GEZ Gebühren

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Jürgen, 24. Februar 2017.

  1. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Zusammen,

    hat sich schon jemand die GEZ Gebühr senken lassen aufgrund § 4 Rundfunkbeitragsstaats-
    vertrag? Wenn ja, gab es Probleme bzw. wie muß man es beantragen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Jürgen
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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  3. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Rheinbach
    Hi Kukana,

    danke für den Link! Leider fehlt das RF und ich habe keine Lust deswegen schon wieder klagen zu gehen... Dann bezahl ich halt weiter für die tollen Inhalte und die objektiven Berichte...

    Viele Grüße
    Jürgen
     
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  4. kukana

    kukana in memoriam †

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    • außergewöhnlich gehbehindert aG
    • Begleitung erforderlich B
    • blind Bl
    • gehbehindert G
    • gehörlos Gl
    • hilflos H
    • Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung RF
    • Merkzeichen TBl - taubblind, wird 2017 eingeführt TBl

    Die Ermässigung kann beantragt werden wenn:

    • Menschen mit einem andauernden Grad der Behinderung von mindestens 80, die wegen ihres Leidens dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde
    • Blinde Menschen mit Merkzeichen "RF"
    • Dauerhaft sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Sehbehinderung von mindestens 60, denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde
    • Gehörlose sowie hörgeschädigte Menschen, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde


    Ich hab 60% G daher auch keine Ermässigung.
     
  5. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hi Kukana,

    mir fehlt nur das RF- ich habe 80 und G- meine Freundin 80 aG und B. Beide Ausweise sind unbefristet und ich habe den blöden Verdacht, dass bei einer Beantragung des RF eine komplette Neufestellung erfolgt und es wieder Ärger gibt- beim letzten Mal sind wir vorm SG gelandet...

    Viele Grüße
    Jürgen
     
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  6. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    @jürgen
    ich habe auch 80 ag und b unbefristet.mir wurde gesagt,falls ich eine befreiung beantrage, könnte es passieren,dass alles neu überprüft wird.davor habe ich angst bzw. nicht die nerven.
    obwohl ich jetzt das 3 fache bezahlen muß.............wir hatten keinen fernseher und ich mußte alle 3 monate ca 17 euro zahlen und jetzt dadurch,dass man pro haushalt und alle gleich veranschlagt werden hat es sich so erhöht und der schwachsinn der gesendet wird, wird ja nicht besser..........
     
  7. Stine

    Stine Moderatorin

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    Hallo Jürgen, hallo Katjes,
    ich habe 100 %, G, aG und B, meine Ärzte dachten, dass das RF auch gleich dabei sei; dem war aber nicht so, also habe ich das jetzt nachträglich beantragt, nachtürlich abgelehnt, Widerspruch, ich bin jetzt in den letzten Zügen beim SG, sämtliche Gutachten, die eingeholt wurden, sprechen für das RF, jetzt bin ich mal gespannt, wie das ausgeht. Ich glaube nicht, dass sich dadurch was anderes ändert, das ist alles durch das SG bestätigt und unbefristet ausgestellt worden. Ich kann euch gerne auf dem laufenden halten.
    Danke Kuki für den Link, vielleicht kann ich ihn dann gleich gebrauchen ...:top:
     
  8. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Zusammen,

    @Katjes
    Das ist genau das Problem. Man kann kein Merkzeichen beantragen, ohne dass es eine komplette Neufestellung des GdB gibt. Viele denken auch, dass man einen Verschlimmerungsantrag stellen kann- man stellt einen Änderungsantrag und kann ggf. auch runtergestuft werden. Deswegen sollte man sich im Vorfeld überlegen warum man einen Antrag stellt. Nach meinen letzten Erfahrungen mit dem VA Köln bin ich für den Rest meines Lebens geheilt :).

    @Stine
    Hab ich es richtig verstanden- Du bist jetzt "nur" wegen dem RF vorm SG? Das ist doch ein Witz- 100 aG und B hast Du bestimmt nur aus Spaß bekommen- wäre mal ein schöner Beitrag für entsprechende Fersehformate... Drück Dir die Daumen, dass Du wenigstens normale Ärzte und Richter findest.

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  9. Stine

    Stine Moderatorin

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    Danke Jürgen, ja du hast richtig gelesen ... ich bin auf der rechten Seite taub und darf durch meine Erkrankung und die Einnahme von Medikamenten nicht in Menschenmengen, auch bin ich ja überhaupt nicht mehr in der Lage lange zu sitzen um eine Veranstaltung zu besuchen uvm ...
    Aber, was ich auch als "Witz" empfand: Es wurde vom SG mein Augenarzt angeschrieben ob ich blind wäre .... (davon steht nirgends was in den vielen ärztlichen Unterlagen):confused:

    Bin mal gespannt, wie es weiter geht.
     
  10. roco

    roco Guest

    @ stine, @ jürgen, das RF nurtzt aber für die gebührenbefreiung nichts, wenn andere personen in der wohnung leben.
    befreit wird nicht, wenn personen im haushalt leben, die diese einschränkungen nicht haben...
     
  11. BimmelBlau

    BimmelBlau Neues Mitglied

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    19
    Das haben die sich sauber ausgedacht. Die Kriterien werden wahrscheinlich von 0,1% der Menschen erfüllt und die GEZ streicht weiter die Zwangsteuer für das hervorragende - Ironie off - Programm ein :angryfire:
     
  12. käferchen

    käferchen Guest

    BimmelBlau,

    die Kriterien werden von so einigen Menschen erfüllt, die aufgrund ihrer Erkrankungen von Rundfunkgebühren befreit sind.

    Mit den Sendern wie ARD, ZDF und 3.Programme zum Beispiel ist es wie mit der BILD- Zeitung und McDonalds, keiner liest sie und keiner isst Hamburger... :)

    Hier scheinen schon einige entsprechende Programme zu nutzen, grade die 3.Programme zeigen häufig Sendungen rund um das Thema Gesundheit.

    Aber eine Zwangsabgabe ist nie schön. Meiner Meinung nach sollte es auch bei den öffentlich-rechtlichen Sendern wie beim Pay- TV laufen... zahlste nix- siehste nix!
    Dann bleibt halt für manche Sender der Bildschirm dunkel und das Radio stumm....aber das dudelt auch in vielen Haushalten tagtäglich :bored:
     
    #12 27. Juni 2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. Juni 2017
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