Gleichstellung?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von CaRo:), 13. Dezember 2016.

  1. CaRo:)

    CaRo:) Mitglied

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    Hallo ihr Lieben :)
    Gleich noch eine Frage: Ich Wie funktioniert die Gleichstellung?

    Ich habe seit Jahren einen 30% Ausweis! Habe bis jetzt noch keine Gleichstellung gemacht. Würde dies aber jetzt evtl. gerne tun. Kann mir jemand weiter helfen??

    Liebe Grüße,

    Caro
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hi,
    Du kannst diese Gleichstellung jederzeit beantragen. Und zwar bei der Bundesagentur für Arbeit:
    http://www.schwbv.de/text/gleichstellung/antrag_zur_gleichstellung.pdf

    Nach dem Antrag wird deine Firma zu dem Thema einen Fragebogen bekommen (so war es bei mir damals), wenn es einen Betriebrat gibt, dieser auch.

    Dann wird entschieden. Bei mir war es so, dass der Betriebsrat mal mitbekam in einem Gespräch, dass ich von Kündigung bedroht war und hat dies entsprechend geschrieben. Während die Firma leider den Termin verpeilt hat, die bekommen zur Antwort eine Frist gesetzt. Somit bekam ich die Gleichstellung.

    Du hast eine kleine Erleichterung, da vor einer Kündigung das Amt gefragt werden muss. Mehr Urlaub gibt es nicht. Und du kannst dich von Überstunden freistellen lassen, das müsste der §124 sein : https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Mehrarbeit/77c418i1p/


    LG Kukana
     
  3. CaRo:)

    CaRo:) Mitglied

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    Vielen Dank für deine Antwort! Ist es so, dass dann der Arbeitgeber über alle Diagnosen Einblick bekommt?

    Liebe Grüße,

    Caro
     
  4. kukana

    kukana in memoriam †

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    Soweit ich weiß bekommt er darüber keine Übersicht. Das liegt in deinem Ermessen was du ihm sagst. Ich bin z.B. mit dem Thema Rheuma immer offen umgegangen, und auch meine Sehprobleme ergaben ja Probleme bei der Arbeit. Aber ich bekam deshalb trotz Gleichstellung keinen Freibief. Aber das läuft in jeder Firma anders. Gut war nur, dass danach der SchwerbehindertenBetriebsrat für mich zuständig war.
     
  5. CaRo:)

    CaRo:) Mitglied

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    Ingolstadt
    Vielen Dank für deine Hilfe!
    Bei mir weiß auch jeder bescheid. Ich habe aber meinen Ausweiß auch noch wegen anderer Beschwerden bekommen & alles möchte ich nicht den Arbeitgeber Preis geben.

    Liebe Grüße,

    Caro
     
  6. Grenzwolf

    Grenzwolf Mitglied

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    an der Küste, wo es wunderschön ist
    @ CaRo

    Nein, der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf die Diagnosen des Bescheides vom Versorgungs/ Landratsamt.
    Bei einer Gleichstellung wird nur nach den Gründen für die Gleichstellung gefragt ( Leistungseinschränkung, öftere krankheitsbedingte Fehlzeiten ).
    Wie schon beschreiben, hat du einen Bescheid über einen Grad von 30 ( GdB 30 ). Einen Ausweis erhält man aber erst ab einem Grad von 50 .Deshalb kann eine Gleichstellung auch nur von einem Grad 30 bis Grad 40 beantragt werden.Du wirst somit einem Schwerbehinderten ( ab GdB 50 ) gleichgestellt, aber ohne die entsprechenden " Nachteilsausgleiche " Der Kündigungsschutz, der bei einer Gleichstellung erfolgt ist aber eingeschränkter, als bei einer " echten " Schwerbehinderung. Erhoffe Dir aber vom " Kündigungsschutz " nicht viel. Das integrationsamt, dass darüber informiert wird, kann eh nicht viel machen.
     
    #6 4. Januar 2017
    Zuletzt bearbeitet: 4. Januar 2017
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