Wiederspruch

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Claudia69, 6. September 2016.

  1. Claudia69

    Claudia69 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    7. August 2016
    Beiträge:
    16
    Ort:
    Lüneburg
    Hallo ihr lieben ich hätte gerne eine Einschätzung von Euch.
    Da ich Frischling bin hoffe ich auf Tips.

    Seit Februar habe ich eine Meyilits im oberen HW/ autoimunkrankheit

    Es sind Nervenschädigungen eingetroffen die wohl bleiben
    - linke Seite Haut taub, warm,kalt nicht zu fühlen
    -linke Seite Nervenschmerzen , je mehr ich mich bewege um so mehr schmerzen sie
    - geh Schwäche auf beiden Seiten , so das ich nach einer kurzen Gehstrecke Pause machen muss. Bzw es gibt Tage wo ich meine Beine "sortieren" muss sie machen nicht das was ich will

    Dann kommt noch eine systemische Sklerose hinzu.
    Nachts nicht schlafen können weil meine Brust und Rückenrippen schmerzen wie die Hölle-. Sämtliche Gelenke schmerzen und werden steif ( ab 15 Uhr)
    . Morgens brauche ich 2 Std um in die Gänge zu kommen.
    -. Ich kann keine 30 Meter laufen...bzw. wie komm ich zurück??

    Den ersten Antrag hatte ich vor 10 Wochen gestellt. Allerdings schrieb ich das ich nur die Meyilitis angeben kann da die Berichte vom UKE noch nicht vorliegen

    Daraufhin bekam ich 40%

    nun habe ich mit dem Sozialverband Einspruch eingereicht .
    ich wurde gefragt wie viel % ich den haben möchte ( lustig oder?)
    Ich möchte gerne 50% und AG eingetragen haben.
    Warum ich persönlich das für Richtig halte? Ich bin auf die Hilfe meines Mannes angewiesen. Er muss meinen Rolli aus dem Kofferraum holen . Und ich muss die Autotür ganz öffnen um mich rauszudrehen und aufstehen können.

    was meint ihr? Wie sind Eure Erfahrungen was Sklerodomi und SChwebi angeht.

    lieben Gruß und sorry für den langen Text.

    Claudi
     
  2. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. März 2012
    Beiträge:
    4.002
    Ort:
    Bayern
    Hallo Claudia,
    als Frischling heiße ich dich herzlich willkommen, da wir uns noch nicht kennen. :)

    So wie du deinen Zustand beschreibst, würde ich mind. GdB 60 beantragen. Ich hab 50 bekommen, bin aber bei weitem nicht so eingeschränkt wie du. Wenn du im Rolli sitzt, zählt natürlich deine schwere Gehbehinderung mit, das Merkzeichen wäre also gerechtfertigt.
    Ich würde an deiner Stelle erst mal abwarten, bis alle Arztberichte vorliegen. Ich selber kopiere immer alle Befunde, dann kann ich sie selber hinschicken, wo sie gebraucht werden, und dann geht das alles viel schneller als wenn das Versorgungsamt erst mal von allen Ärzten die Befunden anfordern müssen.
    Erst wenn alle Befunde vorliegen, kann sich der Gutachter ein genaues Bild von deinen Einschränkungen machen. Und übrigens: Hast du ein Beiblatt angefügt mit allen Einschränkungen im Alltag? Das wäre sehr wichtig für die Beurteilung.
    Falls der Einspruch abgelehnt wird, würde ich an deiner Stelle in einem halben Jahr oder 1 Jahr nochmal einen Verschlimmerungsantrag stellen.
    Alles Gute!
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden