Was bringt der Behindertenausweis?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Chrissi, 23. September 2003.

  1. Chrissi

    Chrissi Guest

    Hi,
    habe mit Interesse den Beitrag von Hai gelesen. Mein Mann meinte auch schon, dass ich sowas mal versuchen soll. Ich kann für mich aber noch nicht so recht den Nutzen davon sehen, außer das man einen gewissen Kündigungsschutz hat (?). Das wäre an sich schon gut, aber meine Sorge ist, dass ich, wenn ich irgendwann doch mal was anderes machen möchte, keinen Job aufgrund meiner Behinderung bekomme.

    Vielleicht seid ihr ja mal so lieb und klärt mich über die Vor- und Nachteile eines Behindertenausweises auf.

    Sorry, über die blöde Frage, aber ich habe mich tatsächlich bisher noch nicht so wirklich mit dieser Thematik befasst, denke aber, dass mich das so langsam interessieren sollte :confused:

    Liebe Grüße

    eure ahnungslose :confused:
    Chrissi
     
  2. cher

    cher "Hessisches Mädel"

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    Schwerbehinderun

    Liebe Chris,

    du solltest auf jeden Fall einen Antrag stellen. Bei einer Behinderung ab 50% hast du eine
    Einsparung der Lohnsteuer, du erhälst den Schwerbehindertenausweis. Dadurch kannst du verschiedene Veranstaltungen, Museen, usw billiger besuchen. Dein Arbeitsplatz muss dementsprechend eingerichtet sein, also Behindertengerecht.
    Erkundige dich doch mal, wo es an deinem Wohnort einen Schwerbehindertenbeauftragten gibt. Ihm kannst du alles Fragen, deine Situation schildern.
    So...es gibt noch mehr Vorteile...mir fällt momentan nichts mehr ein.

    cher
     
  3. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

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  4. KU

    KU Guest

    Re: Schwerbehinderun

    Behinderte haben Anspruch auf den "Behinderten-Pauschbetrag", der im Rahmen der "Außergewöhnlichen Belastungen" in der Einkommensteuererklärung (Lohnsteuer-Jahresausgleich) geltend gemacht ("abgesetzt") werden kann. Die Pauschbeträge betragen:

    bei einem Grad der Behinderung (GdB) von:

    25 und 30: 310 Euro
    35 und 40: 430 Euro
    45 und 50: 570 Euro
    55 und 60: 720 Euro
    65 und 70: 890 Euro
    75 und 80: 1060 Euro
    85 und 90: 1230 Euro
    95 und 100: 1420 Euro.

    Bei Personen mit einem GdB ab 50 reicht als Nachweis der "Schwerbehinderten-Ausweis", in Kopie der Einkommensteuer-Erklärung beigefügt.

    Personen mit einem GdB zwischen 25 und 50 können den Pauschbetrag ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn

    a. ihnen wegen ihrer Behinderung Renten oder andere laufende Bezüge zustehen

    oder

    b. wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat (dies dürfte für jeden Rheumatiker zutreffen).

    Als Nachweis dient eine Bescheinigung der für die Ausführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (Versorgungsamt).

    Fazit: Der Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderte sollte immer gestellt werden, denn die Bewilligung bedeutet in jedem Fall bares Geld.

    Beispiel: Ein Angestellter mit GdB 50 und einem Durchschnittssteuersatz von 30 % spart 171 Euro Steuern.

    Gruß,
    KU
     
  5. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hessen
    Hallo Chrissi,
    wenn du eine chronische Erkrankung hast, würde ich so schnell als möglich einen Ausweiß beantragen.
    Mir hat damals meine Hausärztin dazu geraten, oder wohl eher mich dazu genötigt ;)
    Aber es ist eine gute Sache, schließlich hat man ja mit einer chronischen Erkrankung viele Nachteile.
    Außerdem genießt man einen besonderen Kündigungschutz und und und
    Deshalb sollte man auch alle Vorteile nutzen, die man durch einen festgestellten GdB hat.

    Gruß

    ulla
     
  6. Chrissi

    Chrissi Guest

    50% Behinderung?

    Hi ihr Lieben,
    habt erstmal vielen Dank für die schnellen Infos, aber ihr geht fast immer von 50% Behinderung aus. Und da ich mir ja brav die empfohlenen Links angeguckt habe, glaube ich, dass man für 50% schon ganz schön böse dran sein muss. Ich tippe, dass ich vielleicht auf 20 - 30% kommen könnte. Bringt das denn auch was? Oder schätze ich das falsch ein?

    Immernoch ratlose Grüße
    Chrissi:confused:
     
  7. KU

    KU Guest

    Versuch macht kluch

    hi Chrissi!

    Also ich würde mal sagen, du kriegst mindestens 50 Punkte.

    :cool:
     
  8. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    Schwerbehinderung nur wegen Schmerzen?!

