Untersuchung beim MDK , darf ich einen Zeugen mitnehmen ?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Thoomy, 2. Mai 2003.

  1. Thoomy

    Thoomy Guest

    Hallo liebe leute,

    seit kurzem habe ich wieder heftigen Streit mit der Krankenkasse und dem MDK.

    Bei den letzten Untersuchungen des MDK musste ich mir wieder Frechheiten gefallen lassen unter anderem das ich doch viel zu jung wäre für Rheuma usw. und sofort. Der Arzt der mich damals untersuchte stellte auch klar, dass er kein Rheumatologe wäre , er es auch nicht für nötig halte einen Rheumatologen hinzuzuziehen, da es ja " nur darum geht mich gesund zu schreiben".

    Um solche Frechheiten in Zukunft auch beweisen zu können dachte ich es wäre von Vorteil in Zukunft einen Zeugen bei jeglichen Untersuchungen durch den MDK dabei zu haben.

    Diesen Vorschlag habe ich meiner Krankenkasse unterbreitet ( KKH) die daraufhin ziemlich unfreundlich reagierte ( warum auch immer), sie meinte sie müsse das mit dem MDK absprechen ...


    Habt ihr Erfahrung wenn es darum geht einen Zeugen bei Untersuchungen des MDk dabei zu haben ? Ist Euch solch ein Anliegen genehmigt worden oder habe ich als Patient nicht ein Recht darauf einen Zeugen meines vertrauens zu einer Untersuchung hinzuzuziehen ?

    Danke für Eure Antwort

    Liebe Grüße und lasst es Euch gut gehen
     
  2. Hannes II.

    Hannes II. Guest

    Hallo Thoomy.

    Vielleicht solltest Du die Frage etwas anders formulieren: Ist es verboten eine Begleitperson mitzubringen?

    Nimm doch einfach jemanden mit, lass den Gutachter gegebenenfalls begründen, warum dies nicht möglich sein sollte (gesetzliche Grundlage). Da Euer Verhältnis ja anscheinend eh schon etwas gestört ist, hast Du schliesslich nicht viel zu verlieren. Wichtig ist - meiner Meinung nach! - nur, dass nicht DU DICH weigerst, Dich begutachten zu lassen, sondern, sollte es darauf hinaus laufen, der MDKler die Untersuchung ablehnt.

    Zum Thema 'Fachärztliche Begutachtung' und noch viel mehr findest Du so einiges unter:

    http://www.mds-ev.org/index2.html

    - Downloads
    - Begutachtungsanleitung "Arbeitsunfähigkeit" vom 15. Januar 1997


    Viel Spass/Glück wünscht Dir der vom MDK geheilte

    Hannes
     
    #2 2. Mai 2003
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Mai 2003
  3. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Untersuchung beim MDK

    Hallo Thomy
    Also das mit dem Zeugen, würd ich mich nicht zu sehr drauf stützen. Es geht vielmehr darum, daß die Krankenkasse zu meinen scheint eine Krankschrift ist nicht mehr gerechtfertigt. Sie kann über den MDK auf eine Gesundschrift entscheiden. Es muß aber in dem Schreiben darauf hingewiesen werden, daß Dein behandelnder Arzt neue Gründe nennen kann oder sich der Gesundheitszustand anders darstellt, als der MDK es sieht, dieses müßte dann von Deinem Arzt begründet werden. Grundsätzlich ist es wichtig, daß vorliegende Untersuchungsergebnisse als klinisch nachgewiesen !!! begründet werden. Heißt sie sind dann nicht anfechtbar. Ebenfalls kann der MDK keine fachärztlichen Untersuchungsergebnisse negieren.
    Er kann allerdings eine Krankschrift "streichen", wenn wegen einer chronischen oder anderen Erkrankung der zur Zeit ausgeübte Beruf garnicht mehr ausgeübt werden kann. Dann muß er auf eine Alternative verweisen. Wäre eine Berufsunfähigkeit und die KK würde auf das Arbeitsamt verweisen, und eben sagen für die und die Tätigkeit steht man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Das AA kann das amtsärztlich klären lassen.
    Alternativ kann man sich dazu beraten lassen, z.B. beim AA.
    Oder man wendet sich an die Rheumaliga oder einen ählichen Verein, die haben Erfahrungen und auch Rechtsbeistand.
    Ja aoweit dazu. Einen schönen Gruß aus Berlin Helmut
     
  4. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
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    NRW bei Dortmund
    MDK

    lieber merre,

    woher du das immer alles weißt. ich bin total begeistert. auch ich kann sicherlich von diesem beitrag noch profitieren.

    dir thoomy drück ich die daumen.

    auch ich habe sicherlich noch einen weiteren gang zum MDK vor mir.

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  5. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

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    vor dem Wasser, hinter dem Wasser überall Wasser ;
    Hi Thoomy,

    den ganzen Mist hatte ich 2001 durchmachen müssen.

