Umschulung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Tanja, 11. Dezember 2001.

  1. Tanja

    Tanja Guest

    Hallo ihr Lieben,

    ich brauch mal wieder Euren Rat:

    Ich bin Verwaltungsangestellte am Öffentl. Dienst und habe 60 % GdB. Mein Zeitvertrag läuft nur noch bis 31.7.2002 - eine weitere Beschäftigung ist ausgeschlossen.

    Nun habe ich etliche Bewerbungen geschrieben, bekomme aber nur Absagen.

    Daher habe ich daran gedacht eine Umschulung zu machen. Dazu habe ich einige Fragen:

    Was "verdiene" ich während der Umschulung ? Wer zahlt wieviel ? Über wen schult man besser um - Arbeitsamt oder BfA ? Welche Ausgaben werden von wem übernommen (Fahrtkosten, Schulbücher, Schulgeld, Prüfungsgebühren etc.). Wielange dauert die Bewilligung ? Von wem lasse ich mich am besten beraten ?
    Welche Voraussetzungen müssen bei den jeweiligen Trägern erfüllt sein ?

    Vielleicht habt ihr ja noch eine Idee, was wichtig wäre, zu wissen.

    Ich leide unter:
    Fibro
    Depris
    Blasenentleerungsstörung
    chronischen Nerven- und Sehnenentzündungen an beiden Ellenbogen und Handgelenken, bin bds. CTS und SUS operiert

    Das sind die Erkrankungen, die vom Versorgungsamt für den GdB berücksichtigt wurden.

    Ich möchte mit der Umschulung wenn sie bewilligt wird, noch im Jahr 2002 beginnen.

    Liebe Grüße

    Eure

    Tanja
     
  2. hannes

    hannes Guest

    Hallo Tanja,

    hier ein paar Zeilen zu Deiner Frage, allerdings recht subjektiv, also ohne jegliche Gewähr - ich werde also nicht in jedem Satz "glaube ich" schreiben.

    1. Zuständigkeiten
    Unterschieden werden die Ursachen, die eine Umschulung bedingen. Bist Du in Deinem Beruf einfach nicht vermittelbar, ist es Sache des Arbeitsamtes, ähnlich einer Weiterbildung. Kannst Du Deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, ist eine andere Abteilung des A.-Amtes zuständig, die Reha-Abteilung. Warst Du bereits 180 Monate beitragspflichtig beschäftigt, wird Dein Rentenversicherer der Kostenträger. Sofern Du Dich an das A.-A. wendest, wird man dort (nicht ganz uneigennützig) diese Frage klären, das Amt muss innerhalb einer vorgeschriebenen Frist (6 Wochen?) reagieren.

    2. Beratung
    Natürlich kannst Du unabhangig von den Zuständigkeiten bei beiden Adressen um ein Beratungsgespräch bitten.

    3.
    Pass auf, was Du sagst! Wenn Du Deinen jetzigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, in welchem Beruf würden Dich Deine Einschränkungen weniger beeinträchtigen? Der Kostenträger geht davon aus, dass er für Deine Ausbildung wahrscheinlich irgendwas im 6-stelligen Bereich berappen muss. Dass er da sicher sein will, dass Du dauerhaft beschäftigt werden kannst, ist irgendwie nachvollziehbar.
    So ziemlich alles, was Du in so einem Gespräch sagst, wird aktenkundig - hier legt man sich schnell selbst Steine in den Weg (so ging es mir jedenfalls, bin über "Altlasten" von vor 15 Jahren gestolpert). Soll heissen, wenn Du z.B. eine interessante Stelle in Deinem Beruf angeboten bekommst, unter der Prämisse, dass das Arbeitsamt z.B. einen Eingliederungszuschuss zahlt, wird man Dich wohl darauf hinweisen, dass Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, es also keinen Grund gibt, Gelder dafür bereitzustellen. Und auch bei einer Umschulung ist zu bedenken, dass Du den Beruf erlernen sollst, es also nicht ausreichend ist, wenn Deine Einschränkungen Dich in dem auserwählten Ausbildungsbetrieb nicht behindern.

    4. Finanzen
    Die Rentenversicher zahlen ein paar %-Punkte besser als das A-A, so grob kannst Du bei beiden von etwa 65% Deines zuletzt verdienten Nettolohnes ausgehen. Die Nebenkosten (Fahr-, Lehrgangs-, usw.) können von beiden übernommen werden.

    5. Bewilligung
    Hierzu ein Anekdötchen, wie es vor einigen Jahren bei mir gelaufen ist:
    Termin beim Rehaberater des Arbeitsamtes gemacht (amtsärztliche Untersuchung usw. hatten sich schon auf etwa ein halbes Jahr summiert) und mitgeteilt, ich würde gern in 3 Monaten eine Ausbildung als ... in ... machen. Als Antwort kam: "Gut, wir schicken Sie zur Berufsfindung!" Nachdem wir beide dreimal unsere Aussagen wiederholt hatten (der Gegenüber hatte es ja anscheinend nicht verstanden), bekam ich dann, nach diversen Telefonaten, den Termin zur "Findung" - in Regensburg, weil es dort bereits schon in 6 Monaten möglich wäre. Und wieder ein Jahr vorbei ...
    (Geht heute aber angeblich weeesentlich schneller)

    6. Sonst noch
    Morgen Mittag habe ich - welch Zufall! - mein Erstgespräch bei der LVA. Falls Du mir noch eine konkrete Frage mit auf den Weg geben willst, bitte!


    Ne gute Zeit wünscht


    Hannes
     
  3. Jürgen

    Jürgen Guest

    Hallo Tanja,

    dass Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein kostenloses Bürgertelefon für diese und ähnliche Fragen eingerichtet. Die Nummern findest Du unter http://www.bma.de/index.cfm?EC5A07E39C5A415CA70AC6A1814101E7

    Viele Grüße
    Jürgen
     
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