Hallo ihr Lieben, man erfährt doch immer wieder was Neues. @Maggy: Dachte ich mir doch das du was mit Verwaltung zu tun hast . Hört sich alles so logisch an was du schreibst. .... und ich hab dich ja gar nicht sooooo lang festgehalten . Hab noch im PSA Beitrag von dir geschrieben, aber leider vergessen zu fragen: Wie geht es denn mittlerweile deiner Schulter? @Rotkäppchen Danke für den Link. @Schlumpfine: Ich weiß nicht ob es nicht doch was ausmachen würde wenn die Migräne höher bewertet würde. Mit 10 wird ne leichte Migräne mit Anfällen 1x im Monat bewertet. Ich hab aber oft 3-4, mit Schwindel,Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen etc. und das wird normal nicht nur höher bewertet, sondern wirkt sich ja auch wesentlich schwerer für mich aus. Ich muss dann auch oft für Spritzen zum Arzt weil meine Medikamente alleine nicht reichen. Wenn du über Lungenprobleme sprichst, hast du ne pulmonale Hypertonie? Magst du darüber reden. Ich hatte da auch mal den Verdacht mit erhöhten Werten und bin jetzt regelmäßig im Screening. Wünsch euch einen schönen Sonntagnachmittag Mummi
Der Schulter gehts schmerztechnisch besser. Am schlimmsten ist es gegen Morgen und nach dem Aufstehen dauert es so ungefähr 2 Stunden, bis es sich wieder beruhigt. Von der Seite her ist es auszuhalten. Was nervt, ist die Kraftlosigkeit und Unbeweglichkeit im Arm und der schmerzenden Nacken. Dem gings mit dem Cortisonstoß auch besser. Naja, der Orthopädentermin rückt näher und dann bin ich vielleicht schlauer. Ich muss direkt mal nachschauen, wie meine Migräne bewertet wurde. Die war auch mehrmals im Monat und dauerte teilweise über mehrere Tage an.
Hallo Maggy, hoffe bei dem Termin kommt was raus, na ja ich wünsch dir jetzt ja nix , aber es wäre natürlich schön zu wissen was dich da quält . ..... und ja guck mal mit deiner Migräne. Das würde mich denn, wenns recht ist, auch interessieren. Gute Besserung und lass nach deinem Arzttermin doch nochmal von dir hören Mummi
Hallo Maggy, war krank und deswegen länger nicht im Netz. Warum wurde deine Migräne nicht berücksichtigt? Das finde ich seltsam. Wenn es darum geht, das die einzelnen Erkrankungen zwar nich addiert, aber die Einschränkungen sich gegenseitig verstärken können und somit ein höherer GdB erreicht wird, dann finde ich, dass gerade eine Migräne schon berücksichtigt werden sollte. Wer einmal einen Anfall hatte, weiß das man das zu allen anderen Schmerzen nicht auch noch braucht. Ich für meinen Teil bin dann richtig krank und komme sogar beim Doc ohne Termin zwischendurch dran, weil ich dann immer so besch...eiden aussehe. Wenn das mehrmals pro Monat vorkommt müsste das doch entsprechend berücksichtigt werden? Ich habe übrigens brav meinen Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis, das die Begründung durch den VdK folgt. Am 17.05. hab ich dort einen Termin. Bin mal gespannt. Ciao Mummi
Ich war ganz zufrieden damit, dass ich nach dem Widerspruch nen GdB von 50 bekommen habe. Da war mir das relativ wurscht, was wie bewertet wurde. Da sind sowieso die meisten Diagnosen nicht aufgeführt worden.
Maggy da werden doch, glaube ich nur die Diagnosen aufgezählt die auch berücksichtigt wurden. Aber mir ging es auch so... Bei mir steht noch aus dem Jahr 1994 rheumatoid Arthritis Hände und Füße....:o liegt aber da dran das ich bei dem Verschlechterungsantrag gar nicht auf das rheumatische eingegangen hin, sondern die anderen Sachen die dazu kamen...Und ich war auch zufrieden mit den GdB von 50.... Und da wir hier gerade wg meinem Mann mit dem Versorgungsamt kämpfen will ich an meinen Sachen erst einmal nix ändern...
