Übergangsgeld soll gestrichen werden

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Silvia-Elisa, 18. Mai 2016.

  1. Silvia-Elisa

    Silvia-Elisa Neues Mitglied

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    Guten Morgen,

    ich wurde von der KK ausgesteuert. Im Januar habe ich Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt. Der Antrag, sowie auch der Widerspruch wurden abgelehnt. Ich bereite mich jetzt auf eine Klage vor. Vom Arbeitsamt wurde mir Übergangsgeld bis Februar 2017 bewilligt. Nun passierte Folgendes: Ich bekam einen Anruf vom Arbeitsamt. Laut Sachbearbeiter müsste ich das Formular vom Arbeitsamt, in welchem meine Arbeitsunfähigkeit bestätigt wurde, nun nochmals ausfüllen, damit ich als Arbeitsfähig gelte. Würde ich das nicht machen, dann würden sie mir das Übergangsgeld streichen, denn die Gutachten von Rente und AA müssten überein stimmen.
    Mir kommt das komisch vor.
    Kann jemand etwas dazu sagen, oder hat sowas schon selbst erlebt?
    Danke für lesen.

    Gruß Silvi
     
  2. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    Hallo silvia,

    Ich kann dir nur den rat geben diese fragen im forum krank-ohne-rente zu stellen.
    Da sind viele wertvolle informationen zu bekommen...gerade mit afa ect muss man vorsichtig sein...
     
  3. Silvia-Elisa

    Silvia-Elisa Neues Mitglied

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    Danke. Wo finde ich das Forum?
     
  4. Silvia-Elisa

    Silvia-Elisa Neues Mitglied

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    Habs schon gefunden, danke
     
  5. Rotkaeppchen

    Rotkaeppchen Bekanntes Mitglied

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    Einfach bei Google "krank-ohne-rente" eingeben und schon wird man fündig ;).
     
  6. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    der Widerspruch wurde abgelehnt - als "unbegründet" ??

    Kam mit der Widerspruchsablehnung nur noch die Rechtsbehelfsbelehrung --> Klage bei Sozialgericht ?? oder konntest du noch mal Stellung nehmen??

    Wurde dir nicht mal die Chance auf med. und ambulante Reha gegeben ?? Musstest du zu Gutachter der DRV??

    Ich war Widerspruchsführerin bei meiner Tochter... sie hat nun die Rente bekommen befristet erstmal für 3 Jahre.

    Sie bekam während dieser Zeit SGB XII Bezüge.
     
  7. Silvia-Elisa

    Silvia-Elisa Neues Mitglied

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    Nein, ich konnte keine Stellung mehr nehmen. Reha wurde abgelehnt. Ja, ich musste zum Gutachter der DRV. Hab am 30 Mai Termin bei VDK.
     
  8. Silvia-Elisa

    Silvia-Elisa Neues Mitglied

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    Ich schrieb doch , dass ich schon fündig wurde :)
     
  9. Rotkaeppchen

    Rotkaeppchen Bekanntes Mitglied

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    Als ich meinen Post geschrieben habe, war dein Posting noch nicht da. Da beide Postings innerhalb einer Minute gepostet wurden, ist es wahrscheinlich, dass die sich überschnitten haben.
    Entschuldigung, dass ich mich überhaupt geäußert habe.
     
  10. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Das hat sich wohl überschnitten, kommt vor und brauchst dich nicht entschuldigen Rotkäppchen, finde ich und ist mir auch schon passiert. Hast es doch nur gut gemeint mit deinem Tipp. ;)

    @Silvia-Elisa, ich finde da muss man ja nicht gleich so heftig oder "aggressiv";) reagieren, schau dir doch mal die genauen Uhrzeiten der Postings an, dann kannst du Überschneidungen erkennen!;)
     
    #10 18. Mai 2016
    Zuletzt bearbeitet: 18. Mai 2016
  11. Silvia-Elisa

    Silvia-Elisa Neues Mitglied

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    Ich hab meine Antwort auch nicht böse gemeint :)
     
  12. Silvia-Elisa

    Silvia-Elisa Neues Mitglied

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    War weder aggressiv, noch heftig. So bin ich nicht :) Ich hab nur darauf hingewiesen. Mehr nicht.
     
