Tortola

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von Tortola, 13. Februar 2017.

  1. Tortola

    Tortola Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    9. Januar 2007
    Beiträge:
    1.137
    Hallo Ihr Lieben!
    Ich habe eine Frage:
    Anfang November 2016 habe ich über meinen SoVD einen Antrag auf
    einen Schwerbehindertenausweis beantragt.
    Ich habe sieben Ärzte angegeben, von denen sechs ihre Beurteilung abgeschickt haben.
    Nur meine Lungenfachärztin hat sich bis heute nicht gemeldet.
    Ich wurde schon angeschrieben vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
    Ich solle versuchen, mit der Ärztin Kontakt aufzunehmen. Sie können sonst meinen Vorgang nicht weiter bearbeiten.
    Ich hab dreimal in der Praxis angerufen und gemahnt. Immer heißt es: Frau Doktor ist zu beschäftigt.

    Was kann ich denn noch machen?
    Habt Ihr einen Rat für mich?

    Sie ist dafür bekannt, daß sie auch keine Arztbriefe an die überweisenden Ärzte schreibt.

    Vielleicht schreibt mir ja jemand, ich würde mich freuen!

    Liebe Grüße von Tortola
     
  2. moi66

    moi66 Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    23. März 2014
    Beiträge:
    557
    Ähem... warum macht das Landesamt das nicht???
    Egal.. Ich würde die Ärztin schriftlich auffordern, für (Aktenzeichen/Betreff des Landesamtes) bis zum (14 Tage) die Stellungnahme zu fertigen, entweder per Einschreiben oder das Schreiben persönlich in der Praxis abgeben, Eingang bestätigen lassen (kann jeder an der Rezeption) und das dann dem Landesamt zuschicken. Evtl. noch Bezug nehmen auf Deine Anrufe vom ... und vom... und vom...
    Ob das allerdings Deinem Arzt-Pateinten-Verhältnis sehr zuträglich ist, weiß ich nicht. Aber es kann doch nicht sein, dass Frau Dr. zu beschäftigt ist, ihren Pflichten nachzukommen - sie schafft es ja auch, ihre Leistungen in Rechnung zu stellen.
    Du kannst grundsätzlich so was auch einklagen, aber ob man sich das antun will /kann..
    Zitat:
    Hat die persönliche Fürsprache bei Ihrem Arzt keinen Erfolg, sollten Sie Ihre Kopien schriftlich anfordern (per Einschreiben). Erwähnen Sie, auf welchen Behandlungszeitraum Sie sich beziehen und setzen Sie eine 14-tägige Frist für die Erledigung. Der Hinweis „Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 23.11.82, VI ZR 222/79) habe ich auf die Überlassung der Unterlagen einen Anspruch.“ könnte die Sache beschleunigen und weitere Diskussionen im Keim ersticken. Bestehen Sie auch auf einer Bestätigung, dass die Unterlagen vollständig kopiert worden sind..

    Quelle: http://www.helpster.de/arztbericht-anfordern-das-sollten-sie-dabei-beachten_58294
    Ansonsten würde mir noch die kassenärztliche Vereinigung als Ansprechpartner einfallen, evtl. wissen die Rat.
    Was sagt denn der SoVD dazu?
     
  3. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo Tortola,
    also, dass das Amt den Antrag gar nicht weiterbearbeiten kann, bezweifle ich. Es gibt Ämter, die ohnehin nicht alle Ärzte anschreiben und dennoch einen Bescheid erlassen. Allerdings würde bei Dir die Eischätzung der Lunge jetzt bei der GdB-Findung fehlen. Das kann mehr oder weniger wichtig für den Gesamt-GdB sein, was ich nicht beurteilen kann.
    Ich hab mich allerdings gefragt, was der überweisende Arzt denn dazu meint. Denn er stellt sich doch mit jeder Überweisung vor bzw. bittet sogar um Mitbeurteilung, dass er einen Bericht über den Befund erhält. Vielleicht hat die Ärztin mit ihm telefoniert, und die fehlenden Angaben wären vom überweisenden Arzt zu bekommen.
    Eine rechtliche Grundlage, einen Bericht zu erzwingen, wüßte ich nicht. Die hätte eher noch das Amt, eventuell. Aber Du hast einen Anspruch auf Akteneinsicht, denn jeder Arzt hat eine Dokumentationspflicht. So jedenfalls kämst Du an den Befund. Ich würde an Deiner Stelle erst nochmal mit dem überweisenden Arzt sprechen, ob ihm etwas bekannt ist.
    LG o-häsin
     