Gleichstellung @Mummi: unabhängig vom Widerspruch bitte unbedingt bei der Agentur für Arbeit einen Gleichstellungsantrag stellen: http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/Schwerbehinderung/Gleichstellung/gleichstellung_node.html damit kannst Du ggf. die Hürde für den Arbeitgeber hinsichtlich einer Kündigung höher setzen (in die Begründung reinschreiben, dass Dein Arbeitsplatz gefährdet ist). Trotzdem aber den Widerspruch etc. durchziehen und wenn Du zum VdK gehst, weise den Bearbeiter auf Pkt. 6 hin (Kollagenose) http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Rheuma---Schwerbehinderung-519.html#ue6
Hallo und guten Morgen, Ich wollte nur mal kurz updaten. Seit meinem letzten Beitrag hat sich noch nicht viel getan. Ich war nach dem Bescheid vom VA im Mai beim Rechtsbeistand des VDK. Sie hat sich alles notiert und gesagt, dass sie den Widerspruch für mich begründet. Unterlagen und die Schilderungen meiner Beschwerden, hat sie behalten. Ende Juli kam ein Brief zur Kenntnisnahme, mit Begründung vom VDK. Es wurde ein GdB von 50 gefordert, leider mit Begründungen, die ich so niemals hervorgebracht habe! Ich wollte eigentlich dort anrufen und sagen was alles falsch ist, aber ein langjähriges Mitglied aus dem Vorstand meinte ich solle es erst mal lassen. Das sei schon okay?! Nun harre ich der Dinge die noch kommen werden. Im Dezember kam vom Amt noch ein Schreiben, in dem sie wissen wollten, wann ich zum letzten Mal beim Orthopäden war. Na ja, das war 2015. Ich habe geschrieben, dass der Rheumatologe die Sache mit meinen "Knochen" im Rahmen meines Rheumas mitbehandelt. Seitdem kam nix mehr. Auf meiner Arbeit habe ich jetzt innerhalb von 4 Monaten die dritte Stelle und muss nun innerhalb kurzer Zeit Dinge lernen, für die man normalerweise wesentlich mehr Zeit braucht. Ich stehe den ganzen Tag und habe dadurch extreme Kreuzschmerzen. Jetzt habe ich natürlich Angst davor diese Arbeit auf Dauer nicht machen zu können. Brauch jeden Tag ARCOXIA. Im Sommer hatte ich noch ne Borreliose, die meine Rheumabeschwerden hoch geputscht hat. Im Moment hab ich ständige Beschwerden mit dem Darm und verschiedenen Gelenken. Ich hoffe ich höre bis zum Sommer was vom Amt. Werde dann nochmals berichten. Ich wünsche euch einen schönen Tag Ciao Mummi
Hallo Ni.Ka, ja ab einem GdB 30 kann man sich bei der Arbeitsagentur gleichstellen lassen. Das bedeutet, daß das SgB IX in vollem Umfang bis auf den Sonderurlaub angewendet wird. Vorrausetzung für die Gleichstellung ist aber, daß der Arbeitsplatz gefährdet ist. Das sehen die Arbeitsagenturen aber völlig unterschiedlich. Ich habe die Gleichstellung für einen Kollegen mit der gleichen Begründung in Mannheim durch bekommen mit der der Antrag für einen Kollegen in Stuttgart gescheitert ist. Meist bekommt man den Antrag nur durch wenn man in der vergangenen Zeit sehr viele Fehltage wegen der Behinderung hatte. Den Antrag sollte man aber nicht selbst stellen, sondern möglichst mit dem Schwerbehindertenvertreter der Firma oder mit Unterstützung des VDK. Wenn man Mitglied in der Rheuma-Liga ist kann man auch dort Hilfe bekommen. Gruß Joachim
hallo Mummi, ich bin mal neugierig und wüsste gern wie der stand bei dir ist? hast du den widerspruch eingereicht? gibt ereigneten entscheid? saurier
