Hallo, hier ein kleiner Hinweis für alle von Euch die z.Zt. Medikamente nehmen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und ins Ausland fahren wollen. Die Ausfuhr dieser Medikamente muss behördlicher Seits genehmigt werden. Hierzu ist eine Bescheinigung (siehe: [http://www.bfarm.de/de/btm/form/schengener_3s.pdf[/URL] zunächst vom Arzt auszufüllen und dann zur Bestätigung an die im jeweiligen Bundesland zuständige Behörde abgegeben werden. Weitere Infos hierzu sind auf der Seite des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte [http://www.bfarm.de/de/btm/index.php[/URL] zu finden. Viel Spass bei Euerem Auslandsaufenthalt. Gruß Birgit