was kommt nach dem krankengeld?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von speedy, 15. Dezember 2001.

  1. speedy

    speedy Guest

    hallo alle zusammen,

    ich habe heute post von meiner krankenkasse bekommen, daß ich nur noch bis 6.3.02 krankengeld bekomme. wenn ich die sechs wochen kur in der ich ja übergangsgeld bekomme draufrechne, würde das also bedeuten, daß sie eigentlich noch bis 17.4.02 zahlen müßten?

    ich mach mir im moment sehr viele gedanken darum, will ja nix lieber als das es mir endlich besser geht und ich vor allem wieder arbeiten kann! aber was ist, wenn das bis dahin noch nicht geht?? wer zahlt dann für mich?? das arbeitsamt, auch wenn ich nicht arbeitsfähig bin????

    wäre lieb, wenn mir jemand darauf eine antwort geben könnte.

    liebe grüße
    Speedy
     
  2. Tanja

    Tanja Guest

    Hallo Speedy,

    ich weiss auf deine Frage leider keine konkrete Antwort, aber
    ich würde mal bei deiner Kasse nachfragen, die müssten wissen wer die weiteren Kosten übernimmt bzw. dir zumindest eine Stelle nennen können, bei der du weitere Infos bekommst.

    Wünsch dir trotzdem ein schönes Wochenende, mit wenig Schmerzen

    Grüsse
    Tanja
     
  3. Steffi

    Steffi Guest

    Hallo Speedy,

    suche gerade eine Antwort für Dein Problem in entsprechenden Foren und Websites. Wenn ich was gefunden habe, werde ich mich wieder melden. Auf jeden Fall kann ich mir nicht vorstellen, daß das Arbeitsamt zuständig ist, denn Du bist ja nicht arbeits-fähig. Hast Du schon mal an einen Rentenantrag gedacht? Muß ja nicht heißen, daß Du nie mehr arbeitest, denn die Rente wird ja eh nur befristet bewilligt, hilft Dir aber vielleicht erst einmal über die Runden.

    Wie auch immer, wenn ich mehr Infos habe, melde ich mich wieder.

    Liebe Grüsse, Steffi
     
  4. hannes

    hannes Guest

    Hallo Speedy,

    hier kopier ich Dir einfach mal was rein:

    Krankenbezüge, Krankengeld und Krankengeldzuschuss sind wichtige Leistungen, um die finanzielle Sicherheit bei einer Arbeitsunfähigkeit durch eine unverschuldete Krankheit und bei einer notwendigen Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation zu gewährleisten. Bei einer solchen Arbeitsunfähigkeit wird Ihr Arbeitsentgelt als Krankenbezüge zunächst vom Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit weitergezahlt (Lohnfortzahlung). Steuern und Sozialabgaben werden wie gewohnt abgezogen. Enden diese Krankenbezüge, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Krankengeld. Das Krankengeld der Krankenkasse wird für die Zeit der Erkrankung - für dieselbe Krankheit längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren - gewährt. In vorgegebenen Fällen und innerhalb von bestimmten Fristen wird zum Bezug des Krankengeldes Ihrer Krankenkasse vom Arbeitgeber an Stelle der Krankenbezüge ein Krankengeldzuschuss gezahlt.

    Wenn die Behandlung einer Erkrankung länger als 78 Wochen dauern sollte, wird es notwendig sein, sich um eine andere "Geldquelle" zu kümmern. In der Regel wird man dann einen Antrag auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) stellen. Wenn das Krankengeld ausgelaufen ist, wird bis zur Entscheidung über einen Rentenantrag vom Arbeitsamt ein Übergangsgeld gezahlt.
    -------------------------------------------------------------

    Gruss,

    Hannes
     
  5. hannes

    hannes Guest

    Habe die Quellenangabe völlig vergessen:

    http://www.uni-tuebingen.de/uni/qqp/Krankengeld.html

    (Stand 1999)

    Noch mehr Grüsse,

    noch mehr Hannes
     
  6. Steffi

    Steffi Guest

    Hallo Speedy,

    also im Prinzip ist dem was Hannes geschrieben hat nichts mehr hinzuzufügen.

