Grenzüberschreitende ambulante Leistungen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von kukana, 26. Mai 2003.

  1. kukana

    kukana in memoriam †

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    hi an alle unsere forumsteilnehmer die im benachbarten umland leben: hier ein wichtiges urteil bzgl. ambulanter behandlungen innerhalb europa.

    zitat :***********************
    Europäischer Gerichtshof liberalisiert grenzüberschreitende ambulante Leistungen

    (13.05.03) Brüssel. Der Europäische Gerichtshof hat am 13. Mai entschieden, dass Patienten eine gezielt ausgesuchte ambulante Behandlung im Europäischen Ausland auch ohne vorherige Genehmigung der heimischen Krankenkasse in Anspruch nehmen dürfen. Die dabei entstehenden Kosten müssen von der Kasse erstattet werden, jedoch maximal in Höhe der Inlandssätze.





    Für Notfallbehandlungen bei Urlaubsreisen im EU-Ausland ändert sich durch das Urteil nichts. Diese Leistungen, ob stationär oder ambulant, können wie bisher über den Auslandskrankenschein in Anspruch gemommen werden. Auch ist es weiterhin empfehlenswert, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, weil den gesetzlichen Krankenkassen nach wie vor per Gesetz versagt ist, die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland zu übernehmen.

    Die AOK begrüßt das Urteil des EuGH. „Für die Versicherten bringt das Urteil mehr Wahlfreiheit. Für die Krankenkassen resultieren daraus einerseits Kostenrisiken, andererseits aber auch neue Chancen, im Wettbewerb untereinander den Versicherten in Zukunft auch qualitätsgesicherte Auslandsleistungen anbieten zu können“, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Rolf Hoberg. Das Urteil könne zu mehr Leistungs- und Qualitätswettbewerb führen, wenn die Kassen – wie zurzeit in Deutschland geplant – die Möglichkeit bekämen, Einzelverträge mit Ärzten zu schließen, betont Hoberg. „Es wäre sinnvoll, in Zukunft Verträge mit ausländischen Anbietern schließen zu können, um den deutschen Versicherten Auslandleistungen auch als Sachleistung anbieten zu können.“

    Bisher konnte eine geplante Behandlung im Ausland – sowohl ambulant als auch im Krankenhaus – nur mit vorheriger Zustimmung der Kasse in Anspruch genommen werden. Zur Begründung des Grundsatzurteils (Az: C-385/99) heißt es, es gelte der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehr in der EU. Eine Lockerung der Vorschriften für den ambulanten Arztbesuch führt nach Meinung der EuGH-Richter zu keinen dramatischen Auswirkungen auf die nationalen Gesundheitssysteme. Für Krankenhausaufenthalte bleibt allerdings die alte Regelung bestehen: Falls der Kranke einen Klinikbesuch im Ausland plant, muss er weiterhin die Genehmigung der Kasse vorab einholen. Die Kasse hat das Recht, ihr Einverständnis zu verweigern, wenn die gleiche Behandlung rechtzeitig auch im eigenen Land erbracht werden kann.

    **********************+zitat ende

    http://www.aok-bv.de/bundesverband/politik/meldungen/

    gruss kuki
     
  2. Brigitte

    Brigitte Guest

    günstige Angebote

    Hi,
    habe den Bericht im Fernsehen gesehen.
    Die Kasse muss vorher informiert werden.
    Interessant wird die Sache, wenn z. B. Ungarn in die EU eingetreten ist. Badekuren für Rheumatiker sind doch prima.
    Zahneratz soll in Spanien günstig sein.
    Da ist der Ulaub im Preis gleich mit drin.
    Danke für deinen Hinweis
     
  3. Monsti

    Monsti das Monster

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    Hi Kuki,

    bedeutet das im Klartext, dass ich einen Rheumatologen in Deutschland aufsuchen könnte? Die bayerische Grenze ist für mich viiiiiiel näher als Innsbruck. Könnte ich mich bei einem bayerischen Arzt auch in Dauerbehandlung begeben. Weißt Du das zufällig?

    Danke für Deine Info und liebe Grüße von
    Monsti
     
  4. Brigitte

    Brigitte Guest

    ja das geht.

    Hi
    Es gilt jetzt EU-Recht mit der Kostenerstattung der Höhe im jeweiligen Land. Nur du müsstest die Kosten auslegen und bekämst den Kassensatz von der Kasse erstattet. Frag mal bei deiner Krankenkasse nach, ob sie schon ein Verfahren entwickelt haben. Das Recht ist jedenfalls geklärt. Nur jede Kasse wird unterschiedlich damit umgehen und die Ärzte auch, wegen ihrem Jahresabrechnungssatz in Deutschland. Es lohnt sich aber auch ein Vergleich Privatrechnung in einem Land gegen Kassenabrechnung im anderen Land. Also ein weites Feld.
    Schönen Abend noch
     
  5. kukana

    kukana in memoriam †

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    hi monsti,

    genauso lese ich das urteil. du könntest eine behandlung in deutschland machen. auch eine behandlung auf dauer wäre ja ambulant, die kosten werden aber nur erstattet in der höhe die es auch in austria kosten würde.

    frag mal bei deiner kasse an, ob die von dem neuen urteil schon gehört haben.

    gruss kuki
     
  6. Monsti

    Monsti das Monster

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    am Pillersee in Tirol
    Hi Kuki und Brigitte,

    danke für Eure Infos. Ich werde gleich nachhaken. Wäre für mich wirklich eine große Erleichterung.

    Bussal aus Tirol von
    Monsti
     
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