  4. Tortola

    Tortola Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    9. Januar 2007
    Beiträge:
    1.137
    Erstmal danke Euch beiden!

    moi, Du hast ja Recht. Das Landesamt hat schon angemahnt, aber das
    Arzt-Patienten-Verhältnis? Ich bin seit ca. 17 Jahren bei ihr in Behandlung.
    Es ist eine gute Ärztin, aber die Praxis ist völlig überfüllt und sie haben
    Schwierigkeiten, Termine zu geben und einzuhalten. Trotz Termin wartet man
    manchmal über zwei Stunden. Ich brauche sie einfach, in meinem Alter ist es schwer, einen neuen Arzt zu finden. Ich wüsste auch gar nicht, wie ich (68) dahin kommen
    könnte.

    O-häsin,
    mein Hausarzt ärgert sich auch über fehlende Berichte. Er kann nichts dagegen
    tun, verschreibt mir aber alles, was sie mir schon einmal verschrieben hat.

    Ich warte erstmal noch ab. Hab ja auch keine Ahnung, ob mir das alles was bringt.

    Ich melde mich wieder und wünsche Euch eine gute schmerzarme Woche.

    Liebe Grüße von Tortola
     
  5. Schlumpfine

    Schlumpfine Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    19. Februar 2006
    Beiträge:
    1.197
    Ort:
    Haiger
    Hallo tortola,
    ich kann es Dir nachvollziehen: ich habe vom Orthopäden den Antrag bekommen, mit seinem Stempel. Ich habe 5 Ärzte angegeben. Natürlich auch den Rheumatologen. Und was macht das Versorgungsamt? Die nehmen die Hausärztin (1. Stelle) und den Augenarzt (5.Stelle). Die Hausärztin hatte weder vom Orthopäden noch vom Rheumatologen Befunde, weil die keine schreiben. Schon jahrelang nicht. Zum Glück hatte die HÄ wenigstens von der Lungenärztin die Befunde, und aufgrund dessen bin ich eingestuft worden.
    Das Versorgungsamt hat mir gesagt, dass man nicht so viele Ärzte angeben soll- sondern nur die maßgeblichen. Auf meinen Einwand, dass das die maßgeblichen sind, hieß es nur: wir können nicht jeden anschreiben, das wird zu teuer. Denn jeder Arzt bekommt für seine "Bemühungen" eine Entschädigung.
    Nun ist meine Lungenfunktionsminderung höher eingestuft als das Rheuma...
    Ich wünsche Dir die Kraft für eine Lösung!
    Schlumpfine
     
  6. O-häsin

    O-häsin Guest

    Was mir beim letzten Beitrag noch einfällt: Es wurde doch sicher mal ein Lungenfunktionstest gemacht. Wenn ich mich nicht irre, kann das Amt damit viel anfangen. Gib mal in die Suchmaschine "GdS-Tabelle" ein. Dort findest Du unter 8. Brustkorb, Atemwege, Lunge. Bei der Lunge spielt der besagte Test eine Rolle. Das Ganze wird dann mit Einzel-GdB von 20 - 100 bewertet. Könnte also wichtig sein. Laß Dir doch von der Helferin der Lungenärztin eine Kopie davon geben. Das dürfte weniger schwierig sein. Kann -,50 € kosten.
    LG
     
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