Bescheid unbefristete Erwerbsminderungsrente, Schock und viele Fragen

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Maine Coonchen, 19. August 2016.

  1. Maine Coonchen

    Maine Coonchen Bekanntes Mitglied

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    Brauche euren Rat und Hilfe!!!
    Bin zur Zeit stationär in einer rheuma. Klinik und meine Mutter hat mir gestern meine Post mitgebracht. Riesiger Umschlag von der Rentenversicherung, sofort geöffnet und dann ... volle Erwerbsminderungsrente .... bis 2032!!!!
    Statt Freude, Schock!!!! Ich war im April in Reha und dort wurde meine Arbeitsleistung unter 3 Stunden für allgemeinen Arbeitsmarkt bewertet und eine Umwandlung Rehaantrag in Rentenantrag empfohlen. Nach der 2. Aufforderung einen Rentenantrag zu stellen, habe ich diesem Ende Juni gestellt, zwar schweren Herzens. War ziemlich gespannt zu welchen Ergebnis der Rententräger kommt, zumal ja viele hier jahrelang mit ziemlich viel Streß ( Ablehnung, Widerspruch, viele Gutachter, oder Klage vor dem Sozialgericht ) mit der Erwerbsminderungsrente haben.
    Fragen:
    Es steht dort volle Erwebsminderungsrente.... bis 2032 ...., für mich heißt das
    unbefristet, oder????

    Rentenbeginn 15.12.2015 .., 7 Monate Regelung und 3 Monate Regelung und somit erste Rentenzahlung 01.10.16, korrekt??? Kann mir jemand erklären????


    Arbeitsverhältnis endet wann? 25.12.2015 oder erste Rentenzahlung 01.10.2016? Was passiert mit meinen Urlaubsanspruch, bin im öffentlichen Dienst? Rückzahlung Krankengeldzuschuß?? Bin seit dem 02.06.2015 bis heute AU???? Weiter bis 30.09.2016 Krankengeld???

    Bin völlig geschockt, statt mich zu freuen, komm ich mir unnütz und abgeschrieben vor. Kennt jemand dieses???

    Würde mich über viele Antworten freuen!!!

    Coonchen
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hi,
    Du musst mit deinem Arbeitgeber jetzt besprechen wann du raus bist. Bei manchen ist es so geregelt, dass du bei einer vollen ERwerbsminderungsrente sofort raus bist. Lies da mal deinen Arbeistvertarg durch.

    Solange du ein Gehalt beziehst wirst du nur anteilig die Rente erhalten, als 2/3 oder 3/4 oder sogar nur als 1/2 Rente.

    Und ich würde das jetzt als Zeichen sehen, du bist krank, ernsthaft krank. Sieh es als einen Neubeginn, dass du dich intensiv um dich selbst kümmern kannst und musst.

    LG Kukana
     
  3. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Die zustehenden Urlaubstage werden ausgezahlt, Krankengeldzuschüsse müssen, wenn ich richtig liege, nicht zurückgezahlt werden. Solche Sachen regeln die Ämter untereinander. War zumindest bei mir so (auch öffentlicher Dienst).
    Mit dem Rentenbescheid gehst du zu deiner Personalabteilung, die bereiten die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vor und dann bekommst du bescheid, ob und was dir noch zusteht.

    Zum alten Eisen gehörst du noch lange nicht. Du darfst ja dazuverdienen (bis zu 480 € meine ich), vielleicht kannst du ja sogar noch ein paar Stunden für deinen Noch-Arbeitgeber weiterarbeiten.
    Jetzt ist eh Wochenende, da hast du erstmal Zeit, den Bescheid zu verdauen.
     
  4. Maine Coonchen

    Maine Coonchen Bekanntes Mitglied

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    Danke!

    Danke für eure Antworten!!!!
    Werde Montag telefonisch einen Termin bei meiner Personalabteilung machen und zusätzlich mir Rat bei der Gewerkschaft und einem Anwalt holen.

