berufliche Reha/ Abbruch aus gesundheitlichen Gründen

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Silberpfeil, 29. Februar 2016.

  1. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Im Gespräch heute , auch mit einem Bearbeiter von der DRV ,wird die Reha im gegenseitigen Einverständnis aus gesundheitlichen Gründen bei meiner Tochter abgebrochen.
    Reguläres Ende wäre Mitte April.

    Wer hat damit Erfahrung, wie es danach weiter geht? Wie lange dauert es ,bis da eine Entscheidung von der DRV kommt ?
     
  2. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    hat keiner Erfahrung damit ?????

    Gestern wurde es nun klar gemacht, dass meine Tochter nächsten Woche die amb. Reha beendet.

    Der Orthopäde gestern wollte sie auch wieder weiter krank schreiben....
     
  3. lady d.

    lady d. Mitglied

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    Hallo Silberpfeil,

    ich war 2012 auch in einer beruflichen Reha in Form von einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, die über ein halbes Jahr ging. Je mehr Zeit verging, desto mehr merkte ich, dass ich doch mehr Einschränkungen habe, als ich erst dachte. Ich bin dann ins Krank gegangen. Es folgten weiter Krankengeld, Begutachtung durch den MDK und letztendlich dann Rentenantrag. Zwischenzeitlich wurde nach der Aussteuerung noch die Agentur für Arbeit mit eingeschaltet, die aber schnell zu dem Schluß kam, dass ich so kaum zu vermitteln bin bzw. eine Umschulung auch nicht in Frage kommt.

    Sowas ist immer ein mühseliger Weg, der echt anstrengend und nervenaufreibend ist. Manchmal kann man mit dem Bearbeiter der DRV auch selbst sprechen und alles weitere planen.

    Liebe Grüße von lady
     
  4. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Hallo Silberpfeil, direkt persönliche gleiche Erfahrung an mir selbst nicht so wirklich ganz, aber ähnliches im Kreise der Familie, möchte all das aber nicht alles öffentlich schreiben. Aber ich kann gerade gut nachempfinden was ihr, die Tochter und du als Mutter gerade durchlebt, möchte aber öffentlich dazu über betreffende Person in meinem Familienkreis nicht mehr schreiben.

    Aber wenn der Orthopäde meint das deine Tochter jetzt weiter krank geschrieben gehört, dann soll er das auch tun und deine Tochter soll sich auch nicht weiter quälen, wenn es eben nicht geht, dann geht es nicht und niemand muss sich dafür schämen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen, egal welche Erkrankungen nicht mehr arbeiten kann und auch eine berufliche Reha nicht zu Ende bringt und schafft. Sie hat es versucht und nur das zählt und wenn es trotz Versuch jetzt nicht geht, dann ist das eben so und muss akzeptiert werden. Dann geht es eben erst mal in die befristete EM Rente. Ich weiss was du, ihr gerade durchmacht, mir geht es als Angehörige gerade ähnlich, möchte es nur nicht alles öffentlich machen..., aber ich verstehe dich.
     
  5. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Ich danke euch sehr ,fürs antworten. .
    Ab Mittwoch ist Schluss mit der beruflichen reha.
    Meine Tochter bekommt dann weiter SGB XII Geld, bis Entscheidung DRV.
     
  6. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo ,
    heute kam Post von der DRV.

    meine Tochter erhält Rente ,befristet bis 9/2019.
    Kein weiteres Gutachten etc.

    Hat der Widerspruch doch was gebracht.

    Jetzt können wir uns hier in der Familie erstmal zurück lehnen.

    Ist das so ,dass nach Feststellung der Rente, erst 6 Monate später die Rentenzahlung eintritt?
     
  7. Johanna Nielsen

    Johanna Nielsen Neues Mitglied

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    Wunderbar, freue mich sehr mit euch mit.

    Gute Nacht und ein erholsames Wochenende!

    Niemals aufgeben, immer dran bleiben auch wen man oft resignieren möchte!

    Joe
     
  8. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Danke liebe Johanna. ..
     
  9. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    Super, toll für deine tochter und auch euch.
    Ja das ist so, meine wurde rückwirkend genehmigt und dann ab den 7. Monat gabs geld bzw wurde erst einmal kk und afa bedient...steht das nicht auch im bescheid drin? K.a wer in den 6 monaten zahlt :eek:
     
  10. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo Norchen,

    ja so richtig kann ich es auch nicht verstehen, warum die Rente nicht rückwirkend ab Antragsdatum gezahlt wird....:confused:

    Ich habe gestern auch noch mal mit der DRV gesprochen -
    - bei befristeten Renten ist es wohl so mit der 6 monatigen Wartezeit.
    - meine Tochter werden aber trotzdem ab März Anrechnungszeiten angerechnet
    - für die zeit bis dahin bekommt sie weiter SGB XII - wie jetzt ja auch

    Ich werde nun nur noch einen Antrag auf Zahlungsrechtlichen Herstellungsanspruch beim Jobcenter stellen - da meiner Tochter nun von 2014 -2015 Anrechnungszeiten bei der RV fehlen.

    Uns wurde ja damals vom Jobcenter aus gesagt, dass sie dort nicht mehr vermittelbar ist - darauf wurdfe ja Antrag auf Rente und dann haben wir ja Sozialhilfe beantragt.
    Hätten wir aber gar nicht brauchen, das mit der Sozialhilfe - sie hätte bis zur Entscheidung/Widerspruchsverfahren Rente beim Jobcenter bleiben können.:rolleyes:
     
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