Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet. (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung) Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen. (Bundessteuerblatt) Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente. (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels) In Nr. 2 ist in Spalte 2 das Wort Parkplatz durch die Worte Platz zum Parken zu ersetzen. (Ausschussempfehlung zum Bussgeldkatalog) Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil ein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. (Merkblatt der Deutschen Bundespost) Das Lutschen eines Hustenbonbons durch einen erkälteten Zeugen stellt keine Ungebühr im Sinne von § 178 GVG dar. (Beschluss des OLG Schleswig) Eine Pflanze gilt als befallen, wenn sich in ihr mindestens eine Schildlaus befindet, die nachweislich nicht tot ist. (Der Hobbygärtner) Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt. (Protokoll im Wirtschaftsministerium) Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes. (Deutsches Lebensmittelbuch) Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet (BFH BstBL 85, 331). Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau (FG Düsseldorf EFG 58, 144). (Kommentar zur Abgabenordnung von Klein/Orlopp) An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz) Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen. (Vorschrift Kriegsgräberfürsorge) Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern. (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen) Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt. (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen) Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes. (Bundesanstalt für Arbeit) Kunststoffenster mögen zahlreiche Vorteile haben, insbesondere in bezug auf Wartung und Pflege - Holz hat den Vorteil, nicht aus Kunststoff zu sein. (Urteilsbegründung des LG München) Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot... (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis) Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen. (Deutsches Lebensmittelbuch) Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden. (Formular in Postgirodienst) Ich liebe deutsche Amtsstuben ;o). Heute habe ich mal ganz freundlich beim Finanzamt nachgefragt, ob meine vor 10 Wochen abgegebene Einkommensteuer- erklärung wohl angekommen sei. Der Beamte guckte nach und meinte dem wäre so, aber sie wären momentan noch beim Abgabedatum Anfang Mai. Ich könnte aber mit Begründung einen Antrag auf bevorzugte Bearbeitung stellen, über den dann entschieden werden müsste. Ich habe allerdings versäumt zu fragen, wie lange eine Entscheidung hierüber wohl dauern würde - wahrscheinlich bis mein Antrag sowieso oben auf dem Bearbeitungshaufen liegt *grinsbreit*. Liebe Grüsse von Nixe
Hallo Hallo Nixe, da ich ja eine pensionierte Postbeamtin bin, sind mir viele dieser Bestimmungen bekannt. Und ich kann Euch trösten, diese kann man wenigstens verstehen, wenn man normal begabt ist. Aber es gibt auch andere Gebiete, wo sich auch alles auf die einfachste Weise und arbeitsstellenschaffend regeln läßt
Huhu Nixe, sooooo herrlich! Nein, das können net nur die deutschen Amtsstuben sein. Hier in Ösiland ist es nämlich genauso. Die Gesetze an sich hören sich teilweise ja schon grauenvoll an, aber die Zitate aus Gerichtsentscheidungen sind ja noch viiiiiiel besser. Neuerdings z.B. ist die Tiroler Bergwacht, der ich auch angehöre, mit der Kontrolle des im Sept. in Kraft tretenden Kampfhundegesetzes betraut. Dazu ein Spruch aus österreichischen Amtsstuben während eines Interviews: "Richtig, es betrifft nicht bestimmte Rassen. Ein Kampfhund ist einer, der kämpft und zubeisst." *jodel* Grinsegrüßle von Monsti
Amtsschimmel Ja wirklich toll, was da so bei rauskommt, aber man kann es auch gegen die "Herausgeber" verwenden. Wenn zum Beispiel durch die Polizei eine Strafandrohung wegen "Überfahren eines Stoppschildes" ins Haus steht. Konnt mal einem Bekannten helfen, der Verkehrsrichter mußte das Verfahren einstellen, da der Beklagte zweifelsfrei nachweisen konnte, daß das Verkehrsschild noch stand, er es also nicht überfahren (im Sinne der deutschen Sprache) haben konnte. Natürlich weis jeder was gemeint war, er hat halt am Stoppschild nicht gehalten....aber meinen reicht halt manchmal nicht. Ja Herr Richter und dann hat er mir die Flasche mit seinem Kopf aus der Hand geschlagen..... schönen Abend noch "merre"