GDS-Tabelle sagt mind. 80 % - Anerkannt nur 60 %

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von HLA-B27+, 16. Januar 2016.

  1. HLA-B27+

    HLA-B27+ Neues Mitglied

    Registriert seit:
    26. Mai 2015
    Beiträge:
    9
    Hallo Mitstreiter,

    dank dieses Forums und der tollen Leute hier, habe ich Motivation sammeln können und habe die Erhöhung meines GdB beantragt. Ich hatte Jahrelang einen GdB von 50 %, physisch ging es einigermaßen gut. Da meine Krankheit gerade in den letzten drei Jahren extrem fortgeschritten war, was eine komplette Versteifung der WS zufolge hatte, habe wollte ich jetzt die Erhöhung inkl. Merkzeichen G haben. Meine Befunde sind sehr umfangreich. Laut GDS-Tabelle sollte ich mindestens 80 % bekommen. Kommen noch die Beschwerden und Schmerzen hinzu, dann bin ich locker bei 100 %. Ich kann die Entscheidung und die Erhöhung von nur 10 % nicht nachvollziehen, denn die Beschreibung des Krankheitsbildes deckt sich sogar Wort für Wort mit der Beschreibung in der GDS-Tabelle.

    Ich möchte nun Widerspruch erheben und ggf. Klagen. Hat jemand Erfahrung mit Widersprüchen? Hilft ein Widerspruch? Ich würde mich sehr freuen, wenn sich hier jemand finden würde der mir bei der Verfassung des Widerspruchs helfen könnte.

    Ich freue mich auf Eure Hilfe!

    Gruß


    P.S. Meine Vorgeschichte gibt's hier.


     
  2. kroma

    kroma Dermatomyositis

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    3.800
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    Bayern/ am grünen Fluss
    grüß dich
    pn ist unterwegs (ich fliege derzeit ständig aus dem forum)
     
  3. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo HLA-B27+,
    da ich mich mit Deiner Erkrankung nicht auskenne, kann ich aus eigener Erfahrung nichts beitragen. So, wie ich die GdS-Tabelle lese (kenne), wird zwischen "besonders schweren Auswirkungen" des Wirbelsäulenschadens (GdB 50-70) und "schwerster Belastungsinsuffizienz" (ab 80-100) zu unterschieden -und damit auch durch ärztliche Belege differenziert werden müssen. Die schwerste Belastungsinsuffizienz ist wohl zunächst eine Begründungssache Deiner Ärzte, m.a.W. Deine Einschränkung kann nicht 1:1 aus der GdS-Tabelle abgelesen werden.
    Ein Widerspruch macht sicherlich Sinn; er kostet nichts. Und selbst eine Klage ist kosten-, aber nicht streßfrei. Kannst auch auf eine Begutachtung des Amtes drängen. Oft hilft schon ein "nachgebesserter" Arztbericht. Sprich also vorher auf jeden Fall mit Deinem Arzt, denn er muß Dich unterstützen. Laß Dir vor dem Widerspruch die Unterlagen zuschicken, die zu dieser Einstufung geführt haben, versorgungsmed. Stellungnahme, Arztberichte (Kopierkosten!).

    Viel Erfolg!
    Häsin
     
  4. HLA-B27+

    HLA-B27+ Neues Mitglied

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    Beiträge:
    9
    Hallo Häsin,

    nun, in der GdS-Tabelle steht folgendes zu meiner Krankheit beim GDB 80-100:

    Bei meinem letzten MRT u. CT-Befund steht folgender Wortlaut:
    Ich habe den Text aufs Wesentliche abgekürzt.

    Sollte das eigentlich nicht ausreichen?
     
  5. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hi HLA-B27+,
    Entschuldige bitte, ich hatte nur unter "Wirbelsäulenschäden" (18.9) und nicht unter "entzündlich-rheumatische Erkrankungen" geschaut. Das lag sicherlich auch darin begründet, dass ich mich mit Deiner Erkrankung nicht auskenne. Tut mit leid, zu schnell gewesen zu sein.
    Alles Gute Dir und viel Erfolg beim Widerspruch. (Unterstützung von einem Rechtsanwalt ist immer ratsam).
    LG Häsin
     
  6. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    Rheinbach
    Hi,

    wurde das "G" abgelehnt? Wenn ja, mit welcher Begründung? Der Unterschied zwischen 60 und 80 sind ein paar Euro Steuervorteil und da stellt sich die Frage, ob dafür ein Rechtsstreit sinnvoll ist. Ich habe damals geklagt, da es mit 70 und "G" noch den Parkausweis light gab- heute sind die Vorraussetzungen höher. Meine Erfahrungen mit Gutachtern vom Versorgungsamt waren sehr bescheiden. Nachdem ich Klage vorm SG Köln eingereicht habe, wurde ich zum Gutachter (bestellt vom Gericht) eingeladen, der sich meiner Meinung anschloß. Daraufhin hat mir das VA Köln einen Vergleich angeboten- wie nett... Somit habe ich ohne Streß und Verfahren eine gerechte Beurteilung bekommen.

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  7. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo,
    einen höheren GdB anbieten und einen Vergleich anbieten, das machen VÄ offensichtlich gern wenn sie merken, dass sonst ein Urteil (mit höherem GdB durch Gutachten) zu erwarten ist. Denn damit verhindern sie einen Urteilsspruch. Ein Urteil nämlich kann veröffentlicht werden, ist dann nachlesbar -und vor allem: andere Betroffene können sich so ggfls. bei Bedarf darauf berufen. Das wird mit einem Vergleich verhindert.
    Aus Sicht von Betroffenen wäre es vorteilhafter, ein Urteil in die Hand zu bekommen.
    LG häsin
     
  8. HLA-B27+

    HLA-B27+ Neues Mitglied

    Registriert seit:
    26. Mai 2015
    Beiträge:
    9
    Hallo Jürgen,
    die Begründung lautet:
     
  9. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    669
    Ort:
    Rheinbach
    Hallo,

    @Häsin
    Da hast Du sicherlich recht. Bei mir hatte der Gutacher 80 und G vorgeschlagen und das hatte das VA auch als Vergleich angeboten- somit hätte mir ein Urteil keine Vorteile gebracht.

    @HLA- B27
    Als übliche Wegstrecken sind 2km in einer halben Stunde anzusehen. Wenn Du diese nicht schaffst könnte es eine Argumentation sein. Gerne werden auch Schmerzen nicht berücksichtigt.

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  10. HLA-B27+

    HLA-B27+ Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    9
    Guten Morgen Jürgen. Ich bin weniger am Merkzeichen G interessiert, sondern eher an der Möglichkeit Parkplätze für Schwerbehinderte zu benutzen. Soweit ich weis, geht aber das eine nicht ohne das andere, oder?

    Ich habe die Notwendigkeit eines Merkzeichens aus meiner Sicht wie folgt begründet:

    Die Gegenbegründung des Versorgungsamtes kennst Du ja schon.
     
  11. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    1.271
    Ort:
    RLP, Westerwaldkreis
    Das geht auch nicht mit dem Merkzeichen G! Dafür brauchst du leider das AG und das bekommst du auf keinen Fall.
     
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