Moin Ich lese hier interessiert mit. Ich habe gerade eine ähnliche Situation. Ich habe im Juni 17 einen Neufeststellungsantrag gestellt (habe bisher einen GdB 30) Unser Schwerbehindertenvertreten hat mir dazu geraten. Die RA ist, nach dem ich ein Basis Medikament wechseln musste, schwer einzustellen, die Fibro und mittelgradige Depression (beides von entsprechende Ärzten und Reha Bericht bestätigt und behandelt, u.a. Psychotherapie seit 2016) ist neu hin zu gekommen. Der Antrag wurde abgelehnt. Ich habe, zusammen mit dem Schwerbehindertenvertreter, Widerspruch eingelegt und um Akten Einsicht gebeten. Danach wurde sowohl die Fibro und als auch die Depression nicht bewertet, weil nicht bestätigt ? Die RA hätte sich nicht verändert, die Schmerzen sind im grad 30 berücksichtigt. Ich frage mich manchmal, ob die Sachbearbeiterin überhaupt lesen, was an Unterlagen da ist. Ich habe nun (natürlich auch mit Hilfe des SBV) eine Begründung in Form einer Tabelle und mit gezielten Fragen (immer mit Bezug zur offiziellen Seite des Sozialamts zur Bewertung einer Erkrankung )zum Widerspruch geschrieben. Dies Schreiben ist in Kopie und mit Bitte um Bestätigung auch zu meinen behandelnden Ärzten gegangen. Ohne die Hilfe des SBV hätte ich das nicht hin bekommen und wahrscheinlich nicht versucht. Ich bin sehr gespannt, ob eine positive Entscheidung kommt. Wenn nicht, bin ich gewillt vor dem Sozialgericht zu streiten. Ich kann nur JR Newmann recht geben. Ohne Hilfe von qualifizierten Vertretern hat man kaum eine Chance. Lg Tusch
Liebe Tusch, das problem im verschlimmerungs- antrag liegt darin, dass hier nur das genannt werden sollte, was noch nicht bewertet wurde. so kann es passieren, dass dieser erhöhungsantrag ohne änderung dann abgelehnt wird. ich möchte zur antragstellung und bewertun einiges allgemeines schreiben die bewertung erfolgt im komplex und ist heute für den laien kaum noch zu durchdringen. diese erfolgt nicht durch den sach- bearbeiter,sondern durch ein ärzte- team. von daher immer wichtig möglichst viele aktuelle befunde beizufügen. für befunde die feststehen, wo man aber zur zeit ev. nicht in behandlung ist, wird es dann schwierig diese in ihrer gesamtheit einzuschätzen und zu bewerten. keine diagnose wird heute mehr einzeln bewertet. diese erfolgt im wesentlichen nach leicht, mittel oder schwerer beeinträchtigung. zum verständnis 1.Beispiel erkrankung an schultern und hüften ergeben ein komplex. kommt der rücken noch neu dazu, fliesst das in den komplex mit ein und erfährt u.u. keine bewertung. so ist es auch immer ratsam, dem antrag eine eigenes schreiben beizufügen, wo man gezielt seine beeinträchtigungen beschreibt, die sich nicht aus den befunden ableiten lassen. das ist wichtig. bitte keine seitenlange romane, unübersichtliche tabellen oder ständige wiederholungen. diese werden nicht gern gelesen. aber, und das sollte jedem bewusst sein,sind im gutachterteam ärzte die schon vieles sehr sehr gut ein- schätzen können. nennt eure beeinträchtigungen. übertreiben bringt keine punkte. das geht eher nach "hinten" los und hilft nicht. also ehrlich bleiben Bsp:tumorerkrankung in der regel bekommt man bei einem bösartigen tumor ein s.g. 5 jährige heilungsbewährung und eine schwer- behinderung zuerkannt. nach 5 jahren wird diese automatisch zurückgestuft, da man davon ausgeht, das dann alles wieder ok ist. aber, hat derjenige noch folgen, die ihn beeinträchtigen, was das amt nicht wissen kann, muss man selbst einen erhöhungsantrag darauf stellen. oft fragt man seinem behandelnden arzt, wie er die erkrankung einschätzt. das