Dringend Hilfe in Sachen Patientenverfügung gesucht

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Nixe, 17. Mai 2003.

  1. Nixe

    Nixe Neues Mitglied

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    Kennt sich hier jemand mit Patientenverfügungen aus? Meine
    Mutter hat eine solche getroffen, und verfügt, das unter bestimmten, jetzt gegebenen Situationen eine künstliche Ernährung abgelehnt wird. Im Krankenhaus erhielten wir die
    Auskunft, das würde unter aktive Sterbehilfe fallen und man wäre dazu nicht bereit. Angeblich hat man zwar das Recht, solche Verfügungen zu treffen, sie sind aber für Ärzte nicht bindend bzw.
    man kann keinen Arzt zwingen, danach zu handeln.

    Wir wissen jetzt überhaupt nicht, wie wir weiter vorgehen sollen um ihr diesen Wunsch zu erfüllen. Gibt es Kliniken, wo man dieses anders sieht bzw. wäre eine Überstellung in ein Pflegeheim oder
    ein Hospiz eine Möglichkeit? Kann man das Recht auf Ernährungs-
    einstellung ggf. rechtlich einklagen und muss das Krankenhaus
    sie trotzdem weiterbehandeln?

    Es ist einfach ungerecht, Wünsche über ein würdiges Ende zu ignorieren und wir haben alle ein schlechtes Gewissen, weil wir wissen, das die momentane Behandlung nicht in ihrem
    Sinne läuft.

    Traurige Grüsse von Nixe
     
  2. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    ist so traurig

    liebe nixe,

    leider kann ich dir in diesen dingen nicht helfen, aber ich weiß,das es ein sehr wichtiges thema ist. wir selbst haben uns alle in der familie jetzt infomaterial wie auch vordrucke besorgt.

    mich interessiert dieses thema auch sehr.

    ich drücke dir/euch die daumen, dass ihr eine kompetente auskunft erhalten werdet.

    kann die kk euch nicht weiterhelfen? die bieten die vordrucke doch auch an, evtl.bekommt ihr da auch infos??

    oder über den suchbegriff "patientenverfügung"?bin leider hier in der pfalz und kann nicht solange im netz bleiben.

    liebevolle grüße:confused:
     
  3. hannilein

    hannilein die Espressosüchtige

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    Hallo Nixe,

    ich kenne dieses Problem aus der Sicht der Pflegenden. Ich arbeite als Krankenschwester auf einer Intensivstation und dort sind wir häufiger mit diesen Patientenverfügungen konfrontiert. Leider müssen die Ärzte sich an die Verfügungen nicht halten. Die meisten haben aus idiotischen Gründen Angst vor einer Klage. Vielleicht lassen sich Ärzte dort auf einen Kompromiss ein. Schlage doch mal vor, statt einer künstlichen Ernährung mit richtigen Nährstoffen wie Zucker, Fett und so lediglich NaCl (also sozusagen Wasser ohne Nährstoffe) zu geben. So handhaben wir das in solchen Fällen. Man muss nicht immer hochkalorisch ernähren. Gar nichts zu geben ist schrecklich, aber mit NaCl verdursten die Patienten auch nicht und es gilt auch nicht direkt als künstliche Ernährung. So ist beiden Seiten geholfen. Ansonsten frag mal im Hospiz nach, die am Ehesten bereit, den Wünschen der Patienten nachzugehen.
    Wenn Du noch Fragen hast, mail mich ruhig an.
    Viel Erfolg
    Kathrin
     
  4. kukana

    kukana in memoriam †

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    hallo nixe,

    wie hannilein schon schreibt. ist es tatsächlich so, dass du zwar eine verfügung machen kannst, aber diese hier von den ärzten nicht anerkannt wird/ werden muss.

    in der schweiz und einigen anderen ländern wrd das anders gehandhabt.

    habt ihr einen rechtsberater, der euch da evtl. helfen kann?

    gruss kuki
     
  5. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Guten Morgen,

    da ich ebenfalls seit Jahren eine solche Verfügung für mich selbst erstellen liess, wurde ich ärztlich darüber aufgeklärt, dass man gesetzlich geschützt NUR lebensverlängernde Massnahmen verbieten kann, also z.B. 3. ma Wiederbelebung, obgleich alle andren Funktionen aus sind oder das künstlich am Lebenerhalten durch Herz-Lungen-Maschinen etc.

