Minderwerbsrente abgelehnt Begründung für Widerspruch

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von max3107, 11. September 2016.

  1. max3107

    max3107 Neues Mitglied

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    Hallo,
    ich habe eine Bekannte, ihr wurde die Rente abgelehnt. Sie könnte noch 6 Stunden arbeiten.
    Wir haben bereits Widerspruch eingelegt mit dem Satz "Begründung folgt".

    Jetzt wissen wir allerdings nicht, wie wir die Begründung formulieren sollen?
    Was müssen wir reinschreiben?
    Was unser Arzt "gesagt" hat?

    Ich hoffe, das uns jemand helfen kann, am besten direkt mit einer Formulierung. ;)

    Danke
     
  2. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Deine Bekannte soll alles haarklein aufschreiben - wo und wie sie eingeschränkt ist.
    Das geht ja schon morgens mit dem Aufstehen los, anziehen, Zahnpastatube aufschrauben, etc.
    Am besten, sie legt sich Zettel und Stift hin und schreibt ein paar Tage lang haarklein auf, was nicht mehr so geht, wie bei einem Gesunden. Sie soll sich mal genau beobachten, Manches fällt Einem schon gar nicht mehr auf, weil man sich den Gegebenheiten angepasst hat.
    Berücksichtigen soll sie da nicht nur die Einschränkungen im Arbeitsleben, auch Privatleben, Partnerschaft, Hobbies etc.
    Je mehr, desto besser.
    Den Sachbearbeitern nützt eine Diagnose herzlich wenig, wichtig ist, wie der einzelne im Leben zurechtkommt.
     
  3. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

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    Hi,
    .... und unterstütze sie dabei. Mir wird immer schlecht, wenn ich solche "Berichte" schreiben muss.

    Erstmal ist es ein Hammer, wenn man sich alles auf einmal vor Augen führt. Schlimmer sind die ganzen Antworten, die Schwerbehinderte so abkriegen, die beim Aufschreiben unweigerlich mit hochkochen: Stell dich nicht so an/das hat doch jeder/ich sehe nichts/... bis hin zum Ausgelachtwerden von Psychotherapeuten, die doch eigentlich beim Umgang mit der Krankheit helfen sollten.

    Trotzdem, wenn man sich nicht mitteilt, kann es niemand verstehen.

    Liebe Grüße
    Clara
     
  4. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

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    Hallo,

    mein Antrag auf EU-Rente vom 16.03.2017 wurde ebenfalls abgelehnt mit Bescheid vom 12.09.2017. Ich könne noch 6 Stunden täglich arbeiten, das hatten sie bereits 2013 festgestellt.

    Ich habe Widerspruch eingelegt mit "Begründung folgt", weil mir gesagt wurde, im Bescheid stehen die Gründe, die im Gutachten stehen, nicht drin. Inzwischen habe ich das Gutachten und soll den Widerspruch nun begründen.

    Ich komme aber nicht klar. Einer sagt,
    - ich solle einfach schreiben, ich schaffe es nicht, zu arbeiten, der eine Arzt sagt,
    - ich muss aufführen, was bisher nicht berücksichtigt wurde, der nächste meint,
    - ich solle mir einen Anwalt nehmen oder die Hilfe des Sozialverbands.

    Beim Sozialverband habe ich eben angerufen, da hieß es wenn ich jetzt noch kein Mitglied bin, können sie mir nicht helfen.

    Es geht mir nicht gut, darum fällt es mir schwer, mich zu konzentrieren und das Nötige zu machen. Außerdem bin ich nun völlig unsicher, wie ich den Widerspruch begründen soll. Kennt jemand in Berlin einen guten Anwalt für Sozialrecht?
     
  5. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

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    Fast vergessen:

    Inzwischen läuft seit dem 19.10.2017 ein Antrag auf Reha, die wurde von einigen Gutachtern empfohlen. Ich erwarte sozusagen jeden Moment den "Marschbefehl".
     
  6. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Mieze, im Grunde fällt das 'Urteil' aufgrund der Beschwerden und Beeinträchtigungen, die du hast. Vielleicht kriegst du einen Überblick, wenn du das Gutachten kopierst und dir dann die Stellen markierst und für dich kommentierst, die dir wichtig sind.