    Da da ich momentan in einem schweren Schub bin, deshalb auch im Krankenhaus liege, erschwert es die Sache ungemein. Zumal ich noch so viele Fragezeichen im Kopf habe!
    Der Rentenbescheid sagt
    aus, dass ich in den nächsten Tagen einen Bescheid über den Krankenkassenzuschuß erhalte. Was muss ich dann unternehmen?

    Meine Ratio sagt, du hast diverse Erkrankungen und viele Einschränkungen im normalen Alltagsleben und bist nicht belastbar. Da ist aber immer noch der Wunsch oder Traum, du kannst irgendwann wieder arbeiten? Klingt vielleicht paradox, aber ich bin immer in guten Phasen gerne arbeiten gegangen. Vielleicht kommt die Freude, wenn der ganze Streß der jetzt noch kommt mit Zusatzrente beantragen, Krankenkasse etc. vorbei ist. Noch bin ich völlig fertig und überfordert.
     
  5. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

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    . . . Rentenberechtigung erneut nachzuprüfen?

    Hallo Maine Coonchen,

    ist schon schlimm mit Brief und Siegel zu erfahren, dass es mit Arbeit nichts mehr geben soll. Behalte dir dein positives Gefühl. Niemand weiß, was die Zukunft bringt. Niemand weiß, welche Aufgaben noch auf dich warten und von dir trotz alle dem erfüllt werden können.

    2010 wurde mir die volle Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Dauer, längstens bis zum Ende des Monats bewilligt, in dem ich auf Altersrente gehe.

    Daraufhin hat mein Arbeitgeber, ein landeseigener Betrieb, das Arbeitsverhältnis aufgelöst.

    Gegen die Auflösung habe ich erfolgreich Widerspruch eingereicht. Mein Anspruch auf irgendeinen Arbeitsplatz bleibt bis zur Altersrente. Begründet habe ich den Widerspruch mit dem Satz im Rentenbescheid:

    Wir behalten uns vor, die Rentenberechtigung zu einem späteren Zeitpunkt erneut nachzuprüfen.

    Damit hat der DRV Bund mir die Hoffnung auf zumindest teilweise Genesung erhalten und ich habe mir die Chance auf einen Arbeitsplatz bewahrt.

    Krankenkasse und Rententräger haben ihre Ansprüche gegeneinander aufgerechnet. Was ich an Krankengeld bis zum Bescheid erhalten habe blieb mir. Ich musst dem Rententräger noch mitteilen, wo ich in Zukunft (weiterhin) kranken- und pflege-versichert sein möchte. VBL-Antrag lief problemlos.

    Liebe Grüße und gute Besserung
    Clara
     
  6. Maine Coonchen

    Maine Coonchen Bekanntes Mitglied

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    Liebe Clara 07,

    herzlichen Dank für deine Info"s!!!
    Mein Rentenbescheid benennt ebenfalls als Laufzeit das Erreichen des Datum für die Altersrente. Auf den unzähligen Anlagen steht ebenfalls der Satz mit dem Recht des Rententrägers auf jederzeitige Überprüfung. Soweit ich den TVÖD kenne, steht da bei unbefristeter Erwerbsminderungsrente wird das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst. Wenn ich dich richtig verstanden habe, soll ich dagegen Widerspruch einlegen??? Bist du somit noch Beschäftigte????
    Sicherlich wird es für den Rententräger schwer, bei einer "unbefristeten Erwerbsminderungsrente" die gesundheitliche Besserung nachzuweisen, vor allen bei chronischen Krankheiten etc., es wäre für mich beruhigend zu wissen, sollte jemals dieser Fall eintreten, ein gutes Beschäftigungsverhältnis in der Hinterhand zu haben. Finde das ganze Verfahren recht kompliziert und man/frau will keine Fehler machen. Wenn ich das bei mir richtig verstanden habe zahlen die mir einen anteiligen Zuschuss zur Kranken und Pflegeversicherung und ich muss diesen selber dementsprechend abführen.