    Eine lebenserhaltende Massnahme, wie z.B. eine künstliche Ernährung bei Funktion der anderen Lebensorgane wird niemals akzeptiert. Das hat was mit dem Hippo-Eid zu tun !!

    Also, KEINE Wiederbelebungsmassnahmen z.B. MÜSSEN respektiert werden;

    Lebenserhaltung durch Zwangsernährung ist gesetzlich vorgegeben ( z.B. auch bei streikenden Gefängnisinsassen etc.) Dagegen kann man sich nicht wehren.

    So sorry für alle, die nicht mehr wollen. Aber verhungern ist ja auch kein schöner Weg, oder ??

    In diesem Sinne, alles Gute.

    Pumpkin
     
  6. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Hallo Nixe,

    das es Deiner Mutter so schlecht geht, tut mir leid. Ich habe mal ein bisschen im Internet "geblättert" und eine ganz interessante Seite gefunden. Dort wird gesagt, das eine vorhandene Patientenverfügung, die künstliche Ernährung untersagt, akzeptiert werden muss. Vielleicht hilft Dir das weiter.
    Dort findest Du auch Ansprechpartner, die Euch sicher auch einen Rat geben können, wie Ihr weiter verfahren könnt.
    Der Wunsch, in Würde sterben zu dürfen, wenn die Zeit herangekommen ist, soll meiner Meinung nach gerade bei einer vorhandenen Patientenverfügung gewährt werden, denn bei diesen Patienten handelt es sich im Menschen, die sich schon zu "gesunden Zeiten" mit dem Tod beschäftigt haben und für sich eine Entscheidung getroffen haben ..... Diese Entscheidung sollte respektiert werden.

    http://www.aerztekammer-berlin.de/10_Aktuelles/18_BERLINER_AERZTE/BAEthemen/ThemaArtikel2003_03/KuenstlErnaehr.html

    Eine andere Möglichkeit währe natürlich, das Ihr Eure Mutti nach Hause holt, Ihr könnt Euch ein Krankenbett über die Krankenkasse mieten und müßt dann aber einen guten Hausarzt haben, der sich kümmert, eventuell noch einen Pflegedienst, der Euch bei der Versorgung behilflich ist.
    Ich wünsche Euch viel Kraft und das Ihr der Situation gewachsen seid.

    Liebe Grüße von Klaraklarissa
     
  7. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

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    vor dem Wasser, hinter dem Wasser überall Wasser ;
    ei schwieriges thema

    wir haben ebenfalls einen Fall in unserer Familie, und zwar liegt meine Oma seit einem Jahr im Sterben.

    Von Seiten der Söhne wurde es so gehandhabt, das sie beim Amtsgericht eine Vormundschaft beantragt haben ( ich glaub es heißt aber nicht mehr Vormundschaft, komme aber jetzt nicht darauf wie es richtig heißt)
    Daher können sie auch bestimmen, wie die weitere Behandlung meiner Oma weiterlaufen soll.
    Sie wurden aber auch vom behandelnden Arzt gefragt.
    Alle lebensverlängernde Maßnahmen sind abgelehnt worden. D.h. Reanimation, Anitbiotikagaben, Herz-Lungen-Maschine usw...

    Mit dem Arzt sind sie so verblieben, das Nahrung - Flüssigkeit und auch Schmerzmittel gegeben werden.
    Denn einen Tod durch Verhungern und Verdursten, und unter Schmerzen konnte sich keiner in der Familie vorstellen.

    Das die anderen Lebensverlängernden Maßnahmen nicht stattfinden, war auch im Sinne der Oma, die es aber damals nicht schriftlich hinterließ.

