Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, Umwandlung Rentenantrag

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Biene41, 6. Oktober 2016.

  1. Biene41

    Biene41 Mitglied

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    Hallo,

    ich habe in der Klinik 2013 ein Antrag Leistungen zur Teilhabe gestellt.
    Gestern kam ein Bescheid ( Jahr 2016) hier an dieser Antrag wurde Abgelehnt und umgewandelt in einen Rentenantrag.

    Begründung: Erwerbsfähigkeit es wird nix besser bzw. kann nicht verbessert werden.

    Ich habe selbst keinen Rentenantrag gestellt.

    Meine Frage dürfen die das denn so einfach.?
    Was heisst das nun für mich?

    Kopie davon muss wohl zur Arge.

    Grüsse Biene
     
  2. roco

    roco Guest

    ja das dürfen die...

    leistung zur teilhabe, da geht es um fördermöglichkeiten, um im job zu bleiben oder einen leidensgerechten zu bekommen.

    der rententräger hat entschieden, das zu krank bist, um trotz förderung längerfristig oder dauerhaft berufstätig zu sein.

    sieht so aus, als ob du nun erwerbslosenrentner wirst/bist... was steht da so drauf auf dem bescheid?

    was meinst du mit Arge? ALG1 oder ALG2? je nachdem, was drauf steht, stellen die die leistungen ein oder verweisen dich an einen anderen leistungsträger...
     
  3. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

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    Hallo Biene,

    den Rentenantrag musst du schon selber stellen bzw. du kannst jemanden damit beauftragen.

    Ich vermute, dass in deinem Fall, der Träger Leistungen (Kostenübernahme) zur Wiedereingliederung in das Berufsleben ablehnte, weil er der Überzeugung war, dass du auch damit keine 3 - 6 Stunden auf 1 - 3 Jahre oder gar auf Dauer arbeiten kannst.

    Das ist traurig. Wer sitzt schon gern freiwillig für wenig Geld tagelang zu hause. Du kannst dagegen Widerspruch einlegen. Prüfe bitte für dich, ob es dir wirklich hilft. Dir bleibt ja noch die Zuverdienst-Möglichkeit.

    Ganz praktisch sieht es so aus, dass der Rententräger in Absprache mit der ARGE nun prüft, ob dir eine Erwerbsminderungsrente zusteht. Dies kann eine volle EMI- oder eine Teil-Emi-Rente werden. Das Ergebnis wird dir und der ARGE mitgeteilt. Die ARGE wird dir keinen einzigen Penny mehr zahlen, wenn du voll erwerbsgemindert bist. Bei Teil-Emi-Rente bekommst du deinen Anteil Rente und für den Rest das Geld von der ARGE. Sollte die Rente zu niedrig ausfallen, bekommst du - auf Antrag - noch den Zuschuss über das Grundsicherungsamt.

    Liebe Grüße
    Clara
     
  4. roco

    roco Guest

    der rentenantrag ist doch bereits gestellt... ein abgelehnter antrag auf LTA wird automatisch in einen rentenantrag umgewandelt. und so stehts ja, laut aussage von Biene, auch im jetzt erhaltenen bescheid drin...

    deswegen fragte ich ja, was noch so in dem bescheid steht.

    LG

    edit: es kommt wirklich darauf an, was in dem bescheid steht...

    ist der LTA-antrag umgewandelt worden in einen rentenantrag, dann gilt der rentenantrag als IN 2013 gestellt. eigentlich müsste mit ablehnung der LTA die erwerbsunfähigkeit feststehen und die rentenzahlung müsste 6 monate nach eintritt der erwerbsunfähigkeit anfangen, also spätestens 2014. gibt ne nette nachzahlung, die natürlich mit sozialleistungen in dem zeitraum bis heute verrechnet werden würde. (mehr als die nachzahlung können die sozialleistungsträger aber nicht verlangen, also keine bange, draufzahlen musst du nicht. evtl. kriegst nur nix von der nachzahlung) aber die rentenzahlung an biene müsste sofort losgehen, also schon ende des monats.

    stellt sie jetzt einen (unnötigen, da ja bereits umgewandelten) neuen rentenantrag setzt die rentenzahlung frühestens in 6 monaten ein...

    vorsicht, am besten jemand auf den bescheid gucken lassen... sozialverband oder anwalt für sozialrecht (so man einen hat)
     
    #4 7. Oktober 2016
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. Oktober 2016
  5. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

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  6. Biene41

    Biene41 Mitglied

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    Hallo,

    der Antrag von 2013 wurde Abgelehnt und von der DRV umgewandelt, selbst keinen Rentenantrag gestellt.
    Keine Wiedereingliederung, bin AU-Entlassen aus der Klinik und AHB-Klinik 2013.

