Rückzahlung von knapp 4.000 €

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Sonne1912, 20. Juli 2016.

  1. Sonne1912

    Sonne1912 Mitglied

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    Hallo zusammen,

    habe vor einigen Tagen einen erneuten Rentenbescheid erhalten und darin u.a. die Aufforderung bekommen, knapp 4.000 € zurückzuzahlen. Dieser Betrag kommt zustande, da die RV versäumt hat, meine Krankenversicherungsbeiträge zu überweisen und das seit Anfang an, also seit 3 Jahren.

    Meiner Krankenkasse ist das wohl nicht vorher aufgefallen, da ich zusätzlich noch eine Betriebsrente erhalte und auch von dort Beiträge an die Krankenkasse gehen.

    Ich habe seinerzeit bei Antragstellung alle erforderlichen Angaben gemacht und bin mir keiner Schuld bewusst. Dachte immer ein Bescheid ist rechtskräftig !!!

    Kennt sich jemand damit aus ? Muss ich tatsächlich ganz alleine dafür aufkommen ???

    Klar habe ich diesen Betrag zuviel erhalten. Das doch aber im guten Glauben und dass das Geld ausgegeben ist, muss ich ja nicht erst erwähnen.

    Hab den ganzen Vorgang jetzt beim VdK zur Klärung. Leider aber noch nichts gehört.

    Bin gespannt, was Ihr dazu sagt.

    Sonnig Grüße
    Sonne
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    #2 20. Juli 2016
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2016
  3. She-Wolf

    She-Wolf Guest

    Moin Sonne,

    das war bestimmt ein Schock für dich, so eine Forderung.

    Ich denke schon, dass ein Bescheid rechtskräftig ist. Allerdings gibt es meist irgendwo was Kleingedrucktes, wo die Einschränkungen stehen bzw. die Gründe, die so einen Bescheid aufheben können. Laienmeinungen werden dir da nicht helfen können. Da müssen Profis ran, die das studiert haben und sich mit den Gesetzen auskennen.

    Hoffentlich meldet sich der VdK bald bei dir.

    She-Wolf
     
  4. Clödi

    Clödi Bekanntes Mitglied

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    Hallo Sonne,

    ruf bei der RV an und vereinbare nach Möglichkeit eine Ratenzahlung. Natürlich musst du die Summe alleine zurückzahlen.
    Steht denn in deinem Bescheid nicht, welche Summe an die KV/PV zu zahlen ist? Dann merkt man doch, ob man Brutto oder Netto bekommt?

    Angeblich ist ja jeder zweite Rentenbescheid falsch. Auf guten Glauben wird man sich da wohl kaum berufen können.

    Lg Clödi.
     
  5. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hi,
    Ich bekomme ja z.B. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente und jedes mal wenn eine Anpassung ist steht da unter dem Bruttobetrag der Betrag an die Kr.kassen und Pfelegversicherung, der mir abgezogen wird und den die RV weitergibt. (Versteuern muss ich auch, jedes viertel Jahr eine Vorauszahlung leisten, da noch in Teilzeitarbeit).

    Lies nochmal dein Schreiben von der Rv durch. Für mich liest es sich grad so, als ob die RV wohl gezahlt hat, dir das aber nicht abgezogen hat? Oder bist du freiwillig versichert als Rentner bei der Kr.k.? Dann musst du der RV das natürlich mitteilen?

    Ohne genaue Kenntnis der Sachlage kann man als Laie wirklich wenig dazu sagen. Besprich das mit dem VDK und dann schreib mal was sich ergeben hat.

    LG Kukana
     
  6. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Hallo,

    auf dem Rentenbescheid steht doch normalerweise drauf, wieviel zB. für die Krankenversicherung gezahlt wird usw. und es ist dann aufgeführt was man dann letztendlich ausgezahlt bekommt.

    Sorry, aber ich und auch mein Mann, er ist in voller Erwerbsminderungsrente können das gerade nicht so recht nachvollziehen, dass man das drei Jahre lang nicht selber bemerkt.

    Mit der Rückzahlung würde ich auch Ratenzahlungen vorschlagen, in der Höhe, wo du dann monatlich trotzdem einigermaßen über die Runden kommst.

    Ansonsten kannst du dich auch noch bei einem Sozialverband beraten lassen. Es ist anscheinend ja nicht nur dein Fehler, erstens die Rentenversicherung hätte das auch schon eher merken müssen, ebenso die Krankenkasse, aber eben auch du. Vielleicht findet sich eine Lösung, die für alle tragbar und gut endet.
     
