Hallo, ich überlege, ob ich wegen meiner schweren Osteoporose und der damit verbundenen Schmerzen und Einschränkungen eine Reha beantragen sollte. Ich hatte vor einem Jahr eine AHB aufgrund einer Darm-OP, vor 4 Jahren eine Reha wegen meiner Muskelkrankheit. Ich weiß nicht, ob die AHB als Reha mitgezählt wird, dann wäre ich ja wieder unter den vorgeschrieben 4 Jahren Frist. Aber da ging es ja um meinen Darm, nicht um meine Osteoporose....und die hat sich im letzten Jahr gravierend verschlechtert. Was meint Ihr? LG Chrissi
versuch es. AHB gilt als reha massnahme. es kommt auf die ärztl. stellungnahmen dazu an. viel erfolg. lg
Hallo Crissi eben Versuch macht klug. Eventuell bei der Krankenkasse nachfragen, da bekommst du schnell eine Antwort. Ein guten Donnerstag wünscht dir Johanna aus Hamburg.
Hi, vergiß die 4-Jahres Frist! Sie SOLLTE eingehalten werden, wenn keine medizinischen Gründe dagegen sprechen. Wenn eine Verschlimmerung der Erkrankung mit einer Reha verhindert werden kann, wird eine Reha gewährt- so oder ähnlich ist es offiziell. Es wird in der Regel abgelehnt und man darf sich nach einem Widerspruch mit einem Gutachter auseinandersetzen, aber im Regelfall wird sie dann genehmigt. Viele Grüße Jürgen, der auch schon mal jedes Jahr in Reha fährt...