    Liebe Grüße
    Coonchen
     
  7. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass bei Unbefristeten jemals wieder geprüft wird, ob sich was geändert hat.
    Dass man gegen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses Widerspruch einlegen kann, wusste ich auch nicht. Vielleicht hätte ich das dann auch getan. Es hätte in meinem Fall sicher die Möglichkeit gegeben, ein paar Stunden von zuhause aus zu arbeiten. Andererseits hab ich jetzt aber auch keinen Druck mehr.
     
  8. Adolina

    Adolina Bekanntes Mitglied

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    Hallo zusammen,:)

    auch ich bin unbefristet berentet. Bei mir wurde in den 7 Jahren nie nachgeschaut ob sich was geändert hat.
    Auf meinem letzten Bescheid ist auch vermerkt dass die Erwerbsminderungsrente bis zum erreichen der Altersrente gezahlt wird.

    LG Adolina :)
     
  9. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

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    Hi Maine Coonchen,

    ich bekam auch prompt die Auflösung des Vertrages, vom Personalrat abgenickt. Wegen des Spruches vom Rententräger haben die sofort einen Rückzieher gemacht und sich entschuldigt. Versuchen kann man das ja. Wegen der Herde kot.... Pferde in meiner Biografie, war mir das wichtig.

    Maggy hat schon recht, die Rententräger haben genug zu tun und prüfen nur bei konkretem Verdacht. Für mich gilt, ich bin deutlich älter, als bei den ersten ärztlichen Unkenrufen vermutet. Und was 1988 als "alles zu spät" benannt wurde, hat die Charité doch besser hingekriegt. Sag niemals nie ;). Könnte ich arbeiten, ich würde es liebend gerne tun.

    Libe Grüße
    Clara
     
  10. She-Wolf

    She-Wolf Guest

    Doch, sie überprüfen wenn ihnen danach ist.

    She-Wolf
     
  11. Maine Coonchen

    Maine Coonchen Bekanntes Mitglied

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    Da ich hier ja noch relativ neu bin, Danke für eure Info's,
    hab heute gelesen, dass sie selbstverständlich wie angekündigt überprüfen dürfen, die Beweispflicht aber beim Rententräger liegt. Es ist dann für die schwierig, die bereits anerkannte negative Gesundheitsprognose so leicht zu revidieren. Außer es geschieht ein Wunder und es gibt "das Wundermittel",
    welches alles heilt, aber dann ist es ja super arbeiten zu gehen.
    So langsam sackt der Schock, dass das so schnell mit der Erwerbsminderungsrente ging. Hoffe, das hier viele im Forum, welche einen Rentenantrag gestellt haben, ebenso so schnell und problemlos diesen bewilligt bekommen.
     
  12. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    "normal" soll wohl alle 2 Jahre ( bis 50 oder 55)überprüft werden, so wurde es mir gesagt.
    da bekommt man einfach nen zettel, den der eigene arzt auszufüllen hat unhd kurze zeit später dann die weiter bewilligung.
    ich bin seit 12 jahren in rente (17 mon zeitrente, danach unbefristet)und seitdem wurde ich 2 mal überprüft.

    nach was das geht keine ahnung
     
  13. Birte

    Birte Bekanntes Mitglied

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    Ich bin jetzt seit sechs Jahren in EM-Rente, seit vier Jahren unbefristet und wurde noch nicht überprüft.

    So ein Schock ist übrigens völlig normal, das war bei mir ähnlich. Als ich den ersten Bescheid über die befristete Rente bekam, war ich eigentlich nur erleichtert.
    Als dann die unbefristete Rente kam, war ich zwar auch erleichtert, aber ein bisschen geschluckt habe ich schon, als ich dachte "Das war es jetzt endgültig...". Aber die Erleichterung hat natürlich überwogen.