  13. roco

    roco Guest

    also erstmal würde ich auf anrufe vom arbeitsamt garnichts geben, wenn die was wollen, dann hat das schriftlich zu erfolgen.

    2. müssen eben gutachten der DRV und des AA eben NICHT übereinstimmen, um nach aussteuerung geld vom AA zu bekommen...

    mein rentenantrag und der widerspruch wurden auch abgelehnt, nach aussteuerung habe ich einen antrag auf ALG1 nach nahtlosigkeit gestellt, und das schreiben ans gericht wegen rentenklageeinreichung beigefügt.
    der gutachter des AA kam ebenfalls zu dem schluss, das ich nicht arbeitsfähig bin und rente bekommen müsste... danach wurde ALG1 nach nahtlosigkeit gezahlt. längstens aber für die anspruchsdauer, die man noch für arbeitslosengeld hätte (bei mir waren das 7 monate).

    mittlerweile befinde ich mich im 3. jahr bei gericht, ein ende ist nicht abzusehen...

    und ich bekomme nun ALG2, aber das amt lässt mich in ruhe, da auch der gutachter vom jobcenter mich nur unter 3 stunden arbeitsfähig sieht...
     
  14. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    und das haben wir leider nicht so gemacht.... wir wurden falsch beraten, und darum sind wir zum Sozialamt....ist auch alles nicht weiter schlimm...nur dass meiner Tochter nun 14 Monate Anrechnungszeiten f. d. Rentenversicherung fehlen...wir haben jetzt beim Jobcenter einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch gestellt - so dass die dort die Fehlmonate übernehmen...


    @ roco..... leider beachten die Gutachter von der DRV die Gutachten des Jobcenters gar nicht...bzgl. unter 3 Stunden...wie sagte sie zu uns... " dafür hat das Jobcenter gar nicht die Berechtigung - zu entscheiden, ob arbeitsfähig oder nicht.....
    Ich habe mich mit der DRV sehr viel angelegt - hauptsächlich mit den beiden Gutachtern...
    Im Endeffekt musste meine Tochter ja die mediz. - und berufliche Reha machen.... Viel Geld gekostet und nun wurde sie doch berentet.
    Ich war beim Abschlussgespräch von der berufl. Reha mit bei... da habe ich denen auch nochmal meine Meinung zu dem ganzen Ablauf präsentiert.....
    Klar sehe ich auch ein, dass meine Tochter mit 28 Jahren zu jung für Rente ist... nur wenn sie aus gesundheutlichen Gründen schon die Reha frühzeitig beenden musste, weil sie das was da absolviert wurde nicht mal durchgehalten hat ??? wo soll sie dann auf dem 1. Arbeitsmarkt was finden.... Alle Bewerbungen die sie von da aus auf Praktikumsplatz gemacht hat , wurden abgelehnt...
    .....
     
    #14 19. Mai 2016
    Zuletzt bearbeitet: 19. Mai 2016
  15. Silvia-Elisa

    Silvia-Elisa Neues Mitglied

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    Vielen Dank für Deine Antwort. Der Gutachter vom AA kam bei mir ebenfalls zu dem Schluss, dass ich nicht arbeitsfähig bin. Der Herr vom AA hat mich per Telefon mehrfach bedrängt, dass Formular nochmals einzusenden. Bin mal froh, dass ich auf mein Bauchgefühl gehört habe. Am Freitag muss ich beim AA vorstellig werden. Hab heut morgen ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter vom VDK. Möchte mich absichern. Habe es schriftlich vom AA, dass ich bis einschließlich Feb. 2017 das Überbrückungsgeld bekomme.
     
  16. roco

    roco Guest

    doch, die gutachter des AA können entscheiden, ob und inwieweit man arbeitsfähig ist... auch über die anzahl der stunden...

    nur hat das keinerlei einfluss auf rentenzahlung oder nicht. die rentenversicherung ist nicht an gutachten anderer ämter gebunden.

    gibts keine rente, und man hat im jobcenter so ein gutachten, ohne klage beim gericht, dann wird man mit diesem gutachten vom jobcenter zum sozialamt abgeschoben... also berechtigt zu solchen gutachten sind die schon ...

    der gutachter des AA entscheidet also nicht über die rente, da hast du recht. aber es kann (und muss) sehr wohl einschätzen, inwieweit man arbeitsfähig ist.

    die lösung "ALG1 nach nahtlosigkeit" wurde vom gesetzgeber explizit für den fall eingeführt, das RV und AA gegensätzliche gutachten haben und die rentenentscheidung in die hände des gerichts gelegt wird. damit die leute bis zur entscheidung nicht zum sozialamt müssen und geld zum leben haben. damals haben solche entscheidungen nur nicht noch 3 jahre gedauert, so wie jetzt... als dieses gesetz eingebracht wurde, reichte die zeit der nahtlosigkeit, wurden renten wegen erwerbslosigkeit in der regel innerhalb eines jahres bei gericht entschieden.
     