    Dann schreibst du dir auf, was dir im Laufe der nächsten Tage auf-und einfällt, was an Beeinträchtigungen da sind und wie die sich äußern, und zwar sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich. Aber vergiss nicht die vermeintlichen Kleinigkeiten. Man selbst hat ja mit der Zeit Strategien entwickelt, mit manchen Dingen umzugehen, so dass Einem das mit der Zeit schon normal vorkommt. Ich weiß nicht, wieviel Zeit du hast, aber die nutz auch aus.

    Dann setzt du dich hin und schreibst alles ins Reine. Du brauchst keinen wohlklingenden Roman verfassen, Hauptsache der Sachbearbeiter kann sich ein Bild von deinem Zustand machen.
    Wenn deine Ärzte noch was dazu schreiben wollen, legst du das mit dazu.

    Was mich wundert, ist dass der Bescheid schon erstellt wurde, bevor du in eine Reha gegangen bist. Das finde ich schon merkwürdig, zumal sich die RV gern darauf stützt, was der Entlassungsbericht hergibt.
    Ich hab damals gute Erfahrungen mit einem Mitarbeiter der DRV gemacht, der mich gut beraten hat. Hast du da schon mal persönlich vorgesprochen?

    Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg.
     
  7. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

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    Hallo,

    ich habe eben mit einer Rentenberaterin gesprochen. Die meinte, ich soll alles einfach laufen lassen, vorausgesetzt, ich werde weiterhin au-geschrieben.

    Also die 78 Monate Krankengeld voll ausnutzen, dann noch eine Weile Arbeitslosengeld und dann bin ich eh in einem Alter, in dem man mich fast automatisch in die Rente schickt.
     
  8. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Arbeitslosengeld kriegst du aber nur, wenn du dich für arbeitsfähig erklärst!

    Ich hatte mich damals auch auf die Aussage der Dame vom SovD verlassen, dass nach der Aussteuerung automatisch das Jobcenter für mich zuständig ist und zahlt. Haha, Lachplatte... Ich sollte Bewerbungen vorzeigen, oder angeben, wann ich denn nun wieder bei meinem Arbeitgeber anfange. Nachdem ich aber nun überhaupt nicht arbeitsfähig war (laut Aussage des Gutachtens vom hauseigenen Arztes, rein nach Aktenlage, aber sehr wohl arbeitsfähig), wurden die Zahlungen prompt eingestellt.
    Nachdem mein Anwalt eingeschaltet war, bekam ich (großzügigerweise) den Termin zur persönlichen Begutachtung. Da war nach fünf Minuten alles klar, außerdem hatte ich zwischenzeitlich den Rentenantrag gestellt, und dann kam wieder ein neuer Bescheid und somit Geld aufs Konto.
    Frag aber nicht, was das für Nerven gekostet hat! Ich war psychisch am Boden...

    Ich weiß da jetzt auch nicht 100 %ig bescheid, aber vielleicht wartest du jetzt tatsächlich die Reha ab und stellst dann nochmal einen neuen Rentenantrag.
    Frag doch mal Merre, der ist doch fit auf dem Gebiet.
     
  9. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

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    Hallo Maggy63,

    zwischendurch erklärte meine Krankenkasse ("die Kasse an meiner Seite", wenn ich das in den Briefen lese, könnte ich schreien.), ich sei arbeitsfähig und hat die Krankengeldzahlungen eingestellt. In den zwei Monaten bis zur Entscheidung über meinen Widerspruch dagegen sprang das Arbeitsamt ein mit der Zahlung von Arbeitslosengeld.
     
  10. Troedeltrine

    Troedeltrine Mitglied

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    Hallo Mieze
    Krankengeld bekommst du wenn du arbeit hast aber länger als 6 Wochen Krank geschrieben bist und Arbeitslosengeld dann wenn du keine Arbeit hast.ODER?
    Bin nun auch schon seit Juli krank geschrieben . Muß ich nun damit rechnen das die Krankenkasse das einstellen kann?
    Gruß Trödeltrine
     
  11. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

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    Hallo Troedeltrine,

    solange man arbeitsunfähig, also krank ist, bekommt man -wenn man Arbeit hat- erstmal 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und danach bis längstens 78 Wochen (=1,5 Jahre) Krankengeld von der Krankenkasse. Wenn man keine Arbeit hat, fallen die 6 Wochen Lohnfortzahlung weg.

