beginn der Rentenzahlung jeweils vom Einzelfall ab. Bei Dieter B. waren es immerhin sieben Jahre.


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