  17. Silvia-Elisa

    Silvia-Elisa Neues Mitglied

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    Ich war beim AA und komme nicht drum herum, den Gesundheitsfragebogen erneut auszufüllen. ALG kann nur dann weiter gezahlt werden, wenn der Amtsarzt vom AA mich für erwerbsfähig hält. lg.
     
  18. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    ja und das beißt sich doch irgendwie????


    Meine Tochter z.Bsp. hat eine Arbeitsmarktrente.... ich habe gar nicht gewusst, dass es so was gibt..soll wohl seit ca. 2 Jahren eingeführt worden sein...
    dass heißt, dass meine Tochter 3-6 Std arbeitsfähig wäre, aber aufgrund der Arbeitsmarktlage in ihrem Fall nicht vermittelt werden kann. Sie hat nicht 100%ig aus gesundh. Gründen ihre rente erhalten....


    @ roco..... so meine ich es auch - habe mich nicht richtig ausgedrückt....
     
  19. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    hallo zusammen,

    ich denke mir, da ja die drv von arbeitsfähig ausgeht, wird wohl diese nahtlosigkeit, nach der alg nach dem krankengeld gezahlt wird, nicht mehr greifen und deshalb drehen die den spieß jetzt rum und sagen alg ja, aber nur wenn erwerbsfähigkeit besteht.
    natürlich für dich der absolute super gau...erkundige dich bei einem sov. oder anwalt ob das rechtens so ist.

    silberpfeil diese "arbeitsmarkt"rente gibt es schon deutlich länger, kenne einige beispiele hier und bekomme sie auch selbst. ich dachte das sich das mal ändert, da ich jetzt schon 4 jahre bekomme und gerade sogar 3 weitere bewilligt bekommen habe...und bei jeder verlängerung meine ärzte angeben das sich mein zustand deutlich verschlechtert hat...aber ist wohl so, einmal diese art rente und es bleibt dabei...aber erst einmal egal, auf dem rentenbescheid steht volle erwerbsminderungsrente und das andere ist dann der zusatz...und am ende machts kein unterschied...
     
  20. roco

    roco Guest

    nein...

    die DRV sagt arbeitsfähig... wenn man nun bei gericht klagt (und nur dann, weil man ja im grunde so eine art widerspruch einlegt, der entschieden werden muss), dann ist die rentensache noch nicht entschieden... und dann greift eben die nahtlosigkeit...

    also gesundheitsfragebogen ausfüllen? - JA
    sich mit seinem restleistungsvermögen dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen ( diese frage ist im antrag ALG1 enthalten)? - JA
    weiterhin schön krankschreiben lassen, nahtlos/überlappend... also mindestens einen tag vor ablauf der krankschreibung eine neue holen...
    ALLES an ärztl. unterlagen dem gutachter (nicht dem SB im arbeitsamt) zur verfügung stellen ... und hoffen, das er bei einem erneuten gutachten auch zum schluss kommt, das man nicht arbeitsfähig ist... dann gibts ALG1 nach nahtlosigkeit...

    ist der gutachter der meinung, das man arbeitsfähig ist, dann is man in den boppes gekniffen, dann gibts kein ALG1, weil man ja vom arzt krankgeschrieben wird und während krankheit kein ALG1 gezahlt wird...

    weil das ganze ziemlich wacklig ist hab ich glich nach rentenantragstellung nen anwalt aufgesucht... (hab ne rechtsschutz...)
    den brauchte ich im arbeitsamt aber nicht... komischerweise sind ALLE gutachter (arbeitsamt, krankenkasse, jobcenter und auch die ärzte aus den diversen krankenhäusern der meinung, das ich nicht arbeiten kann ... nur die DRV sieht mich vollschichtig ... komisch komisch ...
     
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