Schwerbehindertenausweis Ablehnung - wer kennt sich aus?

Dieses Thema im Forum "Kinder- und Jugendrheuma" wurde erstellt von silas, 13. Dezember 2015.

  1. silas

    silas Neues Mitglied

    Registriert seit:
    3. Juni 2012
    Beiträge:
    13
    Hallo,
    wie bereits in anderen Beiträgen geschrieben, kann mein Sohn durch eine Polyarthritis und eine fortschreitende Knochennekrose im Mittelfußknochen seit ca. 6 Monaten nur mit Unterarmgehstützen längere Strecken zurücklegen. Rheumatechnisch wird er mit Enbrel und MTX (seit 4 Jahren) behandelt, momentan zeigen sich - gottseidank - keine neuen Entzündungsherde. Da er durch Rheuma und Nekrose aber massiv eingeschränkt ist, viele Arzt- und Therpeuten-Termine wahrnehmen muss, haben wir uns dann doch dazu entschlossen, einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "g" und "h" zu beantragen. Die Merkzeichen und somit ein Ausweis wurden in erster Instanz abgelehnt, ihm ein GdB von 30 zugesprochen. Wir haben dann die Unterlagen vom Amt angefordert (Schreiben vom Amtsarzt) und einen ausführlichen Widerspruch geschrieben, der durch ein Schreiben unseres Rheumatologen unterstützt wurde. Wieder abgelehnt, lediglich der GdB wird auf 40 angehoben! Ich verstehe das nicht - das Kind kann keine 2 km ohne Schmerzen zurücklegen, wird mit aggressiven Medikamenten behandelt, kann jederzeit wieder von einem Schub überrascht werden und kann nur sehr eingeschränkt das tun, was Gleichaltrige tun, zB. Sport etc. (er ist übrigens fast 11). Uns bleibt jetzt nur noch die Klage vorm Sozialgericht. Deshalb meine Frage: Hat irgendwer Erfahrung damit? Lohnt sich das? Wie sieht es mit den Kosten aus? Eine Klage ist ja erstmal grundsätzlich kostenfrei, teuer wird dann eben der Anwalt - falls man "verliert", muss man doch das gesamte Verfahren bezahlen, oder nicht?!? Ich bin mir unsicher, ob der ganze Aufwand wirklich lohnt oder ob man nicht erstmal abwarten sollte und dann irgendwann einen Verschlimmerungsantrag stellt. Wer hat Erfahrung damit? Wohnen übrigens in Niedersachsen.
    Herzlichen Dank für eure Hilfe,
    Dorchen
     
  2. Gast_

    Gast_ Guest

    O. Niedersachsen ist schwierig.

    Bei zwei Kilometer mit Krücken. Bekommt man noch kein G.

    Ich bekam erst ein G als ich nur noch 50 Meter gehen konnte.

    Mein AG bekam ich erst, als ich fast nur noch im Bett liegen konnte.

    Ich habe den ganzen Verein eigentlich ständig verklagt. Wenn man es so will, über 20 Jahre am Stück. Ich bin dann dem SoVD beigetreten.

    Nach über 30 Jahren zahlreichen Anwälten Sozialverbänden Klagen Widersprüchen Habe ich denn irgendwann meinen AG bekommen.

    Das wird ein langer und schwieriger Weg.

    Bei 2 Kilometer Gehstrecke, auch wenn das mit Krücken und mit Schmerzen verbunden ist, sehe ich auf ein Merkzeichen G überhaupt gar keine Chance.

    Ich lege dir dringendst ans Herz, Dem Sozialverband SoVD beizutreten.

    Es gibt auch noch einen anderen. Aber mit dem SoVD habe ich persönlich die besten Erfahrungen gemacht, hier in Niedersachsen.
     
  3. josie16

    josie16 PsA

    Registriert seit:
    16. Mai 2010
    Beiträge:
    2.345
    Hallo Dorchen!
    Meines Wissens ist die Voraussetzung für das Merkzeichen G, daß er keine Strecke von etwa zwei Kilometern in etwa einer halben Stunde zurückgelegen kann, Du schreibst, daß es sie nur mit Schmerzen zurücklegen kann, ich denke, das ist schon mal der 1. Punkt

    Weitere Voraussetzung ist ein GdB von 50%, den hat er noch nicht, und die Schwere seiner Behinderung sollte entsprechend der eines einseitigen Unterschenkelamputierten sein.

    http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Merkzeichen-H-676.html
    Meiner Meinung nach, macht es nur Sinn, wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, die die entstehenden Kosten übernimmt, wenn das nicht der Fall ist, kann ich nur abraten, weil die Frage tatsächlich ist, welche Vorteile dein Sohn hat und ob das die Kosten, die evt entstehen, aufwiegen kann und die sehen ich nicht.

