Änderungsantrag in oder nach der Kur Hallo, Einen Änderungsantrag kann man im Prinzip immer stellen. Aber ich würde die Reha abwarten wegen dem Entlassungsbericht. Sehr wichtig ist es ein Begleitschreiben zum Antrag beizufügen indem Du Deine erkrankung insgesamt genau beschreibst. Denn wie soll das Versorgungsamt wissen wie es Dir so geht ? Also ran einen Änderungsantrag ausfüllen und schon einmal das Begleitschreibén verfassen. darin sollte auch stehen: Hilfsmittel, Medikamente, behinderungen und die Auswirkung auf das tägliche Leben, Diagnosen alle die festgestellt worden sind. Eine Liste der behandelönden Ärzte, Krankenhäuser, Rehakliniken. besonders wichtig die Ärzte ansprechen, damit wissen was Du erwartest ! Änderungsantrag kannst Du übers Internet Landesversorgungsamt.de herunterladen ! mfg Klaus
Hai Irmi, ich würde Dir empfehlen, dich 1. mit dem VdK 2. mit Deinem Hausarzt zu unterhalten. Letzterer muss ja letztendlich auf Anfrage Deinen Gesundheitszustand einschätzen, und der VdK weiss Bescheid. Ihn kannst Du auch mit der Wahrnehmung Deiner Rechte (Vertretungsvollmacht) beauftragen. Zwar war dies früher ein Verband der Kriegsopfer .... aber mittlerweile sind viele anders geschädigten dort vertreten. Ich auch. Gruss Knbo
Hallo, ich hatte meinen Antrag während der Reha gemeinsam mit der Sozialarbeiterin der Klinik geschrieben. Ich hatte zur Visite meinen behandelnden Stationsartzt gefragt und er hatte mir diesen Tipp gegeben. Da ich dies auf seinen Vorschlag hin tat, hatte ich auch nicht den Abschlußbericht abgewartet. Hätte ja ansonsten sein können dass dort zum teil "Blödsinn" drin steht und der Bericht mehr schadet als hilft.Wenn es sich in der klinik nicht anbietet würde ich auch den Bericht abwarten und alles was du in der Zwischenzeit an Unterlagen dazu bekommen hast mitschicken. Ich hatte die Erfahrung gemacht, dass die Entscheidung bei mir schneller ging und habe es darauf geschoben, dass ich so viel an Befunden usw. als Kopie mitgeschickt hatte. Also viel Glück und denke daran, dass man auch in Widerspruch gehen kann und sollte , wenn man die Entscheidung anzweifelt. Alles Gute und gute Kurerfolge (auf allen gwünschten Ebenen) Hofi
Hallo Irmi! Wie ist es eigentlich gelaufen mit Deinem Verschlimmerungsantrag? Du schreibst, dass gerade das Versorgungsamt Aachen bekannt und gefürchtet ist. Meinem Mann ist während einer Kur ein mittelschweres Asthma bescheinigt worden. Nun hat das gleiche Versorgungsamt (also Aachen) ihn von 30 % auf 40 % gestuft und den Widerspruch abgeschmettert. Die Gutachter vom VdK raten ihm, gegen das Versorgungsamt zu klagen. Ich bin mal gespannt, was dabei herauskommt. Alles Liebe