Rentenantrag nach 3 Jahren abgelehnt - ich brauche Rat

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Frank1959, 29. September 2016.

  1. Frank1959

    Frank1959 Mitglied

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    Hallo,
    Anfang April war ich bei einem ( Neurologischen) Gutachter, der nach § 109 ein Gutachten erstellt hat. ( 1800€)
    Heute habe ich beim SOVD in Bochum angerufen um mitzuteilen, dass ich nach meinem Klinikaufenthalt in der Rheumaklinik Herne, nun vom Versorgungsamt Bescheid bekam, dass ich jetzt einen GdB von 70% anstatt 50% habe.
    Nach dem 10. Versuch kam ich endlich durch ( Bochum)
    Ich wollte wissen, ob es Sinn macht, dass noch nach zu reichen.
    Da wußte ich noch nicht, dass der Gutachter mich für Arbeitsfähig hält ( 6 Stunden), obwohl damit zu rechnen ist, dass ich öfter krankheitsbedingt ausfallen werde. Laut Gutachter.
    Ich habe dort erst am 20.10 einen Termin beim Rechtsanwalt vom SOVD.
    Die sind total überlastet, da sie jetzt auch für Herne zuständig sind.
    Was kann ich noch machen?
    Ich werde im Dezember 57 und habe 42 Beitragsjahre und beziehe seit 2009 eine Teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit.
    Bis Ende Dezember bekomme ich noch ALG1, dann wars das.
    Hartz 4 wird auf keinen Fall in meiner Biographie auftauchen.
    Wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, wäre ich dafür sehr dankbar.
    Frank1959
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hallo Frank,

    ich glaube das verstehe ich jetzt nicht so ganz.

    Wieso zahlst du einen Gutachter bei einem Rentenverfahren?
    Wenn dich der Gutachter für 6 Std. vermittelbar hält, dann steht dir auch keine teilweise EM Rente zu da 6Std. als Vollzeit arbeitsfähig gelten ( ab 6 Std. aufwärts ). Sofern das Gutachten der RV auch vorliegt.

    Mit 70% GdB hast du eine Möglichkeit auf eine vorgezogene Altersrente ab 1.12. 2018 allerdings mit Abzügen von 10.8%

    Du hast dann noch die Möglichkeit einen Änderungsantrag zu stellen bei der Rentenversicherung wegen Verschlechterung deines Gesundheitszustands. D.h. du könntest evtl. auch eine volle EM Rente erhalten.

    LG Kukana
     
  3. Frank1959

    Frank1959 Mitglied

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    Hallo Kukana

    Danke für deine Antwort.
    Das Gericht hatte mir nach den Gutachten des Widerspruches, noch die Möglichkeit eines weiteren Gutachtens nach Paragraph 109 eingeräumt.
    Das ist dann so, dass man sich einen Gutachter aussuchen kann.
    Dieser wurde mir vom Sozialverband empfohlen.
    Ich musste 1800€ an die Gerichtskosten zahlen.
    Davon wurde der Gutachter bezahlt.
    Wenn das zum Erfolg führen sollte, dann kann man einen Antrag auf Rückerstattung des Geldes Stellen.
    Das finde ich auch alles sehr seltsam.
    5 Monate für eine Ablehnung.
    Ich bekomme seit 2009 wie geschrieben, eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei " Berufsunfähigkeit"
    Damit darf ich eine leichte Tätigkeite in Vollzeit mit einer Hinzuverdienstgrenze ausüben.
    Ich habe noch den Vertrauensschutz für die jenigen, die vor 1961 geboren sind.
    Deshalb mehr als 6 Stunden täglich.
    Nützt mir aber herzlich wenig, da ich nicht mal mehr 2 Stunden durchhalten würde.
    LG
    Frank1959
     
  4. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hm - da habe ich ja Glück gehabt.