    Erst die Gemeinheiten, das mir ja nichts mehr weh tun würde, da ich ja operiert worden wäre (klasse, als chron.Schmerzpat...:mad: )
    Außerdem solle ich mich nicht so anstellen,....blablabla....das wohl mittlerweile übliche Geschwafel von MDK´S

    Gegen dieses Gutachten hat mein Doc dann Widerspruch eingelegt , bis zum nächsten Gutachten (was fast genauso ablief) dauerte es dann geschlagene 2 MOnate.
    IN dieser Zeit hat die KK kein Krankengeld bezahlt, obwohl mich mein behandelnder Arzt weiterhin Krankgeschrieben hat.
    Nach dem das zweite Gutachten gelaufen ist, ich damit wieder voll arbeitsfähig bescheinigt wurde vom MDK, hab ich die KK gefragt , was denn mit dem 2 Monaten KG ist?
    Krieg ich nciht, ich hätte ja arbeiten gehen können !!!!!???????!!!!!!??????!!!!!???????:mad: :mad: :mad:

    Diese KK hat mich in diesem Jahr das letzte Mal gesehen , bin dann gewechselt.

    Leider hab ich erst später von meiner Anwältin erfahren, das es nicht rechtens wäre, ich hätte dies alles dem Anwalt geben sollen.
    Leider hatte ich zu diesem Zeitpunkt gerade erst meine Rechtschutzversicherung abegeschlossen und war noch in dieser 3monatigen "Karenzeit".

    Soweit ich weiß , is es erlaubt , eine Begleitperson mit zu nehmen, man kann auch das Gutachten anfechten, aber mit welchem Erfolg?
    Ich habe so das Gefühl, das die meisten Gutachter (besonders MDK) meinen sie wären die Götter in Weiß .

    Ich wünsche dir auf alle Fälle mehr Glück , wie ich hatte.

    halt die ohren steif
    LG kiki:D
     
  6. Hannes II.

    Hannes II. Guest

    Nochmal hallo Thoomy.

    Hat jetzt nicht unbedingt etwas mit den Zeugen zu tun, aber...

    Wir sprechen immer alle von Krankschreibung. Antworten beziehen sich allerdings auf die Fragestellung: Aufgabe des MDK ist - in diesem Fall - nicht, zu klären, ob jemand krank ist, sondern ob eine Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen vorliegt.

    Ist doch das gleiche? Nicht ganz:
    Aus medizinischer Sicht ergibt sich Arbeitunfähigkeit nicht aus Art und Anzahl der Diagnosen, sondern aus der daraus resultierenden Leistungseinschränkung in der momentanen beruflichen Tätigkeit.


    1. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn aufgrund eines bestimmten Kankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, daß aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.


    2. Zwischen der Krankheit und der dadurch bedingten Unfähigkeit zur Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit muß ein kausaler Zusammenhang erkennbar sein. Deshalb hat der Arzt den Versicherten über Art und Umfang der tätigkeitsbedingten Anforderungen und Belastungen zu befragen und das Ergebnis der Befragung bei der Beurteilung von Grund und Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu berücksichtigen.


    11. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten kann nur aufgrund von Krankheit vorgenommen werden. Dabei sind körperlicher, geistiger und seelischer Gesundheitszustand des Versicherten gleichermaßen zu berücksichtigen. Deshalb dürfen die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit und die Empfehlung zur stufenweisen Wiedereingliederung nur aufgrund ärztlicher Untersuchungen erfolgen.


    23. Das Gutachten des MdK ist grundsätzlich verbindlich. Bestehen zwischen dem Kassen-/Vertragsarzt und dem MdK Meinungsverschiedenheiten, kann der Arzt unter Darlegung seiner Gründe die Krankenkasse unterrichten. Kann die Krankenkasse die Meinungsverschiedenheiten nicht ausräumen, hat sie auf Verlangen des Arztes möglichst kurzfristig die Entscheidung durch ein Zweitgutachten herbeizuführen. Ist das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit durch einen Facharzt bescheinigt worden, soll für das Zweitgutachten ein Arzt derselben Gebietsbezeichnung tätig werden.

    (Daraus dürfte hervorgehen, dass kein Anspruch auf einen fachärztlichen Gutachter besteht - zumindest in der ersten Runde)


    Daher als kleiner Tipp fürs nächste Mal:
    Statt Dich darüber zu ärgern, dass der Gutachter von Deinem Krankheitsbild keine Ahnung hat, erkläre ihm also Deine Beschwerden. Nicht die Diagnose(n) ist/sind entscheidend, sondern Deine ganz persönlichen "Zipperleins"/Einschränkungen.
    Und wenn er Dich auf Deine berufliche Tätigkeit anspricht (was unumgänlich ist, da die Arbeitsfähigkeit ja in direktem Bezug zur momentanen Tätigkeit steht), beschreibe die an Dich gestellten beruflichen Anforderungen und mache deutlich, wo die Probleme mit Deinen Beschwerden auftauchen.
    Die Aufgabe des Gutachters ist, Deine Arbeitsfähigkeit zu beurteilen - nicht, die von anderen Doktores gestellten Diagnosen anzuzweifeln. Ausserdem kannst Du ihn dann (dezent!!!) darauf hinweisen, dass seine fachliche Kompetenz wohl nicht der eines Rheumatologen entspricht. (Allerdings darf er weitere Therapie-/Untersuchungsempfehlungen aussprechen).

