Internet Apotheken

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Sia, 14. Mai 2003.

  1. Sia

    Sia gaaaaaanz alter Knochen

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    Hallo zusammen!

    Ich brauch mal wieder eure Hilfe. Leider kenne ich mich nicht so gut aus mit diesen Internet-Apotheken aber ich habe bemerkt, dass einige dort regelmäßig bestellen. :rolleyes:

    Wie ist das, bekommt man dort nur Rezeptfreie Medikamente? Wie sieht es mit Medis aus, für die man ein Rezept braucht? :confused: Meine Freundin bekommt ihr Insulin wegen Lieferschwierigkeiten bis ende Juni nicht. Ich dachte, vielleicht bekommt sie es über das Internet.

    Vielleicht habt ihr ja ein paar Adressen für uns und könnt uns noch ein wenig klug machen. ;)

    Gruß Sylvia
     
  2. eva muc

    eva muc Neues Mitglied

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    Hallo Sia,
    ich kann nur von der Internet-Apotheke www.docmorris.com berichten. Hier bekommst Du sowohl verschreibungspflichtige Medikamente als auch die frei verkäuflichen.
    Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten muß Du vorab das Rezept an eine bestimmte Adresse schicken und dann erhälts Du das Medikament zugesandt.

    Gruß Eva
     
  3. das Bea

    das Bea Mitglied

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    Doc Morris

    Ich hatte vor einiger Zeit vor, meine Medis bei Doc Morris zu bestellen (wegen viel billiger), aber man sagte mir dort, dass ich zuvor eine Einwilligung meiner Krankenkasse einholen müsse, dass die KK auch mit Doc Morris abrechnet.
    Dieses hat meine KK abgelehnt (obwohl viel billiger). Man sagte mir auch, dass bisher keine deutsche Krankenkasse mit Doc Morris abrechnen dürfe (so sei die Gesetzeslage). Aber die Firma Doc Morris wolle in absehbarer Zeit ihren Firmensitz nach Deutschland verlegen und dann sähe die Sache schon anders aus.
    Da das aber schon ein paar Monate her ist, kann es natürlich sein, dass sich da inzwischen was geändert hat.
    Einfach mal bei der KK nachfragen.

    Liebe Grüße von´s
    Bea
     
  4. Emma

    Emma Guest

    Hi Sylvia!

    Im letzten Jahr habe ich die meisten meiner Rezepte zu Doc Morris geschickt.
    Die Abrechnung mit der Krankenkasse ist kein Problem gewesen!
    Mittlerweile habe ich eine Rezeptgebührenbefreiung, jedoch schickt mein Göga auch jetzt noch Rezepte hin!
    Allerdings muss man mit etwa 14 Tagen Wartezeit rechnen!

    Liebe Grüsse
    Emma
     
  5. Mareen

    Mareen Guest

    Hi,
    warum lasst Ihr Euch nicht alle von der Rezeptgebühr befreien?
    Ihr seid doch auch chronisch krank und sicherlich seit mindestens einem Jahr. Mit der Erkrankung wart Ihr bestimmt auch mindestens 1x im Vierteljahr beim Arzt? Unter den Voraussetzungen gibt es die Befreiung von Zuzahlungen (auch Fahrtkosten) aufgrund chronischer Erkrankung.
     
  6. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

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    @Mareen

    Hi Mareen,

    das Problem bei manchem Patienten kann das Bruttoeinkommen der Familie sein.
    -----------------
    Zitat:

    3. Besondere Regelung für chronisch Kranke:

    Für Versicherte, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind und ein Jahr lang Zuzahlungen in Höhe von mindestens 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt geleistet haben, entfallen die Zuzahlungen ab dem 2. Jahr vollständig (auch für Mittel, die nichts mit der chronischen Erkrankung zu tun haben).
    Diese Befreiung können Sie also bereits mit Beginn 2002 in Anspruch nehmen, wenn für das Jahr 2001 eine Eigenbelastung von mindestens 1 % und eine Dauerbehandlung von einem Jahr (nicht notwendigerweise Kalenderjahr) nachgewiesen wird.
    Bei der Berechnung der 1 %igen Belastungsgrenze werden die Bruttoeinnahmen des Versicherten und seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zusammengerechnet. Vom Haushaltseinkommen (für das Jahr 1998) werden dann für den 1. Angehörigen 4221 EU und für jeden weiteren Angehörigen 2814 EU abgezogen. Von der so verminderten Summe wird die 1 %-Grenze für die Zuzahlung berechnet.
    Für den Nachweis der Dauerbehandlung liegt ein bundeseinheitliches Formular vor, das Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten können. Der Fortbestand der Dauerbehandlung ist spätestens vor Ablauf jeden zweiten Kalenderjahres nach Wegfall der Zuzahlungspflicht der Kasse neu nachzuweisen. Diese Zuzahlungsbefreiung gilt nur für den chronisch Kranken selbst, nicht aber für seine Familienangehörigen.