    Meine Krankenkasse hat einfach behauptet, ich sei arbeitsfähig und hat die Krankschreibung meines Arztes nicht anerkannt. Erst nach Widerspruch und Bescheinigung/Gutachten von 4 Ärzten haben sie dem Widerspruch stattgegeben.

    Arbeitslosengeld bekommt man, wenn man arbeitslos und arbeitsfähig ist. Oder eben, wenn man kein Krankengeld bekommt.
     
  12. Birte

    Birte Bekanntes Mitglied

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    Hallo,

    ALG I wird meines Wissens nach nur dann gezahlt, wenn man auch arbeitsfähig ist. Oder z. B. bei gestelltem, noch nicht entschiedenen EU-Rentenantrag im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung, wenn das Krankengeld ausgelaufen ist. Ansonsten landet man bei ALG II.

    Bitte informiert euch unbedingt bei den entsprechenden Behörden direkt - die Materie ist sehr kompliziert und man kann schneller im ALG II-Bezug landen als man denkt.

    Stichworte zum Recherchieren wären z. B. "Nahtlosigkeitsregelung" und "§ 145 SGB III".

    Gruß,

    Birte
     
    Mara1963 gefällt das.
  13. Mara1963

    Mara1963 Guest

    Sehr informativer Beitrag Birte, wobei mich das noch nicht betrifft. Behörden machen nicht von selbst aufmerksam, da muss man schon rechtzeitig zusehen, dass man zu seinem Geld kommt.
     
  14. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo,
    die Zahlung von Arbeitslosengeld 1 ist dem Grundsatz nach eine Versicherungsleistung, weil man über die Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung eine Anwartschaft auf diese Leistung erworben hat . Arbeitsfähigkeit gehört nicht zu den Anspruchsvoraussetzungen. (§ 137 SGB III). Allerdings wird es knifflig, wenn man arbeitsunfähig ist oder wird, weil man damit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Denn heutzutage gelten harte Regeln, wenn man nicht aus eigenem Arbeitsentgelt seinen Unterhalt bestreiten muß. Jeder Kostenträger, so nennt man das im Beamtendeutsch, achtet darauf, dass seine Kasse möglichst nicht belastet wird. Da kommen dann eigene Gutachter ins Spiel und anderes mehr. Man muß also schon gut aufpassen und informiert sein oder Mitglied eines Sozialverbandes zum Beispiel.
    Zu Arbeitslosigkeit und Krankheit Näheres unter: http://www.finanztip.de/krank-arbeitslosigkeit/
    Vor dem Arbeitslosengeld gibt es i.d.R. Krankengeld für dieselbe Krankheit, z.B.auch solchen, die in Schüben verlaufen, für 78 Wochen. Weitere Infos hierzu unter: www.betanet.de/betanet/soziales_recht/krankengeld-233.html
    LG o-häsin


     
  15. Troedeltrine

    Troedeltrine Mitglied

    Registriert seit:
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    30
    Ja alles sehr verwirrend;)
    Mir hat man gesagt das ich Krankengeld 1.5 Jahre bekomme aber danach kein Arbeitslosengeld weil ich ja Arbeit habe.
    Also nur Harz 4 und das auch nur wenn der Mann nicht zuviel verdient und du keine Rücklagen etc. hast:confused5::confusedbig::confusedpp:
    Gruß Trödeltrine
     
  16. Mara1963

    Mara1963 Guest


    So ists ja auch (soweit ich informiert bin), wenn du nichts tust.

    Ich würde das so machen,
    wenn ich bemerke, in meinem Krankheitsverlauf, dass es nicht besser werden kann und dass ich nicht in der Krankengeldfrist gesund werden kann bzw. wieder arbeitsfähig, dann würde ich Rente oder Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Rentenversicherung beantragen.

    Warst du schon auf Reha? Wenn nicht, wie wärs, wenn du einen Antrag auf Reha stellst, vielleicht hilft dir das gut und es geht dir hinterher besser, das wäre doch gut. Ich war im letzten Herbst und mir hats sehr gut gefallen und gut getan.

    Wie sind denn deine Pläne Troedeltrine, gehts dir schon etwas besser seitdem du krank geschrieben bist?

