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Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Melanie154, 4. August 2003.

  1. Melanie154

    Melanie154 Mitglied

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    :)
     
    #1 4. August 2003
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2017
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    abteilung such und find :))

    hi melanie, ich abe zwar nicht studiert, weiss aber dass man verlängerungen vorher anmelden muss.

    guck mal hier ob dir das weiter hilft:zitate *****************

    Prüfungsmodifikationen (Nachteilsausgleich)

    Es ist unmittelbar einsichtig, dass sich bestimmte Formen der Behinderung in Nachteilen in Prüfungssituationen auswirken. So wirkt eine Behinderung der Hände z.B. auf das Schreibtempo, eine Sinnesschädigung (Hören/Sehen) führt zu Kommunikationsproblemen. So ist z.B. ein schriftlicher Prüfungstext von sehbehinderten Studierenden nicht zu sehen oder eine mündliche Prüfungsfrage ist von hörgeschädigten Studierenden nicht zu verstehen.

    Analoge Beeinträchtigungen können natürlich auch bei anderen Behinderungen oder bei chronisch erkrankten Studierenden auftreten.

    Dieser Sachverhalt wird durch den Begriff des Nachteilsausgleichs gekennzeichnet.

    Schon in einer frühen Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 25.Juni 1982 wird dies formuliert: "Prüfungsordnungen sollten -soweit nicht bereits geschehen- die erforderlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass von den zuständigen Prüfungsstellen zur Wahrung der Chancengleichheit für behinderte Studenten in sachgerechter Weise gebotene Ausnahmeregelungen getroffen werden." Auch nach den Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes und den Hochschulgesetzen der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland gehört die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender zu den Aufgaben der Hochschule. Daraus folgt eine Gestaltung der Prüfungsordnungen, die behinderten Studierenden angemessene Bedingungen bietet.

    Im Zuge der Überarbeitung und Anpassung von Prüfungsordnungen sind in einigen Prüfungsordnungen der Universität Essen aber noch nicht in allen, folgende Aussagen zu finden:

    Prüfungsbedingungen für behinderte Studierende § 10

    1. Behinderten Studierenden ist auf Antrag je nach Art der nachgewiesenen Behinderung und entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zu gestatten, gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dabei ist die Chancengleichheit zu wahren.
    2. Ist bei Prüfungen der Einsatz technischer Hilfsmittel erforderlich, so ist der Prüfungsausschuss gehalten, dies zu ermöglichen. Der Prüfungsausschuss kann insbesondere eine angemessene Verlängerung der schriftlichen Prüfung oder die Ersetzung derselben durch eine zusätzliche mündliche Prüfung zulassen. Analoges gilt für den Ersatz einer mündlichen durch eine schriftliche Prüfung. Er kann auch die Bearbeitungszeit der Diplomprüfung angemessen verlängern. Alle Maßnamen dieser Art sind im Prüfungsprotokoll zu vermerken.
    3. Der Antrag auf Maßnahmen der vorgenannten Art ist aus Anlass der Meldung zur entsprechenden Prüfung zu stellen. Die Entscheidung ist dem Kandidaten unverzüglich mitzuteilen und im Falle einer Ablehnung zu begründen.

    (Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Universität Essen vom 18.Mai 1998


    Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass solche Anträge vor dem Beginn des Prüfungsverfahrens beim Prüfungsausschuss gestellt werden auch wenn es in der jeweiligen Prüfungsordnung einen solchen Paragraphen noch nicht gibt und sich der behinderte Studierende klar ist, wo seine konkreten Einschränkungen liegen und wie diese kompensiert werden können.

    Prüfungsausschüsse haben äußert selten mit solchen Problemen zu tun und sind daher keine Experten auf diesem Gebiet.

    Weiterführende Beratungsmöglichkeiten:

    Deutsches Studentenwerk Bonn

    Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung

    www.studentenwerke.de/beratun/pruef.htm

    Behindertenbeauftragter der Universität Duisburg-Essen, Standort Essen

    P. Hiedl

    E-Mail: peter.hiedl@uni-essen.de
     
  3. Muckel

    Muckel Das Muckelchen

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    Hallo Melanie,

    da ich das gleiche Problem habe wie Du, habe ich mich schon öfters mit diesen Dingen auseinandergesetzt.