    Das Angestelltenverhältnis beizubehalten kann praktisch sein, falls du bei deinem Arbeitgeber vielleicht einige Stunden arbeiten kannst. Falls dieser aber nicht an deinem Wohnort ist oder ein stundenweises Arbeiten dort nicht möglich ist, blockierst du dir u. U. andere Möglichkeiten, falls du zwischendurch einen anderen Nebenjob irgendwo anders annehmen möchtest. Ist halt immer eine Einzelfallentscheidung, da gibt es kein allgemeines Richtig oder Falsch. Ich habe damals nach dem Bescheid über die befristete Rente einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, da ich mir hundertprozentig sicher war, nicht mehr arbeiten zu können. Es gab noch eine Abfindung, die ich natürlich auch gut gebrauchen konnte, die aber sicher nicht geflossen wäre, wenn ich sofort die unbefristete Rente bekommen hätte.

    Genieße die Zeit, wenn der Behördenkrempel getan und der Schock vorbei ist - verwende deine Kraft dafür, Dinge zu tun, die dir Freude machen. Ich genieße es jedenfalls, mich nicht ständig überfordern zu müssen.
     
  14. Maine Coonchen

    Maine Coonchen Bekanntes Mitglied

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    Danke für eure Antworten, dadurch kommt so langsam ein positives Gefühl nach dem Motto "ich bin eine von Vielen", zumal ich niemanden kenne der eine EMR bekommt. Ich war lange nur Gast im Forum und hab mich dann endlich getraut mich hier anzumelden. Was mich völlig sprachlos macht ist, wie schnell der positive Bescheid kam, nach ca. gut 6 Wochen!!! Ich habe hier gelesen wie lange einige von euch kämpfen mussten und hab mich seelisch darauf eingestellt auf Ablehnung, Widerspruch, Gutachter, wieder Ablehnung und dann Klage vor dem Sozialgericht. So langsam kann ich dem etwas positives abgewinnen...... Sich nicht mehr zum Dienst quälen um danach nur noch tot ins Bett zu fallen, weil gar nichts mehr geht und ich die letzte Zeit vor meiner Arbeitsunfähigkeit gedacht habe du mußt da hin zu hast schon so viele Fehlzeiten. Jetzt werd ich mich nicht mehr zur Arbeit quälen müssen, sondern kann viele positive Dinge nur für mich machen. Obwohl ich irgendwie Bammel vor dem 01.10.2016 habe, ab da bekomme ich meine erste Rentenzahlung. Hoffe ich hab den Bescheid richtig begriffen, da heißt es Rentenbeginn 15.12.2015 und erste Rentenzahlung ab 01.10.2016. Heißt das bis 30.09.16 Krankengeld und dann Ende des Monats Rente? Zudem frage ich mich, wenn ich Dank eurer Infos mir mein Urlabsgeldanspruch auszahlen lasse, Was muss ich tun??? Bekomme ich keine Rente oder muss ich sie dann beantragen???
    Zudem bin ich gespannt wie mein Änderungsantrag bei meiner Schwerbehinderung ausgeht, den ich Ende Mai gestellt habe, oder ich bekomme einen Schock, weil sie mich prozentual abmindern wollen.
    Es tut einfach gut von Euch etwas zu erfahren.
    Was mir aufgefallen ist, dass ganz viele mit Tieren ob Hund oder Katze geantwortet haben. Hoffe Dienstag oder Mittwoch aus dem Krankenhaus zu kommen und endlich wieder meine Miezen um mich zu haben.
    Wünsche Euch allen eine schöne Woche!!!
    Liebe Grüße
    Coonchen
     
  15. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Die Auszahlung des Urlaubsanspruches ist unabhängig von der Rente. Das Geld wandert auf dein Konto und fertig, da brauchst du dich um nichts kümmern.

    Letzte Woche war wieder so ein Tag, an dem ich doppelt genossen habe, in Rente zu sein.
    Ein wunderbarer, ruhiger Sommertag und ich hab unterm Sonnenschirm gesessen und Falläpfel kleingeschnipselt. Da hab ich so gedacht, dass ich im 'Normalfall' jetzt im stickigen Büro sitzen und mich über die bekloppte Kollegin ärgern müsste.
    So gefiel mir der Tag gleich noch viel besser :D.
     
  16. Bärin54

    Bärin54 Neues Mitglied

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    Bin Schwerbehindertenvertreterin und habe mal im § 33 TVöD nachgeschaut: Der Beschäftigte hat den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten....
    Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird. In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis...