  7. Sonne1912

    Sonne1912 Mitglied

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    Nein, auf alle bisher erhalteneben Bescheide stand immer nur ein Betrag. Da war nix von Abzügen zu sehen. Rente war gleich Auszahlung. ....

    Jetzt beim letzten Bescheid standen die Abzüge zur KV und PV. Deshalb ist mir das ja auch nicht aufgefallen.

    Warte mal ab, was passiert und gebe Euch Info.

    Lieben Gruß Sonne
     
  8. O-häsin

    O-häsin Guest

  9. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Hallo Sonne,

    also einfach abwarten was da passiert würde ich jetzt nicht. Würde jetzt schon tätig werden, mit der Rentenversicherung und der Krankenkasse Kontakt aufnehmen, so was mache ich nur noch schriftlich und am Besten per Enschreiben und ein Beratungsgespräch fände ich jetzt auch wichtig. Die Sozialverbände haben auch Anwälte, falls das nötig wird. Ncht das du dich mit einem anderen Anwalt finanziell noch mehr belastest. Weiß ja nicht, in wie fern du Rechtsschutzversicherungen hast oder Anrecht auf vergünstigte Erstberatung etc.
     
  10. Sonne1912

    Sonne1912 Mitglied

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    Die Sache ist ja jetzt beim VDK und wird dort von Juristen geprüfte. Das meinte ich mit abwarten. Denke dort sind die Spezialisten für so etwas. ...
     
  11. Strippe-HH

    Strippe-HH Aktives Mitglied

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    Im Rentenbescheid ist immer der Bruttobetrag aufgeführt, die Sozialbeiträge gelistet und der Nettobetrag steht am ende.
    Diesen Betrag vergleiche ich dann monatlich mit meinen Kontoauszügen, stimmt da was nicht, bin ich am Telefon und kläre das.
    Hatte dieses Jahr ein ähnliches Problem mit der Steuer gehabt, sollte denen auch einen stattlichen betrag zahlen, aber da hab ich eben Einspruch eingelegt, gleichzeitig eine Einkommenssteuererklärung nachgereicht und was nun: 119 Euro wieder zurück bekommen.
    Dabei informieren doch Krankenkassen und Rentenkassen das Finanzamt, aber das versickert wohl auch im Nirvana.
     
  12. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    schwieriges Problem...

    ...ja kann man so sehen, eigentlich bekommt der Rentenversicherer einen Datensatz von der Krankenbkasse und kann darauf vertrauen, daß alles Rechtens ist.
    Jetzt ist die Frage wem das Ganze aufgefallen ist, der Krankenkasse oder der Rentenversicherung.
    Ich gehe davon aus, daß Deine Krankenkasse der Rentenversicherung eine Nachforderung gestellt hat, die sich jetzt quasi das Geld von Dir wiederholen wollen.
    Die Verjahrungsfristen dafür sind 4 Jahre, was bedeutet, daß die Forderung ersteinmal berechtigt ist.
    Dir könnte man trotz allem dazu eine Fürsorgepflicht vorhalten, aber es gibt in Deutschland auch einen Überschuldungsschutz.
    Was bedeutet, daß wenn Du betreffs einer Forderung nachweislich in finanzielle Schwierigkeiten kommst somit eine Regelung z.B. Teilzahlungen eine Lösung wären.

    Eine weitere wichtige Frage wäre, wie bei Dir der Übergang Berufsleben - Rente bezüglich der Krankenversicherung war.
    "Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung. Dies gilt auch für Rentner. Erfüllen Rentner bestimmte Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung, werden sie automatisch pflichtversichertes Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)."
    Wenn es so gewesen sein sollte ist der Fehler insofern nicht nachvollziebar.
    Ich weis auch nicht in welcher Höhe Deine Betriebsrente ist, dem Vorgang nach müßte sie ja über dem Sozialniveau liegen, da sonst Zuschüsse zum Lebensunterhalt gegeben sein müßten.

    Da bisherige Streitfälle eine Rechtmäßigkeit solcher Forderungen nicht anzweifeln sind die Aussichten eines Zahlungsausfalles bzw. ein Aufheben der Forderung nicht zu erwarten.
    Allerdings steht hier der Vorwurf einer sehr zweifelhaften Sachbearbeitung über 3 Jahre im Raum. Auf dieser Basis würde ich die Möglichkeit einer außergerichtlichen Klärung sehen wollen.

