Vorteile für Arbeitgeber bei Beschäftigung von AN mit Behindertenausweis

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Perkele, 14. Dezember 2016.

  1. Perkele

    Perkele Mitglied

    Registriert seit:
    8. Dezember 2008
    Beiträge:
    91
    Abend allerseits,

    wie ist das generell, mit Zuschüssen oder Vergünstigungen, für einen Arbeitgeber, wenn er einen Arbeitnehmer mit Behindertenausweis einstellt, bzw. bereits beschäftigt??

    In meinem Fall interessiert mich folgendes:
    Bin jetzt bereits angestellt, noch ohne Behindertenausweis. Möchte einen beantragen, laut meines behandelten Arztes sollte ich min. 50, vielleicht auch 60% bekommen. Gehen wir also davon aus, irgendwann nächstes Jahr bekomme ich einen. Bekommt der Arbeitgeber dann auch noch Vorteile, obwohl er mich bereits eingestellt hat?

    Danke schön.


    Grüße

    P
     
  2. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    669
    Ort:
    Rheinbach
    Hi,

    Dein Arbeitgeber hat erstmal keine Vorteile- es sei denn der Betrieb hat eine gewisse Größe und seine Schwerbehindertenquote nicht erfüllt. In dem Fall würde die Ausgleichsabgabe sinken bzw. wegfallen. Je nach Einschränkungen gibt es die Möglichkeit beim Integrationsamt (Integrationsfachdienst) eine Förderung für eine Minderleistung zu beantragen. Diese wird dann erst einmal befristet und kann ggf. für ein ganzes Arbeitsleben verlängert werden.

    Viele Grüße
    Jürgen
     
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