    Eine Nahrungs/Flüssigkeitsaufnahme soll aber nur durch direkte orale Gabe ( soweit wie noch möglich) gegeben werden. Einer Magensonde haben wir noch zugestimmt, aber keine Ernährungssonde die durch den Bauch direkt geht ( benötigt eine kleine OP), ansonsten nur intravenöse Ernährung aber nciht hochkalorisch.

    Alles eine sehr schwierige und belastende Situation über das Leben und Sterben anderer Personen zu entscheiden.

    Ich wünsche euch in eurem Tun und Handeln, und auch in den WEiterkommen gegenüber den Ärzten und den Wünschen der Kranken viel Kraft.

    LG kiki
     
  8. veneta

    veneta Guest

    Hallo zusammen,

    ich habe für mich selbst eine solche Patientenverfügung hinterlegt, die allerdings wirklich nur die lebensverlängernden Maßnahmen (Reanimation, Herz-Lungen-Maschine usw.) beinhaltet.

    Im Vorfeld habe ich mich bei der Caritas entprechend beraten lassen. In vielen Krankenhäusern gibt es auch einen "sozialen Dienst" der eigentlich den Betroffenen in solchen Fällen zur Seite steht.

    Gruß

    Claudia
     
  9. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Patientenverfügung

    Ja im Prinzip wird eine solche Verfügung beachtet und zur Kenntnis genommen, aber zur Entscheidung muß ein amtlich Bestellter Richter dieses bestätigen.
    merre
     
  10. Hummel

    Hummel Neues Mitglied

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    Evtl. einen RA einschalten

    Hallo Nixe,

    auch ich habe mich schon mit dem Thema Patientenverfügung auseinadnergesetzt, und gerade im Internet stösst man auf eine ganze Menge aussagen dazu, ob die Ärzte diese einhalten müssen oder nicht.

    Wenn Du oder deine Mutter im VdK seit, oder anders Rechtschutzversichert, würde ich mich mal an einen Anwalt für Sozialrecht wenden. Anderenfalls auch so mal beim VdK anfragen, die helfen teilweise auch "Nichtmitgliedern" weiter, dann jedoch nur beratend, und nicht gerichtlich.

    Oder vielleicht kennst du einen Betreuer beim Gericht, der wird dir ggf. auch Auskunft geben können, da er sich ja mit sowas zwangsläufig ständig selbst beschäftigen muss.

    Ich werde aber versuchen, etwas in dieser Hinsicht für Dich herauszufinden, (rufe mal den Vorsitzenden von meinem VdK an), und melde mich dann wieder hier...

    Bis dahin wünsche Dir alles Gute, und nicht aufgeben, versuche deinen Willen, der ja der Wille deiner Mutter ist, durchzusetzen.

    Allerdings bin auch ich der Meinung, dass deiner Mutter zumindest ausreichend Flüssigkeit (Kochsalzlösung oder Ringerlösung) zugeführt werden sollte, damit sie nicht verdurstet.

    Liebe Grüße

    Tanja
    Hummel
     
  11. pettersilia

    pettersilia Teufele

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    Hallo Nixe!

    Meine Mutter liegt seit knapp 5 Jahren,nach mehreren Schlaganfällen komplett gelähmt im Bett.
    Das einzige,was sie noch bewegt,sind ihre Augen und wir sind nicht sicher,ob sie überhaupt etwas mitbekommt.
    Sie wird durch Sonde ernährt und der Pflegedienst kommt zweimal täglich.
    Niemals hätte sie das gewollt!!!
    Aber auch,wenn sie eine Verfügung getroffen hätte,es hätte nix genützt.
    Wir haben mit dem Hausarzt die Regeluing getroffen,keine "lebensverlängernden"Medikamente zu geben,mehr war nicht drin!
    Der Hausarzt meinte,am besten er würde nicht "gerufen",wenn es ihr schlecht ginge.
    Es ist traurig,wenn man dabei zusehen muß.
    Kopf hoch und liebe Grüße - Mary
     