ist sicher nicht verkehrt. noch besser, lasst euch vom arzt einen kuzbefund mitgeben. die bewertung wurde 2001 komplett noveliert. seit dem erfolgt die bewertung von erkrankungen und beeinträchtigungen nicht mehr einzeln. in den gutachterlichen grundsätzen, die die grundlage zur einschätzung sind, kann man sich "informieren". das ist aber nur die eine seite. weiterhin wird der antragsteller in seiner"gesamtheit" gesehen und bewertet. diese grundsätze werden immer wieder überarbeitet. so das ein GDB z.bsp. bei neueren erkenntnissen, besser werdenden behandlungs- methoden und ergebnissen durchaus verändert wird. Bsp : Knieprothese für eine gut sitzende und funktionie- rende TEP (totalendoprothese)wurde bis dahin ein GDB von 10 angenommen. mit überarbeitung der GU-Grundsätzen würde der GDB auf 5 abgesenkt. aber: wer einmal, wie im obigen fall angenommen ein GDB von 10 bekommen hat, behält diesen. das amt überprüft diesen nicht nach einer neuen änderung der GU. u.u.wird dieser GDB z.bsp.bei einem erhöhungsantrag neu bewertet,wenn dies durch die antragstellung notwendig wird. das hängt von der antragstellung ab. solange sich an dem einmal bewerteten zustand nichts ändert bleibt der GDB unverändert. hat sich der gesundheitszustand im wesesentlichen verbessert,auf den man einmal ein GDB erhalten hat, ist man verpflichtet, dies dem amt mitzuteilen. es ist nicht vorgesehen, dass man zur festlegung des GDB einem gutachter vorgestellt wird. nur im ausnahmefall wird dies vom amt veranlasst. das könnte sein, die geschilderten einschrenkungen, beschwerden oder behinderungen weichen enorm von den vorliegenden befunden ab oder bei unklaren befunden oder solche befunden, die sehr selten sind und von der norm abweichen. die ärzte, die ihr benennt, werden nicht immer angeschrieben um ein befund an das amt zu geben. in der regel, werden nur bis zu 3 ärzte um auskunft gebeten und das auch nur dann, wenn kein aktueller Befund mit eingereicht werden konnte. lasst euch nach möglichkeit bei der antragstellung wenn ihr das allein nicht schafft durch kompetente berater helfen. wie: -Schwerbehindertenvertreter und oder Betriebsrat -Vereine wie SOVD oder VDK ... wer fragen hat immer her damit sauri die beispiele sind nur genannt um den inhalt besser darzustellen.danke
@saurier da hätt ich gleich mal Fragen.... Ich habe nach meiner Diagnose Fibro einen Antrag gestellt mit schilderung meiner Einschränkungen und 20% GdB erhalten. Nun wurde in einer Fachklinik für Schmerzen im November 17 noch eine Depression diagnostiziert. Ich habe darauf hin einen Verschlechterungsantrag gestellt, dort aber nicht erneut die Einschränkungen aufgezählt - hatte ich ja schon - sondern lediglich Fibromyalgie und Depression hingeschrieben und den ausführlichen Klinikbericht hinzugefügt. 1. Frage, hab ich jetzt was falsch gemacht? Zur Zeit läuft eine weitere Diagnostik bzg. Rheuma. Sollte sich das bestätigen, wie geh ich dann vor?(2. Frage)