    Hallo,

    bekommt man denn einen Schwerbehindertenausweis auch weil man "nur" Schmerzen hat. Ich leide nicht unter verkrümmten Gelenken oder so, halt nur unter den Schmerzen. Mir geht es nur um den Kündigungsschutz den man dann hat. Z.Zt arbeite ich im Betriebsrat, daher bin ich sowieso unkündbar, aber irgenwann höre ich damit sicherlich auch mal auf.

    Und wie sieht das bei Kindern aus? Hat da jemand Erfahrungen? Auch ob es Sinnvoll ist, für Kinder einen Ausweis zu beantragen. Vielleicht will er das ja später gar nicht und dann hat er so ein Ding. Anderseits stehen einem dann wieder Betreuungstage durch die KK zu, die ich jetzt nicht mehr habe.

    Wo gibt es eine Liste mit den Behinderungen und der entsprechenden Einteilung?

    Gruß

    anko
     
  9. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    Hamburg
    schon gefunden

    Ich habe gerade in dem Postin von Hai bzw. den Antworten die Link für die Einschätzungen gefunden.

    Vielleicht sollte ich es doch mal probieren. Alleine für meine ständigen Migräneanfalle stehen mir schon bis zu 40 % zu. (Und meinem Sohn auch :( )

    Wenn dann noch etwas beim Rheuma rauskommen sollte, wird das dann aufaddiert?

    Gruß

    anko
     
  10. bibbi

    bibbi Neues Mitglied

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    NRW
    Hey,

    ich habe bis heute keine genaue Diagnose und habe doch
    50 % vom Versorgungsamt bekommen!!!

    Selbst wenn Ihr nur 30% bekommt lohnt es sich doch.
    1. die Steuerersparniss - warum dem Finanzamt das Geld schenken:)
    Dies betrifft nicht nur den Steuerfreibetrag - man kann auch einiges mehr
    absetzen. Dabei ist bestimmt die Beratung eines Steuerberaters oder
    Steuerhilfevereins sehr behilflich!
    2. bei 30 % kann man beim Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung stellen,
    erst damit erhält man auch den Kündigungsschutz wie jemand der 50% hat -
    denn erst ab 50% ist man rechtlich gesehen automatisch als Schwerbehinderter
    anerkannt.

    Dies gilt natürlich auch für Kinder! Meine Tochter hat 80% und bisher was Schule
    und Ausbildung angeht nur Vorteile gehabt! Ebenso gelten hier die Steuervorteile
    wie in Punkt 1. Im Fall, das wie bei uns ein Elternteil und ein Kind eine
    Schwerbehinderung haben kann man die Freibeträge auch 2x in Anspruch nehmen
    und das "läppert" sich ganz gut.

    Auch im Fall das man einen Ausweis hat, kann man ihn jederzeit zurückgeben!!!
    Und gilt dann nicht mehr als Schwerbehindert und verliert dadurch natürlich auch
    die Vorteile die damit verbunden sind - dies gilt auch für Kinder.

    PS. Ich kenne Leute die haben 80% bekommen weil sie "nur" eine Lernbehinderung hatten!!!

    Gruss
    bibbi
     
  11. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    auch der zusätzliche....

    urlaub ist nicht zu verachten liebe chrissi. denn durch die erkrankung braucht man mehr auszeiten als gesunde.

    deshalb scheu dich nicht. auch bei der kfz-steuer erhälst du eine 50%ige reduzierung, je nachdem wieviel prozent du erhälst oder aber du kannst kostengünstiger bus fahren.

    und wenn du den nicht mehr haben willst, brauchst du ihn ja nicht verlängern lassen.

    der ausweis hat eine gewisse gültigkeit und wenn man den ausweis wieder an das versorgungsamt schickt und eine verlängerung beantragt, bekommt man entweder den verlängerten ausweis oder aber eine nachfrage.

    deshalb auch bei kindern (ich hab meinen seitdem ich 12 bin) ruhig beantragen.(die dürfen, wenn sie einen ausweis haben, sogar auf diesen sitzen SITZEN im bus (nee, was war das früher ein spaß, wenn die älteren mich immer wegjagen wollten und wir um die prozente gezockt haben;) und ich mal wieder gewonnen hab. da haben die vielleicht gestaunt.das nur mal als anekdote am rande.denn jungen leuten wird eine krankheit selten "zugetraut").

    die brauchen diesen ja auch nicht verlängern lassen, wenn sie nicht mehr wollen.

    in diesem sinne viel erfolg.

    gabi
    :)
     
  12. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Ausweis

    Ja ncht vergessen, wer schlecht "zu Fuß ist" auf Antrag oder bei G bekommt einen Parkausweis für SB.ParkPlätze.
    Die Steuervergünstigungen können für das gesamte Kalenderjahr geltend gemacht werden, wenn der Tag der Ausstellung in das entsprechende Jahr fällt.
    Unbestätigt ist folgende Aussage: "Bei Zuerkennung einer Schwerbeschädigung, können häusliche Pflichten teiweise an den Ehepartner abgegeben werden!"
    "merre"
     
  13. Nixe

    Nixe Neues Mitglied

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    Infos rund um den Schwerbehindertenausweis

    Moin,

    unser Sozialberater der Rheuma-Liga Niedersachsen hat mal alles rund ums Thema
    Schwerbehinderung zusammengetragen, nachzulesen unter:

    http://people.freenet.de/sbuck/rschwerbehinderung.htm

    Mein Sohn (17) hat seit über drei Jahren einen Schwerbehindertenausweis und
    bisher nur Vorteile davon gehabt - u.a. bei der Ausbildungsplatzsuche.

