Wo und welche finanzielle Unterstützung gibt es?

Dieses Thema im Forum "Kinder- und Jugendrheuma" wurde erstellt von Vanesschen, 30. März 2016.

  1. Vanesschen

    Vanesschen Neues Mitglied

    Registriert seit:
    11. Februar 2009
    Beiträge:
    56
    hallo.
    meine tochter hat rheuma,hüftdysplasie und neurodermitis.
    sie hat einen behindertengrad von 80.
    1.wir wohnen in sachsen.wer weiss wo und welche finanziellen Unterstützungen es gibt?

    2.uns wurde eine reittherapie empfohlen.wer trägt die kosten und wer stellt das rezept aus?

    3.wir sollen mit unserer tochter zum psychologen gehen,wegen krankheitsbewältigung,familientherapie und so.wer kennt einen guten im raum bautzen?

    danke für eure antworten.
     
  2. Reh

    Reh Jenny

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    15. September 2011
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    150
    Ort:
    Da wo du nicht wohnst...:)
    Hey,
    ich komm auch aus der Ecke..ich war ne zeitlang auch bei eine Psychologin, die ist allerdings in Pulsnitz, das ist ungefähr ne halbe stunde von Bautzen weg, sie ist ne Kinder-und Jugendpsychologin und wirklich sehr nett. In bautzen kenn ich leider keine psychologen..
    Liebe Grüße
     
  3. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    4.192
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    Berlin
    Unterstützung

    Die Frage von Unterstützungsleistungen ist von vielen Faktoren abhängig.
    Es gibt zum Beispiel vom Staat sogenannte Einmalzahlungen für Sondersituationen.
    Auch die Krankenkassen haben die Möglichkeit Sonderleistungen über die Regelleistungen hinaus zu bewilligen.
    Vorraussetzungen zu einer Beantragung über die Krankenkasse wären:
    -psychomotorische Übungsbehandlung
    -sensomotorisches Funktionstraining
    -psychomotorische Einzel-/ Gruppenförderung
    Anträge bei den Sozialämtern würden sich auf das BSHG (Bundessozialhilfegesetz), über:
    -Wiedereingliederungshilfe (§ 39 BSHG)
    -Ambulante Jugendhilfe (§ 40 BSHG)
    beziehen.
    Anträge über die Strecke Jugendämter würden sich beziehen auf:
    -das KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz), als:
    -Intensive Einzelfallbetreuung (§ 35 KJHG)
    -Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche (§ 35 A KJHG) oder
    -Hilfen zur Erziehung /päd. und therap. Leistungen (§ 27 KJHG) oder als soziale Gruppenarbeit (§ 29 KJHG)
    Du siehst also ein "Antragsdschungel", allein kaum zu stemmen.

    Eine Reittherapie würde ich als angebracht sehen wollen, die Therapieziele müssten in einem Antrag als Begründung ausreichen.
    Reittherapie kann:
    -die Bildungs- und Erziehungspraxis gestalten und verbessern;
    -vorbeugende-, heilende-, lindernde-, und wiederherstellende Maßnahmen durchführen;
    -Einfluss nehmen auf das Erleben und Verhalten z.B. des Kindes und seine Entwicklung positiv verändern

    Zu den Kosten, die Preise dieser Therapie liegen bei 25,00 bis 35,00Euro und auch mehr, die Therapiezeit wäre dann ca 30 min. Die Kosten sind aber stark schwankend und oft an einen Verein gebunden...

    ja sowei ersteinmal, ich melde mich dann per PN
    "merre"







    Ich bräuchte dazu aber nähere Informationen, schreibe Dir dazu aber eine PN.
     
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