    Persönlich würde ich das Gepräch mit meiner Krankenkasse suchen, sie kann aber nicht von sich aus auf die zurückliegend ausgefallenen Beiträge verzichten.
    Eigentlich ist man als Rentner nicht direkt in einer Krankenversicherung Mitglied sondern hat eine "Status" diesbezüglich.

    Wenn Du die Möglichkeit hast, z.B. bei Beitragsänderungen, Rentenerhöhungen oder anderen Schreiben zu sagen, die hatten ja die Möglichkeit etwas festzustellen...wäre gut.

    Also sprich mal mit Deiner Krankenkasse.

    Gruß "merre"
     
  13. Sonne1912

    Sonne1912 Mitglied

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    Wie geschrieben, es stand nur ein Betrag der Rente und der gleiche als Überweisung auf dem Bescheid und dieser Betrag wurde mir auch monatlich gezahlt.
     
  14. Sonne1912

    Sonne1912 Mitglied

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    Lieben Dank für die ausführliche Antwort.
    Werde nochmal alles prüfen. ....
     
  15. Buckelwal

    Buckelwal Mitglied

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    Rückzahlung Rente

    Hallo Sonne 1912,

    ich mußte Anfang des Jahres auch einen Teil der Teil-Erwerbsminderungsrente zurückzahlen.
    Hab den Bescheid im Dezember bekommen, rückwirkend ab August letzen Jahres.

    Da lag ich aber noch über der Zuverdienstgrenze....dann kam erst eine Nachzahlung und zwei Monate später eine Rückforderung von ca. der Hälfte.....:(

    Aber die Auszahlung ist bei mir auch nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung.

    Jetzt läuft alles, allerdings zahle ich noch keine Steuern für den Betrag voraus...:confused:

    Wieviel zahlst Du Kukana? Ich bekomme 500,00 Euro Teil-EU Rente und arbeite auch noch Teilzeit...

    Hoffentlich wird der Betrag nicht voll versteuert, dachte da wird nur der Ertragsanteil gerechnet.....

    Viele Grüße

    Engelstrompete
     
  16. kukana

    kukana in memoriam †

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    @Engelstrompete

    Leg mal vorsichtshalber 10% zur Seite. Kommt ja auch darauf an wieviel du als Teilzeit verdienst. Am Ende des Jahres wird das ja bei der Steuer zusammen gerechnet. Kann also gut sein, dass du dann auch einen Teil wieder zurück bekommst.

    LG Kukana

    *ich musste für der erste Jahr die Steuern nachzahlen, durfte aber in 4 Raten zahlen. Seitdem gibts eine Vorauszahlung alle viertel Jahr.
     
  17. Buckelwal

    Buckelwal Mitglied

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    Süddeutschland
    Rückzahlung Rente

    Hallo Kukana,

    danke für den Tipp.:top:

    Hab zwar schon Steuerklasse 5 bei meinem Teilzeitjob aber bei der Zusammenveranlagung kommt meistens eine Nachzahlung raus.
    Die Steuerlast für alle ist schon ziemlich hoch.:mad:

    Viele Grüße

    Engelstrompete
     
  18. Sonne1912

    Sonne1912 Mitglied

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    Guten Morgen zusammen,

    habe gerade mit dem VdK telefoniert und es wurde Widerspruch eingelegt.

    Jetzt warten wir mal ab, was passiert. Werde Euch auf dem Laufenden halten.

    Sonnige Grüße an alle und einen guten Start in die Woche wünscht

    Sonne
     
  19. Duvel

    Duvel Mitglied

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    Die Chancen sehe ich nicht als allzu groß an, dass Du nicht zurückzahlen musst....Und die DRV rechnet oft dann knallhart auf.
    Es hätte allen auffallen müssen, das die Beiträge nicht abgezogen werden, also auch Dir, Vorallem wenn Du weißt, dass Du Pflichtversichert bist, weil ja auch von Deiner Betriebsrente Abzüge erfolgen.

    Aber mal sehen, was der VdK erreicht.

    Ist Deine Krankenkasse zufällig eine AOK ?
     
  20. Sonne1912

    Sonne1912 Mitglied

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    Nein, die BEK. Und woher sollte ich wissen, dass ein richtiger Rentenbescheid brutto und netto ausweist? Darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht. Dachte es hätte alles seine Richtigkeit.
    Aber ich glaube auch nicht, dass ich ohne Rückzahlung davon komme. Ärgerlich ist es aber trotzdem. .... und auf jeden Fall einen Versuch wert.
     
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