  12. Mni

    Mni Bekanntes Mitglied

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    Hallo Nixe, das ist wirklich ein schwieriges Thema, ich war auch schon mehrmals damit konfrontiert bis dahin, dass ich bei meinem Vater die Bluttransfusion abgelehnt habe und noch mehr- der Arzt hat es respektiert- es liegt auch viel daran, welche Menschen die Ärzte und Schwestern sind.
    Jedenfalls dürfen sie ohne Euer Einverständnis keine Ernährungssonde legen, nur Infusionen. Es ist gut, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen.
    Lieben Gruß von Mni, die schon zu müde ist für langen Senf-ggg
     
  13. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Patieentenverfügung

    Ja nochmal zur Rechtslage:
    10.04.2003. Nun gibt es erstmals auch eine Entscheidung des BGH in Zivilsachen zur Patientenverfügung (Beschluss vom 17. März 2003 - XII ZB 2/03). In seinem Beschluss hat der BGH die Bedeutung der Patientenverfügung unterstrichen.
    "Sei ein Patient einwilligungsunfähig und habe sein Grundleiden einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen, so müssten lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen unterbleiben, wenn dies seinem zuvor - etwa in Form einer sog. Patientenverfügung - geäußerten Willen entspreche. Dies folge aus der Würde des Menschen, die es gebiete, sein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zu eigenverantwortlichem Entscheiden nicht mehr in der Lage sei. Nur wenn ein solcher erklärter Wille des Patienten nicht festgestellt werden könne, beurteile sich die Zulässigkeit solcher Maßnahmen nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten, der dann individuell - also aus dessen Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen - zu ermitteln sei."


    "Ist jedoch für den Patienten ein Betreuer bestellt, so habe dieser dem Patientenwillen gegenüber Arzt und Pflegepersonal in eigener rechtlicher Verantwortung Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Seine Einwilligung in eine ärztlicherseits angebotene lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung könne der Betreuer jedoch nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts wirksam verweigern. Für eine Einwilligung des Betreuers und eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichts sei allerdings kein Raum, wenn ärztlicherseits eine solche Behandlung oder Weiterbehandlung nicht angeboten werde - sei es dass sie von vornherein medizinisch nicht indiziert, nicht mehr sinnvoll oder aus sonstigen Gründen nicht möglich sei. Die Entscheidungszuständigkeit der Vormundschaftsgerichte folge aber aus einer Gesamtschau des Betreuungsrechts und dem unabweisbaren Bedürfnis, mit den Instrumenten dieses Rechts auch auf Fragen im Grenzbereich menschlichen Lebens und Sterbens für alle Beteiligten rechtlich verantwortbare Antworten zu finden."

    ja soweit merre
     
  14. Angie

    Angie Alte Häsin

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    Patientenverfügung

    Hallo Ihr Lieben,
    ich habe mir eure Diskussion zum Thema aufmerksam gelesen. Auch ich habe mich schon mit dem Thema auseinander gesetzt. Was ich schwierig finde ist allerdings viel "leichterer Natur".
    Ich wohne mit meinen Freund zusammen, wir sind also nicht verheiratet. Meine große Panik ist immer das mir irgendwas passiert, ich im KH bin und er nicht zu mir gelassen wird, da wir ja nicht verheiratet sind.
    Solange ich im KH bin und es ist nicht wirklich was schlimmes, werde ich ja nach meinem nächsten Anghörigen gefragt, aber wenn ich beispielsweise bei einem Unfall schwer verletzt werde.....
    Habt Ihr da eine Idee? Irgendwelche Erfahrungen?
    Meine Patientenverfügung hat meine Ärztin, aber ob die da dann gut liegt weiß ich auch nicht. Man kann ja nicht immer alles mit sich rumschleppen :)

    Viele liebe Grüße
    Angie
     
  15. Nixe

    Nixe Neues Mitglied

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    Danke und Sachstand

    Erstmal danke für eure vielen Anworten!

    Wir haben ab Donnerstag einen Platz in einem Pflegeheim für
    meine Mutter und auch einen Arzt, der sie in dem Heim betreuen
    wird. Alles unter Beachtung ihrer Verfügung - sprich keine künst-
    liche Ernährung. Das war alles ziemlich kompliziert, aber jetzt
    sind wir alle froh ihren letzten Willen erfüllen zu können.