    Zitatende
    -----------------------

    Wenn das Bruttoeinkommen der gesamten Familie gerechnet wird, dann kann daß dazu führen, daß keine Medikamentenbefreiung erteilt wird :(

    Sabinerin
     
  7. Easy

    Easy Das Schaf

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    Hallo,

    kann nur bestätigen, was Sabinerin da geschrieben hat.

    Ich war 1 Jahr lang von der Zuzahlung befreit, als ich den Antrag stellte, lebte ich noch "wild" mit meinem LeGe zusammen und komischerweise hat niemand gefragt, ob in meinem Haushalt noch jemand lebt, der Geld verdient (Glück gehabt).
    Nachdem ich letztes Jahr geheiratet hatte, sah die Sache schon wieder anders aus. Ich musste im Antrag mit aufführen, was mein GöGa verdient und leider wurde mein Antrag jetzt abgelehnt, weil wir über der Grenze liegen !

    Gruß
    Easy
     
  8. Emma

    Emma Guest

    Befreiung!

    Hi!

    Ganz fleissig habe ich im letzten Jahr gesammelt und wir haben die 1%-Belastungsgrenze glücklicherweise erreicht!

    Der grösste Posten bei mir ist die Krankengymnasik, die ich regelmässig bekomme. Nur mit Medikamenten wäre ich auch meilenweit davon entfernt gewesen!

    Ich kann Euch auch nur empfehlen, alles zu sammeln und am Ende des Jahres zu schauen, ob es reicht!

    Ganz liebe Grüsse
    Emma
     
  9. Sonja Labenski

    Sonja Labenski Neues Mitglied

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    Hallo Ihr alle!

    Bei den Zuzahlungen wird auch das Fahrgeld angerechnet. Nicht nur zum Arzt, sondern zu einer Leistung der KK.

    Da ich durch die Erkrankung nicht mehr Autofahren kann, nehme ich jedes mal zum Arzt und zur KG die öffentlichen Verkehrsmittel.

    Ich muß mir nur von den Ärzten und der KG bestätigenlassen, wann ich da war. Ich reiche auch erst jetzt den Antrag für das letzte Jahr ein, weil ich nicht wusste, daß die Fahrtkosten auch zählen. Damit bin ich auch als Verheiratete weit über den 1% des gemeinsamen Bruttueinkommens.

    Alles Gute

    Sonja
     
  10. das Bea

    das Bea Mitglied

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    Kiel
    @ Emma

    Hallo Emma,

    bei welcher KK bist Du denn ?
    Vielleicht kann ich meine KK ja noch umstimmern.

    Liebe Grüße von´s
    Bea
     
  11. Mareen

    Mareen Guest

    Hallo Ihr,
    bei der Befreiung aufgrund chronischer Erkrankung spielen weder das Einkommen noch die bisher geleisteten Zuzahlungen eine Rolle. Ich mache das schon seit 3 Jahren so. Zuerst war ich auch aufgrund der Belastungsgrenze befreit worden. Dann hat mich mein Hausarzt darauf hingewiesen,d ass ich als chronisch kranke Patienten auch ohne diese Grenze befreit werde. Dem ist tatsächlich so. Denn mittlerweile würde ich so schnell nicht mehr über diese Grenze kommen, und das ist auch der Krankenkasse nichts neues. Also folgende Gründe:
    Chronisch krank seit mindestens 1 Jahr
    1x im Vierteljahr wegen dieser Krankheit in Behandlung sein:rolleyes:
     
  12. Sia

    Sia gaaaaaanz alter Knochen

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    Ich danke euch für eure Hilfe. Ich werd das gleich an meine Freundin weiterreichen. Mal sehen, ob es klappt.