    Liebe Grüsse von Nixe
     
  14. engel

    engel Guest

    Behindertenausweis

    Hallo
    ich habe einen Auswei und ahbe 60%
    ab 50%bekommt man sogar beim ADAC eine vergünstigung
    Bei der KFZ Steuer langen nicht die 50% da muss man schon ein G haben

    Gruß engel:D
     
  15. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hessen
    Parkerlaubnis

    Hallo !

    zur Bewilligung von Parkerleichterung steht einem erst mal nur zu ,bei dem Merkzeichen "aG"

    Sonderreglungen gibt es bei dem MZ "G"

    - nur wenn noch andere Erkrankungen an Herz und/oder Lunge vorliegen und einen GdB von
    mind. 70 %

    - Stomaträger mit einem GdB von mind. 70%

    - Morbus-Chron-Kranke mit einem GdB von mind. 60%

    - 80 % alleine auf Funktionseinschränkungen der unteren Gliedmaßen und/oder der
    Lendenwirbelsäule sowie das MZ "B" zusätzlich zu "G"

    Diese Infos beziehen sich auf Hessen!!

    Gruß

    Ulla
     
  16. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    NRW bei Dortmund
    Re: Ausweis

    hier in oberhausen reichen ein G auch nicht aus. "aG" und mind. 80% werden benötigt.(meine ma hat es).

    und die anderen voraussetzungen sind bestimmt die gleichen.

    aber ich mit 60%+G bekomme keinen ausweis.

    leider:rolleyes:

    liebe grüße

    gabi
     
  17. Biglia

    Biglia Nachtkatze

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    Nordlicht
    Moin,

    ich habe da einmal eine Frage, die ein wenig aus der Rolle des Themas fällt:

    ich habe derzeit 60% GdB und kein Merkzeichen. Ich glaube es war Anfang des Jahres da habe ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt und die Vergabe des Merkzeichen "G" -> abgelehnt. Nun lese ich folgendes:

    Ich schaff mit Müh' und Not 200 m evtl. noch 300 m, alles drüber hinaus -> vergesst es, schaff ich nicht. Ich habe in der Zusatzerklärung auch dieses reingeschrieben.

    Nun die Frage: Warum hat man meinen Antrag abgelehnt????

    Versteh ich jetzt noch weniger als früher. Mein Ausweis gilt jetzt noch bis 12/05, wann kann ich eigentlich einen neuen Verschlimmerungsantrag stellen?

    Bis dann
    Biglia
     
  18. KU

    KU Guest

    Verschlimmerungsantrag

    hallo Biglia,

    einen Verschlimmerungsantrag kannst Du immer dann stellen, wenn eine Verschlimmerung eingetreten ist. Mit Attest und Befundberichten vom Orthopäden und Rheumatologen belegen. Bei Ablehnung des "G" Widerspruch.

    Gruß,
    KU
    :cool:
     
  19. Biglia

    Biglia Nachtkatze

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    Nordlicht
    Hmmmm, mir ist vorhin noch eingefallen, dass ich sowieso bald einen neuen Ausweis bekomme. Ich ziehe ca. 10 km weiter und somit ins Gebiet Niedersachsen. Und wenn man bei einem Umzug das Bundesland wechselt, bekommt man von der neuen Stelle einen neuen Ausweis (war jedenfalls bei Bayern - Bremen so, obwohl der bayrische Ausweis noch über ein Jahr gültig war.). Wenn ich mich recht erinnere bekam ich da auch einen Antrag zugeschickt *seufzt* Werde es da dann nochmal probieren.

    Aber danke, dass ihr mich an die Sache wieder erinnert (wenn auch unabsichtlich) :)

    Bis dann
    Biglia
     
  20. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    582
    Ort:
    Hessen
    Hallo Biglia,

    wenn du einbestimmtes Merkzeichen beantragst, ist es immer wichtige eine entsprechende Begründung vorzulegen.

    Wenn du jetzt das Bundesland wechselt, werden die sich bestimmt die Unterlagen von dem anderen anfordern.
    Nichts desdo trotz würde ich dann gleich einen Verschlechterungsantrag stellen, die Entscheidung ligt sowieso immer bei den entsprechenden Gutachter also mit sicherheit nicht immer objektiv.

    Bleib dran!!

    liebe Grüße

    ulla
     
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