    Wir hatten neben der Patientenverfügung weitere Verfügungen
    über Vormundschaft und Vertretungsberechtigung.

    Ich selber habe aus der Sache gelernt, das man besser seine
    persönlichen Wünsche ganz konkret äussern sollte und auf
    alle Fälle alle drei Sachen regeln muss - und zwar auf alle
    Fälle zur Sicherheit beim Notar! Eine neue Unterschrift ist alle
    drei Jahre spätestens nötig um die Aktualität dieser Verfügungen
    zu bestätigen.

    Bin jetzt jedenfalls erstmal erleichtert, auch wenn die nächste Zeit sicher nicht einfach wird. Aber in dem Heim geht es sehr
    persönlich zu und ich bin sicher, dort fühlt sie sich viel wohler als
    im Krankenhaus. Heute haben wir eine Fotocollage für die Wand gebastelt, da die Pflegeleitung meinte es sollten auf alle Fälle möglichst viele persönliche Dinge im Raum sein.

    Liebe Grüsse von Nixe
     
  16. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Hallo Nixe,
    ich denke, so wie Ihr es jetzt für Eure Ma und Euch einrichten konntet, werdet Ihr zufriedener sein. Es wird eine schwierige Zeit, für die ich Euch viel Kraft und Zusammenhalt wünsche...


    @Angie also da hilft nur heiraten :p oder schreibe Deinem Freund eine Vollmacht, das er im Falle eines Falles zu Dir gelassen wird. Hört sich zwar an, wie bei der Post ;) aber ich denke anders kann man das Problem kaum lösen, oder?
     
  17. Melisandra

    Melisandra immer auf der Suche...

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    Hallo Nixe und alle anderen!


    Eine aktuelle Gegebenheit zwingt mich, heute Stellung zu dem Problem Patientenverfügung zu nehmen!!!

    Meine 92jährige, pflegebedürftige Großmutter ist am Mittwochmorgen, als sie von meiner Tante, die die Oma pflegt, gewaschen wurde, zusammengebrochen.
    Meine Tante hat natürlich die 112 gewählt, die Rettungssanitäter konnten keinen Puls und Herzschlag fühlen und wollten den Hausarzt verständigen, um den Tod feststellen zu lassen. Die Notärztin sagte: "Hier ist noch was, sofort reanimieren!!" Sie schickte die Angehörigen aus den Raum und begann, die "tote Frau" zu reanimieren und hat es tatsächlich geschafft, sie zurückzuholen. Nun kam meine Großmutter auf eine Intensivstation eines Krankenhauses und wurde künstlich beatmet usw. Ihr Zustand ist kritisch.
    Meiner Tante, die die Oma betreut hat, ist zwischenzeitlich eingefallen, dass die Oma eine "Patientenverfügung" unterschrieben hatte und hat diese dem behandelnden Krankenhausarzt vorgelegt.

    Jetzt sieht es so aus, dass meine Großmutter ca 20 Minuten ohne Sauerstoffversorgung fürs Gehirn verbracht hat und wahrscheinlich "hirntot" ist. Allerdings muß ich sagen, dass die Ärzte im Krhs. diese "Patientenverfügung" voll anerkannt haben und wörtlich meinten: "Reanimation ist - gerade bei sehr alten und kranken Menschen - nicht immer ein Segen. Aber die Notärztin hat in dem Moment richtig gehandelt, da sie einen Eid geleistet hat, Menschenleben zu retten."

    Heute habe ich die Oma im Krankenhaus besucht und bin nur geschockt. Ich bete zu Gott, dass er sie schnell von dem jetzigen Zustand rettet und zu sich nimmt. Sie liegt im Bett, hat die Augen halb geöffnet und reagiert auf GAR NICHTS!!! Sie ist weder tot noch lebt sie. Ihr Körper atmet, aber das ist das einzige Lebenszeichen und das ist ein Zustand, den man dem ärgsten Feind nicht wünscht.