    Stecke gerade mitten in der Klausurphase (erste habe ich heute mehr schlecht als recht hinter mich gebracht).

    Habe sowohl Probleme beim Schreiben als auch beim Sitzen.

    Um eine Prüfungsverlängerung zu bekommen, reicht häufig ein ärtzliches Attest nicht aus. Mir wurde gesagt, daß ich mir das ganze vom Amtsarzt bescheinigen lassen muß, noch besser wäre allerdings ein Schwerbehindertenausweis. Da ich mich bisher geweigert habe, so ein Ding zu beantragen, habe ich auch (laut Aussage von der betroffenen Stelle) fast keine Chancen auf einen Ausgleich.

    Und wenn, dann höchstens 5 Minuten pro Klausurstunde!

    Also heißt es: Schmerztablette einwerfen und alles rausholen, was geht!

    Vielleicht hast Du ja mehr Glück!

    Liebe Grüße

    Muckel
     
  4. Monsti

    Monsti das Monster

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    Hallo Melanie,

    aus eigener Erfahrung kann ich Dir dazu leider nichts sagen. Ich weiß nur, dass unter bestimmten Bedingungen eine andere Prüfungsart bzw. eine längere Prüfungszeit gewährt wird.

    Kann Dir nur etwas aus meiner Zeit des Abiturs erzählen: Einer unserer Oberstufe war Spastiker und hatte schwerste Probleme mit dem Schreiben von Hand. Der durfte seine Abitur-Klausuren auf einer Schreibmaschine tippen (er saß in einem extra Raum, um uns andere nicht zu stören). Zudem hatte er zwischendurch 2 Pausen von jeweils 15 min. (unter Bewachung), so dass er natürlich 1/2 Stunde länger Zeit hatte als wir. Ich habe allerdings keine Ahnung davon, ob er etwas Besonderes beantragen musste. Eine alternative mündliche Prüfung wäre für ihn nicht in Frage gekommen, weil er auch mit dem Sprechen große Probs hatte.

    Ich weiß aber eines: Inzwischen (30 Jahre später) ist er Doktor der Physik, d.h. irgendwie muss er es ja geschafft haben, sowohl seine Diplomprüfung wie auch die Promotion zu managen.

    Allerdings hatte er den entscheidenden Vorteil gegenüber Fibros, dass seine Behinderung nämlich auf den ersten Blick erkennbar war. Dennoch glaube ich, dass es Mittel und Wege geben muss (ärztliches Attest, amtsärztliches Gutachten o. dgl.), selbst hochqualifzierte Prüfungen zu meistern. Der bürokratische Weg müsste für alle derselbe sein ...

    Viel Glück und liebe Grüße aus Tirol von
    Monsti
     
  5. Monsti

    Monsti das Monster

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    Hi Melanie,

    so ist das, wenn man die vorherigen Antworten nicht gelesen hat :(. Eigentlich steht in Kukis Antwort alles drin, was Du benötigst ... Bitte entschuldige die Wiederholung!

    Liebe Grüße von Monsti
     
  6. Sunshine74

    Sunshine74 Guest

    Hi,

    ich geb noch etwas Senf obendrauf...

    also bei mir ist das wenigstens mit der Prüfungsform einfacher: hier gibt es nur mündliche.

    Allerdings hab ich mit einem ärztlichen Attest erreicht, dasss ich die Prüfungen aufteilen kann. Sonst hätte ich diesen Sommer 5 STück machen müssen.

    Eine wirklich gute Idee ist es, sich vor Ort, d.h. bei den Profs Unterstützung zu holen. Das ist bei ner kleinen Uni natürlich einfacher, da kennt man den Prüfungsausschussvorsitzenden für den eigenen Fachbereich ganz gut. Und so hat das denn auch geklappt bei mir.



    LG Christina, die morgen die erste von zweien macht..... fünf... das wäre nie und nimmer gegangen, ich schaffe ganz knapp die zwei. Zumindest die morgen, hoffe ich doch
     
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