Sozialgesetzbuch (SGB)

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von shirana, 4. Juni 2003.

  1. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

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    vor dem Wasser, hinter dem Wasser überall Wasser ;
    Hallöchen an alle,


    hier ein Link der uns alle angeht.

    Sozialgesetzbuch Neuntes Buch

    Besonders wichtig fand ich zu erwähnen:

    Alle die einen Antrag ans Versorgungsamt schicken und evtl. vorhaben die wöchentl. Arbeitszeit zu verringern ( weil man/frau halt nicht mehr so kann), durch einiges durchwuseln durch die Gesetze steht geschrieben:

    wer unter 18 h/ wöchentlich arbeitet, muss wenigstens 50% GdB haben um sich als Schwerbehinderter gleichstellen zu lassen.
    Bei über 18 H / wtl. geht es auch ab 30 % Gdb

    Ich hab leider den Fehler gemacht, vorher die Arbeitszeit zu verkürzen , weil ich einfach nicht mehr geschafft habe.
    Durch hin und
    herspringen der Gesetzestexte sind wir auf die folgende Hürde gekommen ( meine RÄ und ich ) und haben es uns durch einen Fachanwalt und eines Richters noch mal bestätigen lassen. Tja , Pech gehabt
    Wie das Gericht jetzt bei mir entscheidet , werd ich hoffentlich bald hören. 30% GdB haben sie mir vom Gericht schon angeboten, was ich dann aber dankend ablehnend mußte:rolleyes: ;) , weil ich ja die Stunden zahl gesenkt hatte

    § 2 Behinderung

    (1) 1Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. 2Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

    (2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

    (3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).

    § 73 Begriff des Arbeitsplatzes

    (3) Als Arbeitsplätze gelten ferner nicht Stellen, die nach der Natur der Arbeit oder nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen nur auf die Dauer von höchstens acht Wochen besetzt sind, sowie Stellen, auf denen Beschäftigte weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
     
  2. knobi2

    knobi2 Guest

    Hallöchen Shirana,


    also ich bin seit einiger Zeit mittendrin in den Verfahrens.....regeln.

    Bisher habe ich das Gefühl, das es kein Schwein interessiert, welches oder wie sich äusserndes Problem man hat.
    Ein guter Arzt, der die Krankheitszeichen richtig interpretieren und auch schriftlich dann an das Versorgungsamt darstellen kann ......... DAS ist Wichtig !!!

    Weiterhin sollte jeder von uns Geschädigten den schnellsten Kontakt zum VdK suchen (und finden). Früheren Zeitens war dies ja ein Verein für die "Opfer des Krieges". Heute sind dies auch die Interessenvertreter für alle ......

    Ich fühle mich dort gut aufgehoben.

    Jeder hat seine eigenen persönlichen Krankheitsbilder, die sich auf die Einstufung des Versorgungsamtes auswirken können, dann noch einen Widerspruch drauf .....


    Knobi
     
  3. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    sozialgesetzbuch

    hallo shirana, ist ja sehr interessant was du da schreibst.Ich habe vor ca. 2 Jahren meine wöchentl. Arbeitszeit verkürzt.Weil ich eben auch nicht mehr konnte. arbeite 81,29% der Regulären Zeit.bekomme dementsprechend weniger Gehalt. habe BG 40% wenn ich jetzt noch 100% arbeiten würde, hätte ich dann Anspruch auf reduzierung der Arbeitszeit bei vollen Bezügen?Oder wie ist das zu verstehen, was da steht.
    Würde mich jetzt wirklich interessieren.
    Alles liebe
    Anbar
    :confused: :) :)
     
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