    Gruß Sylvia
     
  13. Sonja Labenski

    Sonja Labenski Neues Mitglied

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    Berlin
    Hallo Mareen!

    Ich weiß nicht wie Du die Befreiung bekommst, aber im Gesetztestext steht ausdrücklich die 1% Belastungsgrenze als Vorraussetzung für die Befreiung. Allerdings ist es egal, wieviel du später verdienst, wenn Du einmal befreit bist, gilt das für die gesamte Dauer der Erkrankung.

    Die vollständige Befreiung von Zuzahlungen ist nur für Leistungsberechtigte zulässig,
    welche Hilfe zum Lenemsunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz oder der Kriegsopferfürsorge erhalten; oder
    Arbeitslosenhilfe oder Ausbildungsförderung aus der Arbeitsfördeung beziehen; oder Ausbildungsförderung (BAföG9 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bekommen;
    oder für Rechnung der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge in einem Heim bzw. ähnlicher Einrichtung untergebracht sind; sowie für
    Versicherte, deren monatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40% der monatlichen Bezugsgröße zuzüglich Familienzuschläge nicht übersteigen.

    Die Befreiung gilt füt Zuzahlungen zu Arznei-,Verband,-Heil-und Hilfsmittel( Bandagen, Einlagen,Hilfsmittel zur Kompressionstherapie) sowie zu stationären Vorsorge-und Rehabilitationsmaßnahmen, ferner die im Zusammenhang mit einer Leistung der KK notwendigen Fahrkosten und die Eigenanteile beim Zahnersatz.

    Bei Versicherten, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind und ein Jahr lang Zuzahlungen in Höhe von mindestens 1v.H. der sogenannten Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aufbringen mußten, entfallen die Zuzahlungen nach Ablauf des ersten Jahres für die weitere Dauer der Behandlung.

    Soweit die Rechtsbehelfserklärung, die meinem Antrag zur Befreiung von der Zuzahlung beiliegt. Datum des Schreibens: 28.04.03

    Also Mareen, Du hast entweder Glück gehabt, oder Du bist schon einmal wegen Deiner Erkrankung über den 1% gewesen. Denn dann brauchst Du nur noch die Bescheinigung Deines Arztes, daß Du chronisch krank bist, um die Befreiung zu verlängern.

    Viele Grüße

    Sonja
     
  14. Emma

    Emma Guest

    @ Mareen!

    Hallo Mareen!

    Wie Sonja schon geschrieben hat, kann es nur daran liegen, dass Du schon mal über der Belastungsgrenze warst.

    Ich muss nun, da ich 1 Jahr gesammelt habe, nur noch alle 2 Jahre ein von meinem Hausarzt bestätigtes Formular einreichen und die Befreiung ist für 2 weitere Jahre erteilt!

    Oder Du hattest s...mässiges Glück!

    Liebe Grüsse
    Emma
     
  15. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Zuzahlungsbefreiung

    Hallo alle Zusammen,

    ich lese dauernd, dass Ihr für zwei Jahre befreit seit. Ich muss meine Befreiung jedes Jahr bei meiner KK (BEK) neu beantragen. Laut dem Sachbearbeiter würde es aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht möglich sein die Bescheinigung über einen längeren Zeitpunkt zu erhalten???!!!:confused:

    Gruß
    Birgit
     
  16. Mareen

    Mareen Guest

    liebe Sonja u. Emma,
    darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht, will ich auch nicht abstreiten. Am liebsten würde ich bei der BEK anrufen, aber ich glaube, das lasse ich lieber. Wir wollen ja schließlich keine schlafenden Hunde wecken.
    Ich weiß auch nicht ganz genau, vor wie vielen Jahren ich das erste mal aufgrund chron. Erkrankung befreit wurde, und ob ich direkt davor Quittungen gesammelt habe. Da ich Neurodermitis und Asthma habe, habe ich immer mal wieder gesammelt, oft war es mir damals auch zu müssig.
     
  17. Emma

    Emma Guest

    Hallo Mareen!