    Könnte auch nur noch die folgende Fundstelle bieten:

    SGB III


    Zweiter Titel - Sonderformen des Arbeitslosengeldes

    § 125 Minderung der Leistungsfähigkeit
    (1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer
    mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige mindestens 15
    Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die
    auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der
    Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen
    Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit
    vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann sich der
    Leistungsgeminderte wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht persönlich arbeitslos melden, so
    kann die Meldung durch einen Vertreter erfolgen. Der Leistungsgeminderte hat sich unverzüglich
    persönlich beim Arbeitsamt zu melden, sobald der Grund für die Verhinderung entfallen ist.
    (2) Das Arbeitsamt soll den Arbeitslosen unverzüglich auffordern, innerhalb eines Monats einen Antrag
    auf Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt der
    Arbeitslose diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als
    gestellt. Stellt der Arbeitslose den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tage
    nach Ablauf der Frist an bis zum Tage, an dem der Arbeitslose einen Antrag auf Leistung zur
    medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen
    Erwerbsminderung stellt.
    (3) Wird dem Arbeitslosen von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wegen einer
    Maßnahme zur Rehabilitation Übergangsgeld oder eine Rente wegen Erwerbsminderung zuerkannt,
    steht der Bundesanstalt ein Erstattungsanspruch entsprechend § 103 des Zehnten Buches zu. Hat
    der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen nach Satz 1 mit befreiender Wirkung an
    den Arbeitslosen oder einen Dritten gezahlt, hat der Bezieher des Arbeitslosengeldes dieses insoweit
    zu erstatten.
    Fassung:
    19.06.2001
    Fundstellen:
    BGBl. I 1997 S. 594; I S. 2970, S. 2998; I 1998 S. 3843; I 2000 S. 1827; I 2001 S. 1046
    Inkraft:
    01.07.2001

    Was immer auch passiert oder wofür Du Dich entscheidest, viel Glück, Steffi
     
  7. Heidi

    Heidi Guest

    Hallo Speedy...
    Du musst sofort einen Rentenantrag auf Erwerbsminderung stellen. Danach zum Arbeitsamt Arbeitslosengeld beantragen.

    mfg
    Heidi
     
  8. Kathrin

    Kathrin Guest

    Hallo Speedy,
    nun ich spreche aus Erfahrung, war auch länger als die 78 Wochen krank. Danach musste ich mich beim Arbeitsamt melden und bekam dann Arbeitslosengeld, auch wenn ich eigentlich einen Job hatte. Das Arbeitsamt versucht natürlich eine berufliche Reha oder Widereingliederung anzuschieben. Bekanntlich dauert das aber bei den Behörden, auch ein Antrag auf EU-Rente hatte ich gestellt. Bloß das dauert eben auch und bis zu Deinem Termin im April ist das sicher nicht entschieden. Inzwischen arbeite ich wieder, hab allerdings das Glück einen Heimjob zu haben. Mir wurde damals auch Umschulung vom Arbeitsamt angeboten, doch das wollte ich nicht und es gab auch wenig Möglichkeiten.
    Also viel Glück und einen schönen 3.Advent, Tschüß Kathrin.
     
  9. speedy

    speedy Guest

    danke für eure zahlreichen antworten!

    hallöchen@all,

    jetzt seh ich schon mal wenigstens etwas klarer dank eurer antworten :)

    habe heute auch noch mit einer bekannten gesprochen, die meinte, die meinte, ich müsse sofort bzw. sofort nach neujahr einen antrag auf eine zeitlich begrenzte EU-Rente stellen und mich beim arbeitsamt melden, da die sonst nicht zahlen würden/bräuchten. sie meinte, ich solle das sofort machen und nicht erst kurz bevor ich ausgesteuert werde, da es sonst schwierigkeiten gibt und dann gar keiner zahlt?
    sie meinte bei solchen anträgen würde es bis zu sieben monate dauern bis sie endlich genehmigt oder abgelehnt werden und in dieser übergangszeit würde ich dann auch arbeitslosengeld bekommen. eine wiedereingliederung ist nicht so einfach, da ich dafür erstmal ein arbeitgeber gefunden werden muß, da mir mein job letztes jahr als das alles anfing leider ziemlich schnell gekündigt wurde.
    weiterhin meinte sie, wenn ich in der zwischenzeit in der der antrag läuft wieder z.b. nach der kur soweit wieder hergestellt worden bin, das ich arbeiten kann oder eine umschulung machen kann, dann kann der Antrag auf die befristete rente jeder zeit gestoppt werden? ...wichtig wäre es nur, auf jeden fall diesen antrag zu stellen, damit ich nicht auf einmal ohne kohle etc. da stehe?..

    liebe grüße und euch allen noch einen schönen dritten advent
    Speedy :)

    p.s. wer noch weitere infos oder tipps hat für mich, kann mir gerne mailen oder es halt hier rein schreiben. lieben dank euch allen!!
     