    Ob nun mit oder ohne Zeugen - vielleicht hilft Dir diese Sichtweise ein bisserl, eventuellen Frechheiten etwas anders zu begegnen.


    Hannes
     
  7. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    überall
    Guten Morgen,

    also, als ich das erste Mal zum Gutachter musste, war es ein orthopädischer Rheumatologe mit Belegbetten in einem renommierten Krankenhaus hier: volle EU.

    Der 2. Rentenantrag wurde gutachterlich an einen Mediziner verwiesen, den ich allein aus Entfernungsgründen rundweg ablehnte, es aber auch inhaltlich begründete-

    Der neue Gutachter ist Chefarzt einer rheumatologischen Klinik und ich bin wieder in Rente.

    Grundsätzlich weiss ich aus gesetzlichen Grundlagen durch meinen mich immer begleitetenden Anwalt, daß ich als Patient das Grundrecht habe, einen Facharzt für die jeweilige Grundkrankheit als Gutachter zu haben ! ! !

    Der Weg des Nichtzahlens der KK geht automatisch zum Sozialamt, zum Anwalt, zum Sozialgericht.

    Alles Gute, viel Glück.

    Pumpkin
     
  8. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    3.234
    @ Uschi

    Guten Morgen Pumpi,

    hey, warum hast Du Dich nicht unter Deinem altbekannten Namen angemeldet?? Hab mich schon gewundert wo Du abgeblieben bist und mit "Uschi" konnte ich zuerst keine Verbindung zu Dir herstellen. :D

    bleibt es nun bei Uschi oder wirst Du wieder Pumpkin?

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    Liebe Grüsse

    Sabinerin


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  9. Thoomy

    Thoomy Guest

    ersteinmal danke !!!

    Hallo ihr Lieben,

    ersteinmal danke für Eure Hilfe in Bezug auf Begleitung zum Besuch des MDK.

    Ich werde mal versuchen die Geschenisse der letzten 2 Monate in Kürze zusammen zu fassen. Der MDK hat mich wie oben beschrieben mit den Worten " Sie sind ja noch so jung, sie können ja kein Rheuma haben" gesund geschrieben.

    Daraufhin legte meine behandelnde Ärztin ( wie seit 1 Jahr) Wiederspruch ein, der (wie seit 1 Jahr) von der Krankenkasse anerkannt wird.

    Zwischendurch schrieb mich dann eine beratende Ärztin des MDK 2 mal aufgrund Aktenlage gesund, wohingegen ein Wiederspruch nicht zulässig war, da : " es sich bei der Entscheidung der beratenden Ärztin um eine "Könnte" Entscheidung handelt. Dieser Entscheidung kann die behandelnde Ärztin folgen muss dies aber nicht, jedenfalls sind Wiedersprüche gegen " könnte theoretisch" Empfehlungen fruchtlos, da es de facto auch keine " Könnte - Entscheidung der KK oder des MDK gibt " .

    Mit dieser Erläuterung hat dann meine KK vor 8 Wochen die Krankengeldzahlung eingestellt.

    Erst nach hinzuziehen einer Rechtsanwältin und eines entsprechenden Briefes ( die Überweisung dauerte weniger als 48 Stunden) war mein Krankengeld wieder da, und es kam eine Entschuldigung a la " wir sind sehr überlastet ....

    Als nächstes kam dann die Untersuchung beim MDK mit Begleitung ( die beratende Ärztin hatte auch eine Begleitung ...) in der sie mündlich festhielt , sie würde mich theoretsch bis zu 15 Stunden / Woche für arbeitsfähig halten in ständig wechselnder Position vonn Sitzen, gehen, Stehen etc. Sie sagte dann noch ihr wäre bewußt dass es einen solchen Beruf nicht geben würde, aber sie wäre dazu gezwungen mich mit 15 Stunden / Woche gesundzuschreiben.

    2 Tage später erhalte ich von meiner KK einen Brief in der die gleiche Ärztin des MDK in Berlin erklärt : " Mindestens 15 Stunden/ Woche arbeitsfähig mit folgenden Einschränkungen."

    Somit ist von Ihrer mündlichen Äußerung nichts mehr übrig ausser das ich nun Gewissheit habe, dass ich mich nicht mehr auf den MDk verlassen werde. Am gleichen Tag habe ich den Fall einer Rechtsanwältin in berlin übergeben.

    Danke nochmal für Eure Hilfe , sie hat mir geholfen in den seltsamsten Momenten zwischen MDk KK und allen anderen Ärzten die nerven zu bewahren.

    Liebe Grüße

    Thoomy
     
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