Kündigung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Angie, 17. Juni 2003.

  1. Angie

    Angie Alte Häsin

    Registriert seit:
    15. Mai 2003
    Beiträge:
    404
    Ort:
    Gera
    Hallo Ihr Lieben,
    meine Chefin setzt mir die Pistole vor die Brust. Ich soll sagen wann ich wieder arbeiten komme. Das kann ich leider nicht vorraussagen. Nun hat sie von Kündigung gesprochen. Ich muß gestehn, so ganz abgeneigt bin ich da nicht. Sie ist nämlich ziemlich nachtragend und ich kann mir lebhaft vorstellen das ich von ihr mobbing erleben würde. Ich denke das das meiner Gesundheit bestimmt nicht zuträglich ist.
    Nun bekomme ich ja zur Zeit Krankengeld. Wie ist denn das bei einer Kündigung? Dann bekomm ich doch nur noch was vom Arbeitsamt. Wonach berechnet sich das denn? Vom Krankengeld oder von meinem letzten Gehalt? Wieviel ist das denn dann??
    Und kann ich mich denn beim Arbeitsamt auch "krank" melden, ich wäre ja nicht vermittelbar !?
    Bekomm ich dann trotzdem das volle Arbeitslosengeld oder dann auch noch weniger?
    Ich bin so völlig durcheinander.

    Vielen Dank
    Angie
     
  2. knobi2

    knobi2 Guest

    Angie,

    e-mail an Dich ist unterwegs.

    knobi
     
  3. Gerhard

    Gerhard Badener - in memoriam 08.07.2010 †

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    762
    Ort:
    Hegau
    Hallo Angie
    Erstmal kann deine Chefin dir nicht kündigen solange du krankgeschrieben bist .Unterschreibe auch garnix da kann sich ein Aufhebungsvertrag dahinterstecken ich geb dir den Rat geh zu einem Anwalt für Arbeitsrecht oder zu einem Integrations -
    fachdienst die gibts in jeder Stadt die helfen dir sicher weiter

    Gruß aus dem sonnigen Hegau

    Gerhard
     
  4. Sonja Labenski

    Sonja Labenski Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. Mai 2003
    Beiträge:
    128
    Ort:
    Berlin
    Hallo Angie,

    soweit ich weiß, kannst Du bei Krankheit erst gekündigt werden, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung absehbar ist, daß Du für mindestens zwei Jahre ausfällst.

    Solltest Du trotzdem gekündigt werden oder ein Zeitvertrag läuft während der Krankschreibung aus, erhälst Du weiter Dein Krankengeld, max. 72 Wochen. Erst, wenn Du dann ausgesteuert wirst, muß das Arbeitsamt zahlen. Wieviel Du dann vom Arbeitsamt bekommst, weiß ich leider nicht, bei mir ist der Rentenbescheid zwei Monate vor der Aussteuerung eingetroffen.

    Alles Gute

    Sonja
     
  5. Pleon

    Pleon Guest

    Hi Angie,

    kann mich Gerhard nur anschließen.
    Aufhebungsvertrag bedeutet: freiwillig aufgehört zu arbeiten.
    Damit verlierst du die ersten 3 Monate Anspruch auf Arblosengeld.
    Kündigung ist im Krankheitsfall unmöglich. Es sei denn, du bist -nachweisbar- voraussichtlich auf Dauer krank. Das will aber erstmal nachgewiesen sein. Rheuma kann sich auch wieder bessern. Sagen wir mal einfach. :)

    Und falls du keinen Anwalt nehmen willst: weise im Fall der Kündigung gleich drauf hin, dir den Urlaub den du nicht mehr nehmen kannst, gleich mit auszuzahlen. Mehr wird der auch nicht groß tun.


    Alle Angaben freibleibend und ohne Gewähr auf inhaltliche Richtigkeit sowie Vollständigkeit.
     
  6. sweetdiddi

    sweetdiddi Guest

    Hallo Angie!
    Mach Dir da kein Kopf! Entscheide wie es Dein Gefühl sagt. Ich bin auch schon erwerbsunfähig und ich arbeite von zu hause so nebenbei das geht wunderbar und du hast kein Stress mehr wenn du mal krank bist.

    Alles Gute und viel Glück!
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden