Rezept ges. Krankenkasse

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Uschi(drei), 20. Oktober 2015.

  1. Uschi(drei)

    Uschi(drei) Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    3.356
    Ich habe da mal ne Frage:

    auf dem Rezept für Arzneimittel wird irgendwo vermerkt ob Erstverordnung oder Folgeverordnung. Danach richtet sich der Zeitraum in dem das Rezept eingelöst werden kann.

    Aber wo steht das auf dem Rezept??

    Liebe Grüße
    Uschi
     
  2. Mni

    Mni Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    2.475
    hallo Uschi,

    das steht nur auf Heilmittelverordnungen wie Physiotherapie oder Ergotherapie- aber alles- auch Apothekenrezepte müssen innerhalb 14 Tagen eingelöst bzw Therapien innerhalb von 14 Tagen begonnen werden!

    NUr Privatrezepte gelten länger....
     
  3. Rote Rezepte von gesetzlich Versicherten sind einen Monat gültig, blaue Rezepte von privat Versicherten meist 3 Monate. Das grüne Rezept, von denen die Kosten nicht von der KK erstattet werden, haben in der Regel unbegrenzte Gültigkeit.
    Gelbe Rezepte (BTM) behalten nur 7 Tage ihre Gültigkeit .

    Viele Grüße
    Sylke
     
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