    Vielleicht waren damals auch noch die Bestimmungen anders...
    Aber jetzt ist es wirklich definitiv so, dass 1Jahr gesammelt werden muss

    Liebe Grüsse
    Emma
     
  18. Sonja Labenski

    Sonja Labenski Neues Mitglied

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    Berlin
    Hallo Birgit,

    bei meinem Vordruck für die Bescheinigung der chronischen Erkrankung muß der Arzt angeben, wie lange die Erkrankung vorraussichtlich noch behandelt werden muß. Entweder er gibt einen Zeitraum an, oder wie bei mir "nicht absehbar".
    Dann fragt die KK natürlich regelmäßig nach, wie es mit der Erkrankung aussieht.

    Ich habe jetzt zwar erst den ersten Antrag auf Befreiung gestellt, aber von anderen kenne ich es auch, daß sie jährlich den Antrag verlängern müssen.

    Liebe Grüße

    Sonja
     
  19. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

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    vor dem Wasser, hinter dem Wasser überall Wasser ;
    Huhu ihr lieben,


    hatte wegen den Forumsbeitrag , heute ein längers GEspräch mit meiner KK (BKK) .
    Die Dame aus der Leistungsabtleilung hat sich super viel Zeit genommen und mir Rede und Antwort gestanden:

    Alles das gilt für verheiratet ohne Kind ( die anderen Sozialsätze sind auch bei allen Kassen gleich und dort zu erfragen)

    Bei verheirateten wird der monatl. Bruttogesamtbetrag berechnet, liegt der unter 1309 € , bekommt man eine Befreiung.

    oder die 2.te Möglichkeit.
    Man ist chronisch krank ( länger als 1 Jahr) geht regelmäßig zur Behandlung, dann liegt folgende Berechnungsgrundlage vor:

    GEsamtbruttogehalt (eigener und Partner Jahresbrutto) - 4289 € ( Berechnungsgurndlage von 2003),
    Davon 1 % ist die Berechnungsgrunglage zur Leistungsbefreiung.Anträge liegen bei der KK aus, die Attestierung zur Chron. Erkrankung kann der Arzt nachreichen.


    Super , ich hab das mal für mich ausgerechnet, klasse, liege mit 77 € unter der Berechnungsgrundlage.
    Dh. für mich 2003, entweder damit zufrieden geben, oder zusehen das ich noch sooooo viel verschrieben bekomme, das ich über 77 € zusätzlich komme............
    :mad: :rolleyes:


    Na, ja, soweit das neueste dazu.
    Bei weiteren Fragen , scheut euch nicht eure KK anzusprechen, die Leistungsabteilung ist meistens darfür zuständig.


    einen schönen Abend
    LG kiki
     
    #19 16. Mai 2003
    Zuletzt bearbeitet: 16. Mai 2003
  20. Sonja Labenski

    Sonja Labenski Neues Mitglied

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    Hallo Sia!

    Ich hatte heute die Zeitschrift meiner KK im Briefkasten. Dort gibt es einen Bericht, daß die Mitglieder (BKK Hochrhein-Wiesental) bei Doc morris ihre Medikamente bestellen dürfen.

    Man bekommt rezeptfreie und rezeptpflichtige Medikamente. Anmelden kann man sich im Internet unter

    www.0800docmorris.com

    und kann dort gleich sein Medikament bestellen. Handelt es sich um ein rezeptpflichtiges Medikament, muß man das Rezept mit einem Ausdruck der Bestellung schicken an

    Apotheke 0800DocMorris
    Postfach1143
    52111 Herzogenrath

    Bei Lieferung des Medikaments erhält man für die nächste Bestellung einen Freiumschlag.

    Man kann die Bestellunterlagen auch telefonisch anfordern unter
    01805/3 62 66 77 47 (12 cent/Min).

    Die Lieferzeit beträdt ca. 1 Woche und das Medikament wird an eine belibige Anschrift geliefert, z.b. auch an den Arbeitsplatz.

    Die Medikamente sind im Schnitt 10% billiger als sonst und es fallen die vorgeschriebenen Zuzahlungen weg.

    Die Medikamente sind so günstig, weil der Unternehmenssitz in den Niederlanden ist, aber die Anschrift , an die die Rezepte geschickt werden ist jetzt in Deutschland.

    Ich weiß nicht, ob die anderen KK jetzt auch die Kosten bei DocMorris übernehmen, aber nachfragen lohnt sich auf jeden Fall.

    Viele Grüße

    Sonja
     
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