hallo justice-angle, die große Frage hierbei ist nun, hast du die Grippe mit Kopf und Gliederschmerzen aus dem Feb 03 angegeben? Wenn ja, und die Versicherung hat es als nichtig angesehen, kannst du Glück haben. Dann würde ich auf alle Fälle Widerspruch einlegen. Wenn du allerdings die ERkrankung nicht angegeben hast, dann sieht das ganze nicht so gut aus. Du bist bei der Antragstellung verpflichtet alle Krankheiten der letzten 5 bzw. bei manchen Versicherern sog. 10 Jahre anzugeben. Hierzu gehört sogar ein Schnupfen. Wenn dieses nicht ordnungsgemäß geschieht, dann kann dir die PKV wirklich kündigen. Von daher ist es wichtig wirklich jeden Scheiß anzugeben. Gilt genauso für eine Versicherunga auf Berufsunfähigkeit. Wenn die da was finden, dann können sie den Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtsverletzung einfach wieder aufheben. Gruß Anja
Das Kleingedruckte ... Hallo J-A, irgendwie ziehst Du den Mist geradezu an, gelle? Ich drück Dir jedenfalls ganz dolle die Daumen, daß Du die Sache mit Deiner KV hinbekommst, vielleicht bist Du ja doch an einen halbwegs ehrlichen Versicherungsfritzen geraten ... Alles Liebe und Gute Robert
Liebe Sandra, du hast dich also "Privatversichert" bei einer gesetzlichen KK ? ? ? Eine zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung bestehende normale, in der Bevölkerung als zeitlich grassierende Erkrankung anerkannt, ist KEIN HINDERUNGSGRUND für eine Versicherung. Erkältungen, also keine Virusgrippen, sind weder versicherungsschädigend noch gesundheitseinschränkend für eine Versicherung. Deine Versicherung versucht nun, mit diesem billigen Trick aus der Zahlungspflicht rauszukommen, da sie nun wissen, daß man als chronisch Kranker richtig kostet - nimm dir einen Anwalt für Versicherungsrecht !! Brauchst einen wirklich Guten ?? Frag mich Ich kenne diese Probleme zu gut. Also, Kopf hoch und wehr dich, aber richtig. Pumpkin
Ohne Anwalt geht da gar nix. Hattest du Deinen Hausarzt angegeben ? Dann hätten sie ja nachfragen können. Wenn Dein Hausarzt vor Gericht aussagt, dass er aus der Erkankung damals, die ja noch nicht solange her ist, keine Verbindung zu Deiner jetzigen Erkrankung herleiten konnte, hast Du gewonnen. Andererseits kann ich auch die Versicherung verstehen. Für die riecht das sehr nach Verrat, wenn ein Versicherter einen Monat nach Abschluss plötzlich an einer chronischen Erkrankung erkrankt. In vielen Fällen wird sie sogar zu Recht misstraurig sein. Nur ist der ein von dem anderen Fall kaum zu unterscheiden. Und da versuchen sie es halt.
Hallo J-A, Du solltest vielleicht einmal in Deinen Versicherungsbedingungen nachlesen. Als ich für meinen Sohn eine Privatkrankenversicherung abschloß, wurde ich darauf hingewiesen, daß wir alle Behandlungen (aufgrund einer neuen Erkrankung), bis ein halbes Jahr nach dem Versicherungsbeginn anzeigen müssen. Bei den meisten Versicherungen gibt es diese Klausel. Ich hoffe für Dich, daß Du einen Vertrag ohne Klausel hast, denn sonst sieht es schlecht aus. Babette