ALG1/Nahtlosregelung/Krankschreibung

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Sternkind44, 30. Januar 2017.

  1. kukana

    kukana in memoriam †

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    13.139
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    Es scheint richtig zu sein, ***...befristete EM-Renten 6 Monate nach Leistungsfall gezahlt werden...*** und das immer zum Monatsende.

    Heisst: Antrag vom Mai, Bewilligung erhalten, erste Zahlung Ende November.

    Bei unbefristeten Renten läuft das wohl anders.

    LG Kukana *Teilrente und auch Vollrente waren (bei mir) unbefristet, wurden somit ab Antragsdatum gezahlt, bzw. Vollrente als der Arbeitsvertrag beendet war.
     
  2. Strippe-HH

    Strippe-HH Aktives Mitglied

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    Und ich hatte es erleben dürfen dass mein Bewilligungsbescheid zur Nahtlosigkeitsregelung und mein Rentenbescheid beide gleichzeitig im Briefkasten lagen.

    Also nicht immer mahlen Behördenmühlen langsam.:o
     
  3. Sternkind44

    Sternkind44 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    16
    Krankschreibung

    So, habe nun Bescheid von der DRV. EU-Rente würde abgelehnt. Bin im Widerspruch gegangen, da sie nur Bronchialastma genannt haben. Kein Wort von Rheuma etc. Auch das Arbeitsamt hat nach Akteneinsicht eine Begutachtung durchgeführt und mich für 15 Std./Woche arbeitsfähig eingestuft (und das mit Unterarmgehstützen). Wie ist es nun mit der Krankschreibung? Weiter krankschreiben lassen und dem Arbeitsamt rein reichen? Falle ich dann nach 6 Wochen nicht wieder ins Krankengeld bzw.Arbeitsamt streicht ALG1? Wie soll ich mich da verhalten? Mein Arzt hält mich nicht arbeitsfähig.
     
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