    Das steht in diesen Bescheid.

    Diese Vorraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor, weil Ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.

    Hinweis
    Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gilt nach § 116 Abs.2 Nr.1 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB Vl) als Rentenantrag.
    Ein Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit setzt jedoch vor raus, dass die allgemeine Wartezeit und die besonderen versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen für diese Rente erfüllt sind.

    Da nach unserer Feststellung die für den Rentenanspruch erforderlichen besonderen versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen nicht erfüllt sind, sehen wir von einer Durchführung eines Rentenverfahrens ab.

    Ihre Erwerbsfähigkeit kann vorläufig bis Juni 2017 nicht gebessert werden.

    Verlauf
    Krank mit Krankengeldbezug -Ausgesteuert von der Krankenkasse, danach Alg1 Bezug, jetzt Alg2-
    Argentur Arbeitsvermittlung- Allgemeiner Arbeitsmarkt
    Gbd 40 - Versorgungsamt-Verschlechterungsantrag läuft zurzeit noch.

    Ich muss wohl ein Termin zur Beratung bei der DRV machen, ich kenne mich damit nicht aus.
    Vorraussetzungen, Wartezeit, Zeitangabe 2017
    lauter Fragezeichen.

    Grüssle Biene
     
  7. kukana

    kukana in memoriam †

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  8. Biene41

    Biene41 Mitglied

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    Also wenn die diese Vorraussetzungen und Wartezeit dort angegeben meinen, ist dies doch erfüllt, das verstehe ich nicht.
    Da ist wirklich Klärungsbedarf.
     
  9. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

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    Kommt mir auch merkwürdig vor.

    Da bin ich mal gespannt. Welche Ausrede hat der Rentenversicherer dafür, dass er 3 Jahre brauchte um festzustellen, dass du bei ihm keinen Rentenanspruch hast?
    Warst du vor der AHB eventuell bei einem anderen Rententräger?

    Liebe Grüße
    Clara
     
  10. Biene41

    Biene41 Mitglied

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    Ja das ist schon Recordzeit 3 Jahre.

    Den Bescheid hatte ich ja bereits mehrfach auch Angefordert, doch da kam keine Reaktion bis jetzt.

    Ich hatte mit dem Sachbearbeiter Agentur gesprochen wegen eine Kostenübernahme meiner Prüfungsgebühren für die fertige Ausbildung.
    Dieser hat mich verwiesen, das die nicht können weil die DRV für mich zuständig ist.

    Also schrieb ich die DRV erneut an und Fragte gleichzeitig erneut nach, den noch immer fehlenden Bescheid vom Antrag 2013.

    Das heisst ich muss auch mit der Agentur dies nun alles klären.
    Flieg ich nun damit aus der Arbeitsvermittlung raus?

    Es ist davon wohl Auszugehen das diese Kosten Prüfungsgebühren nun auch nicht übernommen werden.

    Den Rententräger habe ich Lebenslang schon, also kein Wechsel gehabt.

    Bin auch mal gespannt was die DRV und Agentur mir dazu sagen.

    Clara
    Vieleicht wäre der Weg auch ok, mit Rente und ein Zuverdienst.

    Grüssle Biene
     
  11. roco

    roco Guest

    ich nehme doch mal an, das du von ALG1 oder 2 redest? beide sind nur für erwerbsfhoge leistungsbezieher zuständig!!!

    der bescheid sagt, das du erwerbsgemindert bist, aber keine rente bekommst... mal ab, das du das mit der rente klären musst, also ob du anspruch hast oder nicht.

    du bist erwerbsunfähig, das heisst, du fliegst aus dem SGB1/2 und muss zum sozialamt. und hast da nur einen vermögensfreibetrag von 1600€ ... vorher kriegst du von da keine kohle. das heisst, du musst dein vermögen bis zu dem betrag verbrauchen für wohnung, essen, krankenkasse (ca. 160€) ... auch GEZ musst dann selber bezahlen...
    dies gilt nicht, wenn du in jemandem in einer BG bist, der erwerbsfähig ist, dann bleibst du im SGB2 und kriegst da sozialgeld.

