Hallo, bei mir war es so, dass nach Aktenlage bei der Arbeitsagentur entschieden wurde: vollschichtig einsetzbar. Die haben sich halt an das Gutachten der DRV gehalten. Aber ich habe trotzdem ALG1 erhalten (bei weiterhin ruhendem Arbeitsverhältnis). Dann heisst der Paragraph irgendwie anders, aber Geld gab's trotzdem. Ich brauchte auch nie ne Bewerbung etc. schreiben. Lückenlos krankschreiben lassen ist sehr wichtig. Aber: auf gar keinen Fall (!!!) diese Krankschreibung bei der AfA abgeben! Dann wird nach 6 Wochen nämlich die Zahlung eingestellt. Dann wäre das "Restleistungsvermögen" ja nicht mehr da. Ich kriege inzwischen diese sogenannte Arbeitsmarktrente. Dank dem Gutachter vom Sozialgericht. War ein langer Kampf. Liebe Grüße, Mona
--- oh, das wußte ich nicht.. uns hat die Dame es vom Sozialamt gesagt, dass das noch nicht lange gibt... die war auch etwas entsetzt über das Schreiben der DRV ...voll erwerbsunfähig, aber 3-6 Std arbeitsfähig ??? Aber wie du schreibst- egal- die EU- Rente wird gezahlt , und der Nebentext.. Lt. diese ganzen §§§§ , die in dem Rentenbescheid stehen, habe ich raus gelesen, dass diese Arbeitsmarktrente bis zu 9 Jahren befristet werden kann, und dann muss unbefristet kommen... eine Frage habe ich noch dazu...::: - was ist nun besser als Aufstockung - nach SGB II also Hartz IV- oder Wohngeldzuschuss bei der Stadt beantragen ???? weiter SGB XII Zuschuss erhält sie nicht weil sie ja "arbeitsfähig" ist ....ein Quatsch - aber so sind wohl die Richtlinien...Sie bekam ja ,so lange der Widerspruch Rente lief Bezüge nach SGB XII.