Rechtschutzversicherung oder doch nur VDK/Integrationsamt?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bebe03, 7. Januar 2016.

  1. bebe03

    bebe03 Bechti-Mädel

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    Hallöchen,

    heute hab ich mal ne Frage. Und zwar bin ich momentan zur Reha und mich beschäftigen die vielen Problemen bei mir an der Arbeit. Daher überlege ich, ob ich eine Rechtschutzversicherung im Bereich Beruf abschließe oder ob mir der VDK (Kassel) oder das Integrationsamt auch helfen können. Ich habe einen GdB von 50 und vermute aber, dass ich bald die Kündigung bekomme oder sie mich quasi versuchen rauszuekeln. Wenn dem so sein sollte, hätte ich gerne direkte Hilfe, was meine Rechte sind und ggf. vor Gericht eben Hilfe. Was könnt ihr mir raten? Über den VDK habe ich einen alten Beitrag gefunden, wo sich die Meinungen scheiden aber vielleicht hat hier ja auch jemand Erfahrung mit dem VDK Kassel oder eben dem Integrationsamt.

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

    Lg Bebe:(
     
  2. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Bebe!
    Meine Erfahrung ist, daß die Leistungen des Vdk sehr unterschiedlich sind, von Standort zu Standort.
    Der Vorteil einer Rechtsschutzversicherung ist, daß Du bei einem Gerichtsverfahren, z.b. mit der Rentenversicherung ein eigenen Gutachten und das wird dann von der Rechtsschutzversicherung übernommen, das ist im Verfahren vor dem Sozialgericht durchaus sinnvoll, wenn Du aber keine Rechtsschutzv. hast, müßtest Du es selbst bezahlen und das wird teuer.
    Das ist jetzt das, was mir auf Anhieb einfällt, was für die Rechtsschutzversicherung spricht.
     
  3. Akkordeon1987

    Akkordeon1987 Neues Mitglied

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    Wenn es sich jetzt schon abzeichnet kann es sein die Versicherung sagt du hast das vor Abschluss gewusst da kommt was.
    Ist bei vielen Ausschlusskriterium für die Kostenübernahme.
    Informiere dich da echt ganz genau. Nicht dass du umsonst zahlst und keine Hilfe bekommst von der Rechtsschutz.

    LG
    Ramona
     
  4. bebe03

    bebe03 Bechti-Mädel

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    Danke für eure Antworten :) Ich weiß ja eigentlich nix ich hab nur das Gefühl und bei der Rechtschutzversicherung ist ja auch ne Wartezeit von 3 Monaten die mir natürlich zum Verhängnis werden könnten wenn sie es früher aussprechen. Hach ich weiß es echt nicht...
     
  5. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hallo bebe,
    Weiß denn deine Firma von den 50% ? Wenn ja müssen die das Integrationsamt informieren wenn du gekündigt werden sollst, d.h. es wird vorher geguckt, ob es eine Art Sozialplan bei euch in der Firma gibt, einen anderen Arbeitsplatz o.ä. oder Kündigung mit Abfindung.

    In deinem Fall würde ich beim Integrationsamt mal vorfragen wie du dich verhalten sollst. Gibt es einen Betriebsrat oder sogar Schwerbehindertenbetriebsrat, den würde ich auch ansprechen.

    Gruß Kuki
     
  6. bebe03

    bebe03 Bechti-Mädel

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    Hallo Kuki,

    ja mein AG weiß Bescheid, habe bereits eine Kopie vom Schwerbehindertenausweis hingeschickt. Es gibt weder einen Betriebsrat noch eine Schwerbehindertenvertretung. Sind nur etwa 25 Mitarbeiter und bis jetzt gab es dort nie sondergleichen :(.

    Ok das wäre eine Idee bei denen mal anzurufen, vielen Dank für den Tip.

    Lg bebe
     
  7. josie16

    josie16 PsA

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    2.345
    Hallo Bebe!
    Soviel ich weiß, gibt es auch beim VdK Wartezeiten bzw kann man soviel ich weiß, beim Beitrag nachzahlen, falls man die Hilfe dann doch früher braucht, da mußt Du dich dann auch erkundigen
     
  8. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hi bebe,
    also zunächst, ob Du bei einer Klage einen eigenen Gutachter auswählen kannst, hängt nicht von der Rechtsschutzversicherung ab, sondern ist in § 109 SozGG enthalten. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist kostenfrei. Zu zahlen ist der Rechtsanwalt, soweit man keine Rechtsschutzversicherung oder den VDK oder SozV (Sozialverband Deutschland) für solche Fälle hat. Eine Rechtsschutzversicherung hierfür gibt es nur im Paket mit anderen, was nicht schlecht sein muß, man kann sich den Rechtsanwalt (meist) aussuchen (Tarifbedingungen). Sie ist aber relativ teuer. Die Wartezeit beträgt 3 oder 8 Monate, ich weiß es nicht mehr genau. Wenn die Kündigung schon läuft, hat sich das damit schon getan; einen rückwirkenden Eintritt gibt es nicht. Die Sozialverbände nehmen geringere Jahresbeiträge. GGfls. muß man länger Mitglied sein oder gleich ein Drei-faches der Jahresgebühr zahlen. In der Güte sollen sie, so wie ich hörte, je nach Standort unterschiedlich sein.
    Allgemein finde ich einen Rechtsschutz zwar nicht zwingend nötig, aber in sozialrechtlichen Angelegenheiten, die sich schnell als Folge der Erkrankung ergeben können, mitunter sehr hilfreich.
    LG Häsin
     
  9. bebe03

    bebe03 Bechti-Mädel

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    Danke nochmal für eure Antworten. Habe mich jetzt entschieden und eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. So bin ich auf der sicheren Seite und kann zur Not noch die beiden anderen Stellen zusätzlich nutzen.

    Lg Bebe
     
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