    Mein Mann und ich - und auch andere in unserem Umkreis - haben beschlossen, eine "Patientenverfügung" auszufüllen und hoffen, dass die Ärzte hoffentlich Respekt vor unserer Entscheidung haben werden.

    Ich wünsche Euch allen, dass Euch diese Erfahrung mit Angehörigen erspart bleibt.

    Es grüßt eine traurige
     
  18. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Hallo,

    ein sehr ernstes und auch nachdenkliches Thema "würdevoll sterben"

    Ich habe seit meinem schweren Motorradunfall damals, 1968, eine schriftliche Verfügung stets in meiner Tasche sowie eine notariell beglaubigte Abschrift bei meinem Hausarzt. Genauso wie ich Organspenderin bin, will ich unter keinen Umständen mit Hilfe einer Maschine atmen, wenngleich alle anderen Funktionen "tot" sind.

    Die Gesetzgebung in der BRD steht zwar zur Patientenverfügung, aber es gibt genügend Ärzte, die auf Teufel komm raus einen Patienten am Leben erhalten wollen - sicherlich weniger für das Leben, als für ihre eigenen Zwecke.

    In meiner Patientenverfügung ist klar und deutlich festgehalten, daß an mir keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden dürfen, wenn das Hirn, das Herz und alle inneren Organe nur noch mit Hilfe einer Maschinen leben würden - ich nehme mir das demokratische Recht als christlicher Mensch in Würde und in Frieden sterben zu dürfen.

    Ich habe bislang jedesmal vor einer grossen OP schriftlich einem Notar gegenüber erklärt, daß im Falle einer Nichtbeachtung meiner Verfügung meine Hinterbliebenen aufgefordert werden, das jeweilige Arzteam und Krankenhaus zu verklagen. Dieses Schriftstück händige ich jedesmal dem Chefarzt vor der OP aus :)

    Ich denke, dass jeder Mensch zu jeder Zeit das unbenommene Recht haben muss, in Würde, Frieden und Ehre sterben zu dürfen. Nichts und Niemand auf Erden darf das Recht haben, diese Grundsätze der Menschlischkeit zu verletzen. Nur weil wir intelligenterweise Maschinen erfunden haben, die Menschen am sogenannten " Leben " erhalten, bleibt für mich doch die Feststellung, daß der Herrgott sicherlich das nicht im Sinne hatte - denn wenn er die Stunde bestimmt, dann muss man auch gehen und gehen lassen.

    Pumpkin
     
  19. Glitzerchen

    Glitzerchen Guest

    Patientenverfügung

    Hi Melisandra,
    ja, so ein Verfügung ist wichtig. Durch den Schreck hat deine
    Tante wohl nicht daran gedacht. Es ist schlimm, wenn man
    eine Menschen den man liebt, so da liegen sieht. Es ist so als
    wäre da nur noch die Hülle.
    Der Onkel meines Mannes, wurde auch nach 20 Min. wieder zurück
    geholt. Die Tante sagte hinterher : "wenn ich gewußt hätte, was
    dabei rum kommt, hätte ich den Arzt nicht gerufen." Als sie dann
    darum bat, die Mashienen abzustellen, bekam sie gesagt, das sie es
    ja war, die den Notarzt rief und sie müße nun damit leben.
    Meine Schwiegereltern haben schon
    so eine Verfügung, was meinem Schwiegervater diesen Weg
    erspart hat. Er durfte dann in Ruhe ohne Schmerzen einschlafen.
    Er hatte Alzheimer im Endstadium. Als sein Herz dann aussetzte,
    konnte meine Schwiegermutter , mit hinweis auf die Verfügung,
    verhindern, das er noch mal zurück geholt wurde.
    Mein Mann und ich haben auch beide eine Patientenverfügung
    und ich selber habe einen Organspendeausweis. Ob meine
    Organe noch zu etwas nutze sind,wenn es mal dazu käme, weiß
    ich nicht, aber vieleicht kann ich ja noch zu irendwas anders
    gut sein Studien vieleicht.
    Es war für uns nicht einfach uns damit auseinander zu setzen, aber
    ich möchte wirklich niemals so liegen. Ich wünsche deiner Oma,
    das sie in Ruhe einschlafen kann, das es nicht mehr so ein langer
    Weg ist.