    Habe spontan aus gesundheitlichen Gründen mit meiner Firma einen Aufhebungsvertrag gemacht zum Ende des Jahres. Danach erst die RV informiert dass sich was ändert ab 1.1. und die kamen dann auf mich zu und baten mich erneut zum Gutachter, das war im Juli, drei Wochen später kam der Bescheid über die volle EM Rente (vorher wie bei dir eine teilw. EM Rente) Kosten: null, ich bekam sogar noch Fahrgeld.

    Wie gesagt, mit den 70% steht die die vorgezogene Altersrente ja zu, da musst du nur etwas über 2 Jahre überbrücken.

    LG Kukana
     
  5. schrat

    schrat Mitglied

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    hi,

    ich kann dir die seite : krank-ohne-rente.de empfehlen. da findest du sicher Infos zu deinem thema.
    wenn du dort fragen hast, wird dir nett - höflich und kompetent geantwortet.

    lg - schrat
     
  6. Frank1959

    Frank1959 Mitglied

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    Hi

    Ich habe gestern nochmal bei der DRV nachgeschaut.
    Das vorgezogene Renteneintrittsalter bei mit als Schwerbehinderter liegt bei 61 Jahre und 2 Monate.
    Ich müsste über 4 Jahre überbrücken, was finanziell nie zu schaffen wäre.
    Es gibt da nur den Begriff Schwerbehindert
    Eine Staffelung ist dort nicht aufgeführt.
    Ich habe beim Sozialgericht in Dortmund angerufen und man empfahl mir, den Bescheid über den neuen GdB selbst mit Aktenzeichen dort einzureichen.
    Bis das über den SOVD dort eingereicht wird, ist wieder ein Monat vergangen.
    Danke auch für den Tipp mit dem Link.
    Dort werde ich mich morgen mal schlau machen.
     
  7. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hallo Frank,
    schick doch die Kopie selbst hin per Einschreiben mit Rückschein, dann hast du direkt die Bestätigung dass es angekommen ist. Den SOVD kannst du dein Schreiben als Kopie geben. Oder zwingen die dich das generell alles über den SOVD zu machen?
    Wenn das per SOVD über einen Monat dauern kann, dann würde ich das selbst machen, sofort heute noch.
    Ich bin auch im VDK aber habe trotzdem bisher alles in Eigenregie schnell geregelt.

    Als schwerbehindert zählt dort jeder der über 50% liegt und einen Ausweis hat.

    LG Kukana
     
  8. Frank1959

    Frank1959 Mitglied

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    Hallo Kukana

    Ich habe das schon abgeschickt.
    Wenn ich am 20.10 den Termin beim Anwalt des SOVD habe, nehme ich eine Kopie mit.
    Meine Teilrente habe ich 2009 alleine erreicht.
    Aber wenn das über eine Klage geht, dann steht man das wohl alleine nicht durch.
    Was ich aber nicht so ganz verstehe, ist das das Sozialgericht von vornherein davon ausging, dass ich nach dem Widerspruch und den weiteren Gutachten wohl keine Chance auf Erfolg hätte und ich die Möglichkeit eingeräumt bekam, dieses Gutachten nach Paragraph 109 machen zu lassen.
    Das beste ist, dass im Widerspruchsgutachten eines Neurologen in der Kopfzeile jeder Seite nicht mein Name und Versichertennummer, sondern die von jemand anderen steht.
    Im Gutachten selbst, werde ich dann erwähnt.
    Wenn man in den Medien schon mal was von Formfehlern in Gutachten hört, dann sind die nicht das Papier wert, auf denen das geschrieben ist.
    Es gibt wohl mehrere Gerechtigkeiten.
    LG
    Frank
     
  9. kukana

    kukana in memoriam †

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    Oh- anderer Name? dann kannst du gleich neu Widerspruch einlegen wegen des Formfehlers und um neue BEgutachtung bitten, am Besten vielleicht nach einem internistischen Rheumatologen fragen - ich glaube da haben die nicht so viele ;-)
     
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