  10. lara

    lara Guest

    Re: danke für eure zahlreichen antworten!

    guten tag zusammen,
    habe das ganze procedere schon hinter mir und zwar schon fast auf den tag im vergangenen jahr. mir wurde allerdings noch vorher von der krankenkasse die auflage gemacht, dass ich eine reha beantrage. das habe ich dann über die krankenkasse gemacht.
    als dann der brief kam, dass das krankengeld ausläuft, bin ich gleich zur krankenkasse und habe mich erkundigt. ich bin ungefähr 2 monate vor ablauf des krankengeldes zum arb.amt gegangen und habe mich erkundigt. bei mir war das so, dass ich ja noch einen arb.platz hatte und der auch nicht so einfach gekündigt werden konnte. da gibt es beim arb.amt einen paragraphen, dass das arb.amt bezahlen muss, wenn man ausgesteuert ist, aber noch nicht wieder gesundheitlich hergestellt. meistens sagen die einem dann, dass man zu einer ärztl.untersuchung zum arb.amts-arzt muss. da muss man dann sehr aufpassen. bei mir meinte er, dass ich 3 bis unter 6 stunden arbeiten könnte (was wirklich nicht möglich war) da ich damals wegen fibromyalgie, carpaltunnelsyndrom operiert, so lange krank war und eben kurz vor der ärztl. untersuchung beim AA-arzt auch entzündl.rheuma festgestellt wurd. den befund konnte ich aber noch nicht mitbringen, da rheumatologe gerade in urlaub.
    also, was ich damit sagen wollte, ich bekam dann kein geld mehr. musste mir das über den vdk, der mir sehr geholfen hat, erkämpfen. auch meine reha habe ich erst nach widerspruch bekommen. kam dann leider nicht in eine rheumaklinik mit fibro-abt. sondern in eine psychosomatische.
    ach ja, was ich noch vergessen habe, da das arb.amt eben nicht gleich zahlte, habe ich einen rentenantrag gestellt.
    ich kam dann im aug.01 zur reha, 4 wochen, wurde aber gleich in der klinik auf verlängerung 6 wochen angesprochen, habe ich gemacht. Als ich aus dieser Klinik kam, wurde ich als erwerbsunfähig auf dauer entlassen. jetzt bekomme ich eu-vollrente. da war ich richtig baff erstaunt, dass das dann so schnell ging.
    also, wenn man eine ablehnung kommt, nicht damit abfinden, sondern widerspruch einlegen und hartnäckig sein.
    wenn ich jetzt noch meine fürchterlichen schmerzen los wäre, könnte ich so richtig glücklich sein.
    euch wünsche ich allen großen erfolg, bei allem war ihr anstrebt und noch schöne adventzeit, nach möglichkeit ohne schmerzen.
    es grüsst lara
     
  11. Tanja

    Tanja Guest

    Re: danke für eure zahlreichen antworten!

    Hallo speedy,

    ich habe damals, als mein Krankengeld fast auslief, einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente zugeschickt bekommen von der Krankenkasse. Gott sei Dank, war ich bis zum Ablauf der Zahlung wieder arbeitsfähig. Anosnsten hätte mich die KK gezwungen den Antrag zu stellen, da sie ansonsten das KG gekürzt oder eingestellt hätten.
     
  12. speedy

    speedy Guest

    Re: danke für eure zahlreichen antworten!

    hallo lara und tanja,

    so einen schrieb von der krankenkasse, daß ich eine reha beantragen soll, habe ich vor einigen wochen bekommen, als allerdings die reha schon längst beantragt war. das hatten die in ihrem schrieb auch berücksichtigt und ich mußte denen unterschreiben (das ganze kam per einschreiben mit rückschein) daß ich eine reha-maßnahme nicht ablehnen darf (wollte und will ich eh nicht ablehnen).
    die BfA wollte mich ja, wie ich oben schon schrieb, auch nur in eine "psychokur" schicken, wogegen wir natürlich sofort einspruch eingelegt hatten. Nun kann ich nur hoffen, daß die BfA es nach dem dritten einspruch endlich mal begriffen hat und ich somit entweder in die rheumaklinik bad-nenndorf oder oberammergau darf.

    ...ich bin gespannt wie es weiter geht und kann nur hoffen, daß ich nicht irgendwann arbeitsunfähig und ohne geld und versicherungsschutz da stehe.

    speedy
     
  13. Jürgen

    Jürgen Guest

    Re: danke für eure zahlreichen antworten!

    Hi Speedy,

    schau mal unter dieser Adresse nach http://www.bma.de/index.cfm?9AEC3479F6CC453EA6FBDB026AB0DC89 Hier findest Du die gebührenfreien Telefonnummern des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Dort sollte man Dir eigentlich alle Deine Fragen kompetent beantworten können.

    Viel Erfolg und wenig Ärger
    Jürgen
     
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