Das stimmt so nicht: Beim Arbeitsamt gilt: wer mindestens 3 Stunden arbeiten kann, ist arbeitsfähig. ABER: Bei der Rentenversicherung gilt: wer mindestens 6 Stunden arbeiten kann, bekommt keine EU-Rente. Wer 3 bis 6 Stunden arbeiten kann, bekommt die halbe EU-Rente und wer unter 3 Stunden arbeiten kann, bekommt die volle EU-Rente.
Reha...und Teilrente Lass dich egal welche Dich begutachten nicht scheuchen. Das hat das Versorgungsamt mit mir beim Gutachten auch gemacht. Muss am 1.10.15 deswegen zu Gericht , weil ich dass Gutachten verloren hab und auch nicht mehr weite Strecken gehen kann. Hab auch G und100% LG bvbzicke65
Liebe BVBZicke, du wirfst hier ne Menge Sachen durcheinander. Zuerst die Sache, ab wie viel Stunden man arbeitsfähig ist, da bringst du Arbeitsagentur und Rentenversicherung durcheinander - und nun schreibst du vom Versorgungsamt - da geht es ja um den Behindertenausweis. Vielleicht wäre es gut, wenn du etwas vorsichtig mit Ratschlägen für andere bist. Mein Eindruck ist, du verwirrst andere leider mehr als dass du beitragen kannst, um Sachverhalte zu klären. Ist nicht bös gemeint! LG Lächeln
@Zicke:ich bekomme ja eine Teilerwerbsminderungsrente 3-unter 6 Stunden arbeitsfähig und habe trotzdem die Reha ohne Probleme genehmigt bekommen. @Lächeln Danke. Stimmt es verwirrt mich. Ich werde heute zum VDK gehen. Vielleicht kennen die sich aus.