Hilfsmittel am Arbeitsplatz

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Biene41, 23. März 2016.

  1. Biene41

    Biene41 Mitglied

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    Hallo,


    habe ein paar Hilfsschienen für einen Arbeitsplatz Bürotätigkeit vor Jahren von Klinik verordnet bekommen. (Zur Entlastung der HWS bei PC Arbeit)
    Diese sind Anschraubbar am Schreibtisch, die Arme liegen in Schalen auf Schienen und diese laufen beim Schreiben mit.
    Nun möchte ich gerne wissen, ob ich als Arbeitnehmer dann solche an einen festen Arbeitsplatz ( wechselnden Platz nicht Umsetzbar)
    Schreibtisch befestigen darf oder dies nur mit Zustimmung des Arbeitgebers?

    Stuhl mit klein bissle Einstellungsmöglichkeit normal vorhanden, oder Sonderausstattung?

    Vieleicht hat hier jemand Erfahrung damit gesammlt und benutzt auch Hilfsmittel am Arbeitsplatz?

    Grüssle Biene
     
  2. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

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    Hallo Biene,

    ich habe meine Hilfsmittel am Arbeitsplatz von meiner Rentenversicherung bezahlt bekommen. Beantragt habe ich es während meiner Reha. Ich bekam einen sehr großer Monitor, ein "Fernsehlesegerät" und ein Vergrößerungsprogramm für den PC. Mein Arbeitgeber hat sich um gar nichts gekümmert, da musste ich schon den Integrationsbevollmächtigten einschalten. Wegen Datenschutz musste mein Arbeitgeber den IT der Firma kontaktieren, hat er aber erst nach Einschalten des Integr.bevollmächtigten. Mein Vorgesetzter sagte "so einen großen Monitor hat noch nicht mal der Präsident, da glauben Sie doch nicht, dass Sie so etwas bekommen!". Das war im öffentlichen Dienst.

    Inzwischen bin ich in Rente und habe den großen Monitor, das Vergrößerungsprogramm und das Fernsehlesegerät mit nach Hause genommen, aber vorher habe ich Rücksprache mit der Rentenversicherung gehalten, die haben gesagt, inzwischen gäbe es bessere Systeme und ich könne mit den Sachen machen was ich will, könne es auch bei meinem Arbeitgeber belassen. Da ich ein sehr nachtragender Charakter bin, habe ich alles mit nach Hause genommen, während mein Vorgesetzter mit traurigen Augen hinterherguckte.

    Mit dem Bandscheibenstuhl, den ich vor ca. 20 Jahren nach einem Bandscheibenvorfall brauchte, war es ähnlich schwierig. Es wurde ein Attest von einem Orthopäden benötigt. Dann bekam ich einen Stuhl vorgesetzt, aussuchen durfte ich nix. Dieser Stuhl wurde regelmäßig von den Kollegen entführt, ich musste ihn des öfteren im ganzen Haus suchen. Vor ein paar Jahren bekam dann das ganze Haus neue Stühle, die alten wurden eingesammelt. Auf meine Frage, ob denn für mich auch ein Bandscheibenstuhl dabei wäre, kam die lapidare Antwort "probieren Sie doch erstmal diese neuen Stühle". Und als ich dann sagte, dass ich keinen weiteren Bandscheibenvorfall riskieren würde, kam die Antwort, dass ein neuer Bandscheibenstuhl nur mit einem neuen Attest möglich wäre. Deshalb habe ich meinen abgewetzten Bandscheibenstuhl behalten.

    Ich wünsche Dir ein leichteres Arbeiten und wesentlich mehr Entgegenkommen von Chefseite.

    Liebe Grüße
    Luna-Mona
     
  3. Biene41

    Biene41 Mitglied

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    Baden-Württemberg
    Hallo,

    danke für die Infos.

    Ich habe bisher beruflich als etwas anderes gearbeitet.

    Integrationdienst ?? Hab ich nicht.

    Grüssle Biene
     
  4. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hallo,
    Ich glaube sie meint das Integrationsamt in BaWü: https://www.integrationsaemter.de/kontakt/89k210i7/index.html

    Schau mal welches für dich zuständig ist, die können dir sagen ob du evtl. auch einen höher verstellbaren eigenen Tisch bekommen kannst, daran kannst du deine Schienen dann fest anbringen (lassen).

    Möglich dass auch dein Arbeitgeber so etwas stellen kann. Ausserdem kannst du mal versuchen hier Info zu finden: http://www.schwbv.de/

    Ich hab jetzt aber nicht im Kopf in wieweit du z.B. als Schwerbehinderte oder Gleichgestellte erfasst bist in deiner Firma.

    Teilhabe zum Arbeitsleben kannst du anfordern über die RV. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_antraege/01_versicherte/03_reha/_DRVB_Paket_Rehabilitation_Leistungen_zur_Teilhabe.html

    Die Arbeitsmittel die du dann bekommst, gehören dir, d.h. wenn du die Firma mal wechselst nimmst du alles mit.

    Gruß Kukana
     
  5. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Vielleicht ist damit das Integrationsamt gemeint ?
     
  6. Biene41

    Biene41 Mitglied

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    Hallo,

    ich habe leider noch keinen neuen geeigneten Arbeitsplatz, aber ich sollte dies auch wissen, fals es ja doch mal noch klapt. Bisher siehts nicht danach aus.

    Ich bin Arbeitsunfähig aus Klinik und Reha (AHB) und es wurde in der Klinik damals ein Antrag auf Teilhabe gestellt an meinen Rententräger. Dieser hat sich seidher überhaupt nicht mehr gemeldet.

    Seidher bin ich bei der Arbeitsagentur, welche mich zu Ihren Mdk schickte nach Aussteuerung Krankenkasse und 2 Seiten Einschränkungen Arbeit festlegte.
    Krankenkasse der MDK hatte Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen mündlich empfohlen. Habe ich bisher nicht gemacht.

    Ich habe kein Intergrationsamt, wahrscheinlich da ich trotz der vielen chronischen Erkrankungen kein Gbd von 50 habe. Versorgungsamt stufte mit 40 ein.
    Gleichstellung Arbeitsamt auch nicht.
    Somit bin ich wohl eher allein mit dem ganzen.

    Müsste also dann eventuell dafür ein Antrag an Rententräger stellen für Hilfsmittel Beispiel Stuhl oder diesen dann selber kaufen.
     
  7. Anna-Kathrin

    Anna-Kathrin Neues Mitglied

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    Also seitdem ich unter der Krankheit leite, habe ich nun ein ergonomisches Arbeitsplatzsystem von LÖW im Büro. Ich habe z.B. ein paar Drehelemente, die helfen mir dabei keine unnatürlichen Bewegungen zu machen. Sowas ist schon sehr hilfreich bei der täglichen Arbeit.
     
    #7 14. November 2016
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. November 2016
  8. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    ich habe auf Tisch und Stuhl 1 1/2 Jahre warten müssen....

    Es wird immer von Prävention gesprochen - nur wenn es drauf ankommt - dann sind keiner Gelder da - und zig Atteste müssen vorgelegt werden..
     
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