    Liebe Grüße
    Glitzerchen
     
    #19 12. Juni 2004
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Juni 2004
  20. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    Berlin
    Patientenverfügung

    sollte so aussehen:

    Ich, ................................................, geb. am ...............,
    wohnhaft in .........................
    treffe schon jetzt für die letzte Phase meines Lebens folgende Verfügung:
    Ich verfüge gegenüber meinen Ärzten, dem Alten- oder Pflegeheim, in dem ich im entscheidenden Zeitpunkt ggf. wohne, sowie gegenüber jedem, der sonst Entscheidungen über meine Person zu treffen hat, folgendes:

    Ich wünsche einen menschenwürdigen Tod und bitte meine Ärzte, Angehörigen und Pfleger, mir dabei beizustehen.

    Für den Fall, dass bei mir eine schwere, irreversible Schädigung lebenswichtiger Organe, insbesondere des Gehirns, eintritt, die mir nach übereinstimmender Überzeugung der behandelnden Ärzte ein Leben bei Bewusstsein unmöglich machen wird, wünsche ich keine weiteren intensiv-medizinischen Maßnahmen, die mein Leben verlängern. Dies schließt ausdrücklich die künstliche Beatmung, künstliche Ernährung insbesondere über Sonde (z.B. PEG) sowie die Gabe lebenserhaltender Medikamente ein.

    Ein solcher Zustand, der eine Heilung oder zumindest Verbesserung meines Gesundheitszustandes ausschließt, ist anzunehmen, wenn mindestens zwei Fachärzte unabhängig voneinander zu diesem Urteil gelangen und keine abweichende ärztliche Prognose eines behandelnden Arztes vorliegt.

    Wenn ich an einer schweren Erkrankung leide, die nach ärztlichem Ermessen unabwendbar zum Tode führen wird und mir starke Schmerzen bereitet, verlange ich, mir Medikamente zu verabreichen, die mich von Schmerzen und großer Belastung befreien, auch wenn dadurch mein Tod voraussichtlich früher eintreten wird.

    Ich gebe diese Erklärung nach sorgfältiger Überlegung und in der vollen Verantwortung für mich selbst ab. Für den Fall, dass ich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder anderen körperlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sein werde, über meine persönlichen Belange zu entscheiden, soll diese Erklärung als Bekundung meines ausdrücklichen Willens gelten.

    Diese Verfügung bitte ich, meinen behandelnden Ärzten zugänglich zu machen.
    Zu Maßnahmen, die dieser Verfügung widersprechen, verweigere ich ausdrücklich meine Zustimmung.

    Wenn für mich ein Betreuer bestellt wird, soll diese Erklärung als Betreuungsverfügung gelten, d. h. die hier festgelegten Verfügungen sollen sich dann an den Betreuer richten.

    Mein behandelnder Arzt ist berechtigt, folgenden Personen Auskunft über meinen gesundheitlichen Zustand zu geben und ist insoweit von der Schweigepflicht entbunden:

    Name .................................................................................

    Anschrift .............................................................................



    (ggf.: Folgende Person hat von mir eine gesonderte Vorsorgevollmacht erhalten, die auch die Umsetzung dieser Patientenverfügung erfasst:

    Name ..................................................................................

    Anschrift .............................................................................)

    Diese Erklärung wurde von mir unterschrieben. Zwei Personen meines Vertrauens bezeugen durch ihre Unterschrift meine Willenserklärung.

    Unterschrift:

    Datum:

    Name und Anschrift der Zeugen:

    Unterschriften und Datum:

    ..........................................



    Zur späteren Bestätigung der Verfügung:

    Im folgenden bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass ich den Inhalt meiner Patientenverfügung überprüft habe und sich mein Wille nicht verändert hat:

    Datum, Unterschrift

    Datum, Unterschrift

    Datum, Unterschrift

    Datum, Unterschrift
     
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