Moin Saurier.. vielen Dank für diese tolle ausführliche Information Danach habe ich bis jetzt alles richtig gemacht. Ich will auch nicht mehr als, als mir zu steht. Ein grad 50 wäre für mich wirklich sehr hilfreich. Die 5 Tage Sonderurlaub würden es mir erleichtern, trotz der Erkrankungen im Job zu bleiben. Da ich nicht glaube, dass ich meine Arbeit bis zur vollen Altersrente schaffen kann (ich habe zur Zeit eine Minderleistung vom intergrationsamt, die mich so zusagen rettet) setze ich meine Hoffnungen auf die Möglichkeit, mit dem grad 50 ohne Abzüge mit 63 in Rente gehen zu können. Da liegt meine Motivation. Wenn der Antrag /Widerspruch jetzt positiv bewertet wird, wäre ich sehr erleichtert. Man wird sehen Ich glaube, dass es vielen Usern hier so ergeht. Ich wäre wirklich lieber gesund, als um diese Hilfen zu bitten. Ich war bis zum Beginn der Erkrankung immer gesund (die Migräne hatte ich gut im Griff ) ich habe sehr lange gebraucht, um zu begreifen, dass ich nicht mehr so leistungsfähig bin, dass mein Körper, und leider auch meine Psyche, mehr Ruhe und Pausen brauchen. Seit dem kämpfe ich jeden Tag mit den Alltagsherausforderungen. Ich habe nicht vor, mich in unserem sozialen Netz auszuruhen. Ich will in meinem Rahmen leistungsfähig bleiben. Und dazu brauch ich Hilfe. Ich wünsche euch allen ein schönes, erholsames Wochenende Lieb geknuddelt Tusch
ihr lieben, och wat fürn glück-ich hab es geschafft mein neuen läpi freizuschalten ;-) mir ist das sehr wohl klar, dass jeder hier seine interessen durch die landesämter vertreten sehen möchte. auf keinen fall, sollt ihr das so verstehen, dass ihr bettelt oder eure anträge nicht rechtens sind. letztenendes ist das recht auf eine anerkannte behinderung schließlich ein verbrieftes recht und nichts um was man betteln muss. grosses problem wohl, dass die flut der antragstellungen immer größer wird und die ämter somit kaum noch hinter her kommen. so bleiben ggf. die anträge derer, die bereits in rente sind hinten dran. samuro und Tusch ich schreibe euch. sauri
Hallo Saurier, Das ist eine Menge Input, die du da gegeben hast. Wann auch immer eine Antwort vom VA kommt, ich rechne mal nicht vorm Sommer, denke ich nicht das ich höher eingestuft werde, nachdem was ich so gelesen habe. Für mich wäre es wichtig gewesen, dass sie mein Rheuma mit rein nehmen. Das haben sie nicht und ich habe so das Gefühl, dass sie meine Beschwerden einfach "aufteilen" zwischen Fibro und orthopädischen Erkrankungen, obwohl ich mit Cortison und MTX behandelt werde und schon das MTX eine Herausforderung ist. Eine Gleichstellung konnte ich nicht beantragen, weil ich knapp unter der geforderten Wochenarbeitszeit bin - offiziell. Eigentlich arbeite ich mehr und habe viele Überstunden. Ich wäre einfach nur froh etwas mehr Urlaub zu haben - und es wäre hilfreich gewesen die 50 für unseren Autokauf zu haben, da hätte es nochmal einige Prozente vom Händler obendrauf gegeben - aber Spaß beiseite, Ernst komm raus. Wie ist das mit der Rente? Ich hab mit 61 meine 45 Jahre voll, darf also ganz offiziell ohne Abzüge mit 64 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen. Helfen mir 50 um früher zu gehen ohne Abzüge. Wie Tusch schon schreibt: Ich will nichts geschenkt, aber ich kann mir im Moment nicht vorstellen bis zum Schluss durchzuhalten. Ich wünsche Allen einen schönen Abend Mummi
Hallo Mummi, soweit mir bekannt, kann man mit einem GdB von mindestens 50 und 35 Jahren Versicherungszeit 2 Jahre eher in Rente gehen.......aber soweit ich weiß, bekommt man doch ab einem gewissen Alter regelmäßig einen...wie heißt das...Versicherungsverlauf oder Kontoauszug? des Rentenversicherungsträgers, darin wird alles eigentlich alles genauestens beschrieben.......mit den Versicherungsjahren und den möglichen Rentenbeginn, auch im Falle einer Schwerbehinderung. Ich wünsche eine gute Nacht und einen guten Start in die neue Woche. LG Eumel