    Es ist einfach so, daß deinem Sohn die Voraussetzungen (die 50%) fehlen

    Ich persönlich würde nach einiger Zeit einen Verschlimmerungsantrag stellen, Voraussetzung dafür ist allerdings, daß sich der Zustand verschlechtert hat oder daß noch weitere Einschränkungen dazukommen.
     
  4. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    29. Dezember 2006
    Beiträge:
    1.271
    Ort:
    RLP, Westerwaldkreis
    Merkzeichen H bedeutet übrigens hilflos und ist hier ja wohl völlig fehl am Platze...
    Ansonsten stimme ich meinen Vorschreiberinnen absolut zu.
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. Februar 2004
    Beiträge:
    4.653
    Ort:
    bei Frau Antje
    statt merkzeichen H evtl. merkzeichen B. wahrscheinlich hast du das auch gemeint?
    mit krücken kann er laufen; dann gibt es kein aG.
    auch bei G muss die strecke schon sehr kurz sein.

    es gibt viele menschen, die sich nur mit krücken noch bewegen können; ich glaube nicht, dass diese alle Merkzeichen G oder aG haben. natürlich ist mit krücken zu gehen, für einen jugendlichen oder kind besonders schlimm.

    schreitet die knochennekrose fort oder kann sie gestoppt werden? das ergebnis dieser frage ist wohl das wichtigste überhaupt. vielleicht ist ein verschlimmerungsantrag nach ca 6 monaten sinnvoll.
    ein behindertenausweis ist bei dem sohn natürlich angebracht. dadurch haben sich viele fragen m schulalltag erledigt.
    lg
     
  6. Tortola

    Tortola Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    9. Januar 2007
    Beiträge:
    1.137
    Hallo Dorchen!

    Auch ich empfehle Dir, einem Sozialverband beizutreten. Ich bin damals auch (wie Puffelhexe) zum SoVD gegangen
    und bin heute noch Mitglied. Die haben innerhalb kurzer Zeit meine Rente durchbekommen nach Klage beim
    Sozialgericht. Vorher hatte ich einen Rechtsanwalt, der wollte aber 1000 DM für jeden Tag bei Gericht haben, dem
    habe ich sofort das Mandat entzogen.

    Mittlerweile habe ich meine Altersrente. Die Beiträge beim SoVD sind nicht so hoch, ich kann Dir eine Mitgliedschaft
    nur empfehlen.

    Viele Grüsse von Tortola
     
  7. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    669
    Ort:
    Rheinbach
    Hallo Dorchen,

    ich kann mich den Vorschreibern nicht anschließen. Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt sollte man aus meiner Sicht klagen. Ich bin diesen Weg kostenfrei (https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Sozialgericht/Grundsaetze/gerichtskosten_7/index.php) ohne Anwalt gegangen. Ich war beim Sozialgericht um Klage einzureichen- der Mensch dort hat alles notiert und das SG hat mich zum Gutachter geschickt. Dieser schrieb sein Gutachten und netterweise hat mir das Versorgungsamt dann einen Vergleich angeboten. Mich hat es nur einmal den Weg zum SG und zum Gutachter gekostet.

    Die Gutachten des VA waren- um es nett auszudrücken- das Papier nicht wert.

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  8. silas

    silas Neues Mitglied

    Registriert seit:
    3. Juni 2012
    Beiträge:
    13
    Danke für die vielen Antworten und Erfahrungsberichte. Momentan überlegen wir noch, was wir machen, allerdings steht bei unserem Sohn nun doch eine OP im neuen Jahr an, was ja auch Energie kostet. Vielleicht werden wir dann erstmal abwarten und ggf. einen Verschlimmerungsantrag stellen.

    Viele Grüße,
    Dorchen
     
  9. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    18. April 2007
    Beiträge:
    19.946
    Ort:
    wo es schön ist :-)
    hallo dorchen,
    wenn dein sohn so oder so ins krankenhaus muß,dann würde ich einen antrag über die sozialarbeiter im krankenhaus stellen.
    ich habe damit sehr gute erfahrungen gemacht..............ich finde ein h für einen 11 jährigen der an gehstützen geht durchaus berechtigt !
    meine nichte ist rollifahrerin (15j) und hat auch b,h und ag.
    du solltest dich gleich am ersten tag im krankenhaus um einen termin bemühen..........viele arbeiten nur noch halbtags und sind oft gut ausgebucht.
    liebe grüße katjes
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden