Übergangsgeld von der RV bei REHA

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Silberpfeil, 11. Dezember 2015.

  1. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo,

    wer kennt sich da genauer aus:

    Wenn jemand von der Arbeit oder als arbeitslos in eine Reha wegen Prüfung EU Rente geschickt wird gibt es Übergangsgeld !
    Es liegt ja auch im Vorfeld eine rentenversicherungspflichtige Sache vor....

    wenn nun aber jemand schon fast ein Jahr sozialhilfe bekommt - "ohne dass in dieser Zeit Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden"
    steht einem doch KEIN Übergangsgeld zu.

    Es geht nochmal um meine Tochter.

    Seit Marz diesen Jahres macht sie die Reha - erst die medizinische -- da wurde Übergangsgeld abgelehnt eben aus den o.a. Gründen!!

    Nun ist sie in der beruflichen Reha - nun meint die RV ihr steht dafür Übergangsgeld zu.

    Ein Gespräch bei der RV ergab:

    ja ....die Voraussetzungen bei der beruflichen Reha sind anders, als bei einer medizinischen :confused::eek:...

    Meine Tochter muss unbedingt den Antrag abgeben....gemacht getan - da sagte die eine bearbeiterin bei der RV - hä??? ihnen steht doch Übergangsgeld gar nicht zu!

    Nun musste meine Tochter ihren letzten AG anschreiben wegen der Berechnung des Übergangsgeldes....wäre ja auch alles i.O. , wenn zwischen letzte Arbeit nicht ALG I,ALG II und jetzt schon seit weit über einem Jahr Sozialhilfe liegen würde

    Ich habe das Gefühl - die sollten da alle nochmal auf Weiterbildung!!

    Kennt da jemand die Gesetzeslage??????
     
  2. roco

    roco Guest

    es scheint da tatsächlich unterschiede zu geben...

    ausschluss von übergangsgeld bei med. reha unter ALG2 siehe hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/02_leistungen/allgemeines/uebergangsgeld.html

    und zahlung von übergangsgeld grundsätzlich bei beruflicher reha siehe hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/07_berufliche_reha/berufliche_reha_node.html

    warum dort unterschieden wird, das weiss der fuchs.

    aber egal, ich persönlich würde anträge beim kleinsten zweifel IMMER stellen, egal ob mir wer sagt, das einem das nicht zusteht. dafür bekommt man dann ja den bescheid. mir wäre schon einiges durch die lappen gegangen, wenn ich mich immer an irgendwelche aussagen anderer gehalten hätte.

    LG
     
  3. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Norddeutschland
    danke Roco.....

    ja wir lassen uns überraschen....

    Wäre nur komisch - für die medizinische- wird Übergangsgeld abgelehnt ,und für die darauf folgende ambulante Reha wird genehmigt. :confused:

    na schauen wir mal....

    Sie bekommt ja ihr Geld von der Stadt - und mehr an Übergangsgeld wird sie auch nicht erhalten, da ihr letztes Gehalt sehr wenig war.....
    Einziger Vorteil wäre, dass wieder RV Beiträge abgeführt werden - dass ruht ja seit Mai 2014.
     
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