    Mara
     
  17. O-häsin

    O-häsin Guest

    http://www.helpster.de/ausgesteuert-arbeitslosengeld-nach-der-krankheit-beantragen-sie-so_141831
    Also, wenn man die Voraussetzungen erfüllt, gibt es nach dem Krankengeld durchaus Arbeitslosengeld. Zu einer guten Beratung würde ich raten, da es möglicherweise Fristen gibt, die ich nicht kenne und deswegen nicht in die Tiefe gehen kann. (Schade, dass die Mitglieder, die sich in Einzelheiten auskannten, das Forum verlassen haben).
    LG
     
  18. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Ich kann nur von mir erzählen.
    Kurzform: in fester Arbeit,
    nach Krankengeld ausgesteuert,
    zum Jobcenter marschiert,
    Antrag gestellt,
    Geld gekriegt,
    laut Aktenlage vom ärztlichen Dienst für arbeitsfähig erklärt,
    nach mehrfacher Aufforderung meinen Arbeitsbeginn bekanntzugegeben, was ich aber nicht konnte, weil definitiv nicht arbeitsfähig, Aufhebungsbescheid,
    daher Zahlungen wieder eingestellt.
    Der laufende Rentenantrag wurde hartnäckig ignoriert.
    Zum Anwalt gegangen,
    ein Schreiben von ihm, dann Einladung zur persönlichen Begutachtung.
    Neuer Bescheid und weitere Zahlungen bis zum Rentenbescheid.

    Das Ganze hat sich über Monate hingezogen, fast sämtliche Nerven gekostet und das Vertrauen in die Beratung des SovD verloren.

    Fazit: ERST den Rentenantrag stellen und DANACH zum Amt und Gelder beantragen. Erst dann greift die Nahtlosigkeitsregelung.
     
  19. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo Maggy,
    ich kann Deinen Frust verstehen. Ich hab im Bekanntenkreis schon von grauseligen Vorgehensweisen gehört. Selbst habe ich GsD nichts mit diesem System zu tun.
    Nur, wenn ein Amt ein Gutachten eines "Experten" vorliegt, kann es dies nicht ignorieren und braucht in diesem Falle nur noch den Arbeitsbeginn zu wissen. Der Sachbearbeiter hat keinen Anlaß zu hinterfragen, ob sich in den Akten wirklich aussagekrätige Unterlagen befunden haben. Schon gar nicht, ob der "Experte" tatsächlich ein solcher ist oder gar sonstiges...
    Wichtig ist gegenüber dem Amt immer: reagieren, NICHT schweigen. Wäre in dem Zeitpunkt das Schreiben des Rechtsanwaltes eingegangen, hätte eine persönliche Begutachtung schon stattfinden können, und die Zahlung wäre nicht unterbrochen worden.

    Am besten hat man schon ab der Antragstellung Unterstützung eines Anwalts für Sozialrecht. Das meine ich ganz ernst. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser (Lenin). Ist besser? Nein, ist angesagt. Man sollte sich auskennnen -und notfalls kämpfen. Leider. Es soll allerdings auch Abläufe geben, die "rund", also gesetzmäßig laufen. Wegen der Kosten, die man erfragen kann, beantragt man ggf. einen Beratungsschein. Den gibt es, glaub ich, beim Amtsgericht über Prozeßkostenhilfe.(?)

    Dein Tipp, mit dem schon gestellten Rentenantrag den Antrag auf ALG (nach § 145 SGB III) zu stellen, ist goldrichtig.
    LG o-häsin
     
  20. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ich hatte mich ja damals auf die Informationen der Dame vom SovD verlassen. Man sollte eigentlich meinen, dass die da bescheid wissen...
    Wäre ich noch mal in so einer Situation, würde ich auch nur noch mit Anwalt agieren und das kann ich auch nur jedem empfehlen, der mit dem Jobcenter zu tun hat.
    Was hab ich mir damals gegenüber der Sachbearbeiterin den Mund fusselig geredet! Die war übrigens sehr nett und hatte auch Verständnis für mich, aber natürlich muss sie sich an ihre Vorgaben halten. Die Krönung war ein 'Tipp' ihrer Vorgesetzten, der, hätten wir (ich und mein Personalchef) das tatsächlich so gemacht, zumindest für den Personalchef strafrechtliche Konsequenzen gehabt hätte. Sowas geht gar nicht.
    Das Problem ist grundsätzlich, dass es für Langzeiterkrankte eine Lücke im System gibt, durch die man ganz schön in die Bredouille geraten kann. Da gehört Einiges nachgebessert.
     
    O-häsin gefällt das.
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