    Du solltest also dem Arbeitgeber unverzüglich vom Rentenbescheid unterrichten und ihm mitteilen, dass Du davon ausgehst, dass Dein Arbeitsverhältnis nun ruht. Wenn er es dennoch beenden will, braucht er die Zustimmung des Integrationsamtes, soweit Du schwerbehindert oder gleichgestellt bist.


    Alles Liebe für Dich!:vb_cool:
     
  17. Duvel

    Duvel Mitglied

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    Ich vermute, dass das Krankengeld jetzt eher eingestellt wird, dann wird die DRV Dir aber den September auch auszahlen. Den vorherigen Zeitraum werden sie an die Krankenkasse erstatten, so das Du davon vermutlich nichts bekommst, da das Krankengeld wahrscheinlich höher, als die Rente sein wird.
    Bzgl. der Krankenversicherung lass Dir von Deiner Krankenkasse bestätigen, dass Du die Vorversicherungszeiten für Rentner erfüllt hast. Dann bist Du ganz normal über die Rente versichert und
    die ziehen die Beiträge ab. Hast Du die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt, musst Du Dich freiwillig versichern (Achtung: Fristen beachten!) und Du kannst einen Zuschuß bei der DRV beantragen.
     
  18. Maine Coonchen

    Maine Coonchen Bekanntes Mitglied

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    Danke dein Bericht ist sehr hilfreich für mich. Im Rentenbescheid ist aus den Anlagen zu ersehen, dass mir ein separater Bescheid bzgl. Krankenkassenzuschuß zu gesendet wird. Da ich bis morgen noch stationär bin, habe ich offiziell ja meine Post noch nicht erhalten und ich werde morgen sehen ob der Krankenkassenzuschußbescheid da ist.
    Das ich sehr wahrscheinlich für September kein Krankengeld bekommen soll, schockt mich gerade, da ich vermutlich den September nicht bezahlt bekomme vom Rententräger wegen der 7 Monatsregelung. Naja vielleicht zieht irgendeine Nahtlosregelung. Sehe schon wieder Streß auf mich zu kommen.
    Das schöne Wetter hilft den Schock zu verdauen mit der Rente!!!! Jetzt kann ich die schönen Tage genießen und muß nicht mehr im Büro sitzen.
    Ganz liebe Grüße und genießt den Sommerabend!
    LG
    Coonchen
     
  19. Maine Coonchen

    Maine Coonchen Bekanntes Mitglied

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    Nochmals Danke alle, diese Unterstützung hat gut getan!!!
    jetzt sehe (grins) viel Klarer..,,
    So ne volle EMR hat doch was gutes, Zeit!!!
    Und diese habe ich genutzt mich kundig zu machen:
    TVÖD Paragraph 33 sagt aus bei unbefristeter EMR ( Bewertung der Arbeitskraft unter 3 Stunden für Job + allgemeinen Arbeitsmarkt und Rente ) führen zu auflösender Bedingung!!! Die Erwerbsminderung alleine ist kein ausreichender Sachgrund! Auch der Satz im Rentenbescheid bei Laufzeit bis zur Altersrente " Wir halten uns das Recht vor jederzeit eine erneute gesundheitliche Überprüfung vorzunehmen ..., ändert nichts an der Beendigung des Beschäftigungsverhältnis !!! Dazu gibt es höchstrichterliche Urteile (BGH und BSG)
    Ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis kann nur freiwillig ausgehandelt werden.
    Zudem muss bei einer unbefristeten EMR das Integrationsamt nicht zustimmen ( gilt nur bei Schwerbehinderten), auch dazu gibt es interessante Urteile)

    Werde am Wochenende mit meinem Mann und ein Paar Freunden doch ein bisschen feiern..,,
     
  20. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Wie schön, dass jetzt doch die Freude kommt :). Ja, die Zeit, die genieße ich auch. Kein Streß, kein 'Sich hin schleppen' ... viel Spaß beim Feiern!
     
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