    falls du nicht mit jemandem in einer BG bist ist noch die frage, von wem das jobcenter die kohle wieder kriegt, die es für dich die ganze zeit gezahlt hat. normal würden die das mit der rentennachzahlung verrechnen oder mit dem sozialamt (weil die hätten zahlen müssen)...

    kann sein, das du da noch ziemlich trabbl kriegst. aber der fehler liegt eindeutig bei der DRV, müssten die auch für grade stehen... vielleicht schon mal umgucken nach jemand, der sich mit sozialrecht auskennt...
     
    #11 8. Oktober 2016
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. Oktober 2016
  12. roco

    roco Guest

    was ich nicht verstehe, und da solltest du noch mal nachhaken...

    du hast ne ausbildung gemacht und wolltest jetzt prüfungsgebühren...

    in der ausbildung zahlst du doch rentenbeiträge... also kommt es jetzt auf den beginn der erwerbsunfähigkeit an...

    den bescheid würde ich anzweifeln, da du ja nachweislich erwerbsfähig bist, wenn du die ausbildung schaffst/geschafft hast. evtl. kannst diesen bescheid ja zurückweisen? ich rate dir wirklich, schnellstmöglich zu einer beratung ... am besten bei nem anwalt, wenn du die kohle hast. anwälte, die mit beratungshilfe arbeiten sollen geben sich meist nicht sehr viel mühe... ob ein sozialverband helfen kann, weiss ich nicht...

    auf jeden fall musst du die widerspruchsfrist einhältst... sind, glaub ich, 4 wochen nach zugang des bescheids... muss hinten iwo stehen die widerspruchsklausel...
     
  13. Biene41

    Biene41 Mitglied

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    Ich werde erstmal Widerspruch einlegen damit Frist gewahrt bleibt.

    2009 HWS-Geschichte Klinik und AHB, Ablehnung DRV

    Habe als Selbsträger Umschulung in Teilzeit 3 Jahre gemacht. Die Umschulung wurde von keinem Leistungsträger bezahlt, hatte keine Hilfe bekommen.
    Gleichzeitig also paralell dazu, bin ich in Dauerspätschicht Vollzeit Arbeiten gegangen um das zu Finanzieren.

    Das heisst in der Umschulung wurden in der Praktikazeit vom Unternehmen und im Vollzeitjob auch Pflichtbeiträge Abgeführt.

    Ich bin verheiratet und somit in BG.

    Mein Mann ist zurzeit selber krank ( Sprungelenk bruch ). Mit der Krankenkasse läuft Widerspruchsverfahren wegen Verweigerung Krankengeld zu zahlen, das macht ein Anwalt Sozialrecht.
    Grundsicherung als Überbrückung


    Grüsse Biene
     
  14. binverzweifelt

    binverzweifelt Mitglied

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    Ich habe eine LTA 3 Monate absolviert , da ich aber unter erschwerten Bedingungen die 8 Std. abgeleistet hatte, wurde laut Rentenversicherung ein Abbruch gemacht da ich gesundheitlich nicht für diesen Kurs geeignet bin.
    Ich habe dabei gleichzeitig eine Reha beantragt diese ist mir nach 5 Monaten (incl. ärztliche Untersuchung ) abgelehnt worden und heute hatte ich einen Rentenbescheid das ich Erwerbsminderungrente ab Dezember erhalte.

    Sie haben also auch gleich bei mir eine Umdeutung gemacht.
    Ich bin momentan nicht böse darüber da ich in 3 Wochen in eine Schmerzklinik gehe und auch durch weitere MRT und Neurologisch/Orthopädischer Untersuchungen erneute Bandscheibenvorfälle habe im HWS & BWS Bereich.
    lg binverzweifelt
     
    #14 21. Oktober 2016
    Zuletzt bearbeitet: 21. Oktober 2016
  15. Resi Ratlos

    Resi Ratlos Guest


    Kann es sein, dass Du Erwerbsminderungsrente meinst? ;)
     
  16. binverzweifelt

    binverzweifelt Mitglied

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    Lkr. Reutlingen
    Ja Sorry !

    Erwerbsminderungsrente >-- voll verschrieben
     
  17. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Also solange die Rente nicht bewilligt ist unbedingt beim jobcenter bleiben....
    Sollten SGB XII ins Spiel kommen- werden keine Rentenversicherungsbeiträge von da entrichtet...Nur Krankenkasse.
    Haben es bei unserer Tochter durch und klagen jetzt gegen das Jobcenter auf Sozialrechtlichen Herstellungsanspruch mit Anwältin....Ihr fehlen 14 MONATE ANRECHNUG RV Zeiten
     
  18. roco

    roco Guest

    rentenversicherungsbeträge werden auch im SGB2 nicht gezahlt... lediglich anrechnungszeiten gibt es, aber die können eben, wie in deinem fall, wichtig sein...

    da man in den letzten 5 jahren 3 jahre beiträge zahlen oder anrechnungszeiten haben muss...

    solange TE mit einem erwerbsfähigen (hier ist der mann im mom nur arbeitsunfähig, aber immernoch erwerbsfähig) in einer BG ist, kann TE nicht in die sozialhilfe abgeschoben werden. das geht erst, wenn TE von der rentenversicheung als erwerbsunfähig eingestuft wurde... ein widerspruch hebt diese entscheidung (gegen die erwerbsunfähigkeit) erst mal auf, genauso wie eine evtl. klage. erst wenn abschliessend entschieden wurde gilt das verfahren als abgeschlossen.

    aber das ist alles garnicht so einfach, erst recht für einen laien...

    deshalb der rat mit dem anwalt... ich steck grade mittendrin in dieser rentensache - vor gericht seit nunmehr 3 jahren, deshalb weiss ich bissl was, weil meine anwältin mich gut informiert und alles erklärt...

    LG
     
  19. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Ich meine auch Abrechnungszeitraum....Nur bei SGB XII werden wenigstens Abrechnungszeitraum gewährt bei SGB XII nicht mal das....
    Denn die sind wichtig...Es darf keine Lücke sein...
    Ich bin auch gespannt , was in unserem Fall raus kommt...
    Denn 14 Monate Fehlzeit ist schon eine lange Zeit...
    Nun bekommt meine Tochter erst mal Rente...Aber falls diese nach 3 Jahren nicht weiter gewährt wird ...Und sie ggf.in Arbeit kommt und dann doch wieder Rente könnten diese Zeiten ihr auf die Füße fallen...
    Selbst die DRV kann eine Auswirkung dzbzgl.nicht sagen....:o
    Auf jeden Fall hätte meine Tochter bis Entscheid Rente -beim jobcenter bleiben müssen..Und hier wurde sie einfach falsch von dort beraten und aufgeklärt....Sie ist nicht vermittelbar lt.gutachten jobcenter ....Darum ist sie zu SGB XII.
    Selbst da wurde Antrag auf Abrechnungszeitraum gestellt und abgelehnt...Spätestens dann hätten die Glocken läuten müssen...Aber das da mal Ämterübergreifend intern was geklärt wird , kann man vergessen.....
    Wir selber haben es auch unter den Tisch gelegt weil Priorität der Gewährung Rente war...
    Da war ich im Auftrag meiner Tochter der Widerspruchsführer ...
    Mein Schreiben ans Jobcenter wegen dem Sozialrechtlichen Herstellungsanspruch wurde mit einem wirren Antwortschreiben beantwortet...
    Da ich auf deutsch gesagt nun mit Widersprüchen die Sch.... voll habe , soll sich jetzt eine Anwältin damit befassen....
    Sie geht nun auch in Widerspruch, da jobcenter eine Übernahme ablehnt....
     
    #19 22. Oktober 2016
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2016
  20. Biene41

    Biene41 Mitglied

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    Baden-Württemberg
    Hallo,

    ja ich hatte Widerspruch vorsorglich bis zu Klärung eingelegt.

    Zurzeit sind wir immer noch am Konto DRV- RV Zeiten Klären.
    Hab nun ein 4 seitigen Antrag ( Kontenklärung RV Zeiten) von der DRV zum Ausfüllen per Post bekommen.
    Es fehlen mir laut Aussage DRV wohl 3 Monate RV-Zeiten für eine Erwerbsminderungsrente.

    Meine letzte Ausbildung fehlt, ist auch im Versicherungsverlauf nicht vorhanden.
    Hier habe ich Unterlagen vom Unternehmen Praktika Zeit angefordert.


    Grüssle Biene
     
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