Zuzahlungen

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von egypt, 10. Mai 2003.

  1. egypt

    egypt Guest

    Hallo,Ihr Lieben,

    vielen Dank noch einmal für Eure Tips zum Thema Gutachter.

    Der Termin( am 5.Mai ) ist für mich ausgefallen ( das erfuhr ich leider erst,als ich bereits bei ihm war ).Als ich den Bescheid bekam,dass ich in kürze den Termin von ihm bekommen werde,habe ich einen Brief an meine Rentenversicherung geschickt,mit der Bitte,dass sie mich zu einem Gutachter bestellen,der sich mit Fibromyalgie auskennt.Habe noch geschrieben,dass sie dadurch unnötige Ausgaben einsparen können. Außerdem habe ich einen Appell des Fibronetzwerkes ausgedruckt und mit in den Briefumschlag gesteckt.
    Bereits einen Tag,nachdem ich umsonst beim Gutachter und bei der Sachbearbeiterin der Rentenversicherung war ( dort wurde ich vom Gutachter hingeschickt,weil er am Telefon irgend etwas falsch verstanden hat bzw. die Beiden aneinander vorbei geredet haben) erhielt ich Post mit der Bestätigung, dass meine Reha genehmigt ist und wohin ich komme.Heute bekam ich einen Brief mit der Nachricht der Rehaklinik in Bad Boklet ,dass ich am 22.Mai anreisen darf.Es ist ein Fibrozentrum.

    Habe aber eine wichtige Frage: Da ich seit zwei Jahren schon nicht mehr arbeite (.... aus gesundheitlichen Gründen.Meine Fibro und die Kollagenose wurden aber im letzten Herbst erst " offiziell"
    bestätigt ) und ich keinerlei finanzielle Zuwendungen erhalte ,weiß ich nicht,wie ich die tägliche Zuzahlung ( 9,-€ ) aufbringen soll.Mein Mann hat auch nur ein kleines Einkommen, von dem wir mehr schlecht als recht existieren.Gibt es für mich eine Möglichkeit,davon befreit zu werden ?

    Vielen Dank für Eure Hilfe und ein schönes Wochenende wünscht Euch

    Iphigenia
     
  2. Emma

    Emma Guest

    Hallo Iphigenia!

    Am Besten, Du rufst mal bei der Krankenkasse an, oder gehst direkt dort hin.
    Bei meiner Rezeptgebührenbefreiung sind die Zuzahlungen zu Reha und Krankenhaus nicht dabei, aber wenn ich mich recht erinnere, konnte man mit diesen Formularen auch noch etwas beantragen, wenn man nur ein geringes Einkommen hat.

    Wie gesagt, genaueres kann ich Dir nicht sagen, da es mich nicht betraf und ich es damit auch nicht näher gelesen habe.
    Mittlerweile habe ich eine sehr nette Sachbearbeiterin, die mir immer weiterhilft.
    Ein Versuch schadet also nicht!


    Viel Glück!
    Emma
     
  3. Bodo

    Bodo (Mittel)alter Hund

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    Augsburg
    Hallo Iphigenia,
    ich komme am Dienstag nach Oberammergau zur Kur. In meiner BfA Info habe ich folgendes für Dich nachgelesen:
    von der Zuzahlungspflicht sind ausgenommen:
    1) Versicherte/Rentner, die Übergangsgeld beziehen.
    2) Auf Antrag Versicherte/Rentner die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz beziehen.
    3) Personen, die nur geringe Einkünfte beziehen. Auf Antrag ist eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Zuzahlung in bestimmten Fällen möglich. Entsprechende Anträge erhalten sie bei ihrer KK oder der Auskunft und Beratungsstelle der BfA.

    Meine Frau war 2001 in Kur. Da sie nur eine Halbtagsstelle hat, musste sie damals nichts zuzahlen.
    Viele Grüße
    Snoopie[​IMG]
     
  4. Sonja Labenski

    Sonja Labenski Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. Mai 2003
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    128
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    Berlin
    Hallo Iphigenia,

    ich weiß jetzt nicht, ob Du über dir BfA oder die KK zur Kur geschickt wirst. Wie das bei der BfA läuft, hat Dir ja Bodo schon geschrieben.

    Ich habe gerade den Antrag von der KK zur Befreiung von den Zuzahlungen wegen chronischer Erkrankung da. Dort steht drin, daß die Befreiung von der Zuzahlung auch bei stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen gilt.

    Also erkundige Dich am besten bei der zuständigen Stelle, denn eine Befreiung ist bei beiden Kostenträgern unter bestimmten Vorraussetztungen möglich.

    Viel Glück

    Sonja
     
  5. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

    Registriert seit:
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    976
    Ort:
    vor dem Wasser, hinter dem Wasser überall Wasser ;
    hmmmm.......!?!?!?

    Da hätte ich auch noch ne Frage?????

    (Bin schon etwas raus aus der Kurroutine :D )


    Die Zuzahlung von 9 € bezieht sich doch nur auf in insg. 14 Tage , oder?

    Wird das nicht so gehandhabt, wie bei einem KH Aufenthalt? Man zahlt nur max. 14 Tage den Eigenanteil?

    Bei mir steht (hoffentlich) auch bald ne Reha an, daher frag ich schon mal vorab nach, damit ich mir die Euros schon an die Seite legen kann. ;) :D
    In einem Kurort ist ja eh alles teurer als e sbisher schon ist.


    So , und an alle Mamis: Noch einen schönen Muttertag !

    LG KIKI
     
  6. Bodo

    Bodo (Mittel)alter Hund

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    718
    Ort:
    Augsburg
    an Shirana

    Hallo Shirana,
    die Zuzahlung bei der Kur (BfA) gilt für 6 Wochen.
    Gruß
    Snoopie
     
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