Schwerbehinderten Ausweis

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Sabine, 22. Juni 2001.

  1. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Mein Widerspruch hat mir damals 50% gebracht. Versuchen muss man's auf jeden Fall. Dir viel Glück dabei!
     
  2. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Servus Jennifer-Vanessa,

    es ist immer ratsam bei einem Widerspruch auf eine persönliche Begutachtung zu bestehen und nicht
    basierend auf Aktenlage. Du hast ja nichts zu verstecken.

    Medikamente sind ein Argument, wichtig ist herauszuarbeiten, dass du trotz Medikamentengabe
    gravierende Einschränkungen hast und was für welche. Du musst rüber bringen was dir warum nicht
    möglich ist.

    Gruß
    kira
     
  3. Hi,
    was soll man bei einer B-Symptomatik für Einschränkungen nennen? Genau das war, was ich in Vergangenheit leider erleben durfte, das es als nichts und überhaupt nicht belasten gesehen wurde, wenn man Wochenlang ständig Fieber hat und kaum Schlaf findet weil ich 3-4 wach werde weil ich wieder durchschwitz habe. Und am Schluss völlig Abgemagert war
    Laut HÄ und Rheumatologen ist es keine.
    Meine Gelenke sind gut, damit alles in Ordnung.
    Begutachtung würde mir ehr nichts bringen. Es geht ja ehr um Allgemeine Einschränkung.
    Was ich jetzt aber mit eingereicht habe(bei den Antrag noch nicht Vorlage), ist ein Neurologen Befund. War da wegen taube halbe Gesichtshälfte. Diagnose war " Sonstige Krankheiten des N. trigeminus" .Aber der hilf wahrscheinlich auch nicht weiter.
     
  4. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Viel wichtiger als die reinen Diagnosen ist eine haarkleine Auflistung deiner Beschwerden und Einschränkungen!
    Denk an die vermeintlichen 'Kleinigkeiten', wie z.B. die Zahnpastatube, die du vielleicht nicht allein aufkriegst, fehlende soziale Kontakte aufgrund der Krankheit etc.

    Der Sachbearbeiter kann mit der Diagnose an sich oft nicht viel anfangen und was der eine Kranke noch gut verkraftet, haut den Anderen um.
    Schick auf jeden Fall noch schnell ein Schreiben hinterher.

    Ich hab damals alles abgespeichert und hatte so nur einmal die Arbeit, z.B. auch für den Rentenantrag.
     
  5. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Der persönliche Eindruck zerrt dich eben aus der Anonymität heraus und zwingt den Gutachter
    sich mit dir als Person auseinanderzusetzen und kann nicht mehr nur ausschließlich mit einer
    Akte und sich ins Gericht gehen.
    Der sieht, wenn du heulst, weil dich das alles so mitnimmt ...
    Der erkennt, wenn du völlig erschöpft bist ...
    Grade eben auch weil es sich um kaum schriftlich darzulegende Einschränkungen handelt.
     
  6. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ist mir neu, dass man für nen Schwerbehindertenausweis zum Gutachter muss/kann/sollte...ging bei mir alles so.
     
  7. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Hallo Maggy,

    das geht auch ohne - es ist eine Option und in manchen Fällen ist es eben geschickt davon Gebrauch zu machen.
    Nicht als MUSS, sondern als MÖGLICHKEIT zum eigenen Nutzen.

    Gruß
    kira
     
  8. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Ich musste dafür auch nicht zu einem Gutachter, aber könnte schon sein das es das gibt, wenn Zweifel bestehen, oder einiges nicht klar ist, beim Widerspruch usw.
     
  9. Johanna Nielsen

    Johanna Nielsen Neues Mitglied

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    Ich musste auch ncht zum Gutachter, meinn Mann musste sich vorstellen und beide Anträge meiner sowie auch der meines Mannes wurde im gleichen Jahr bewilligt und vom selben Gutachter.

    Gruß aus Hamburg von Johanna
     
  10. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

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    Hallo,

    ich habe meine Einschränkungen schriftlich angegeben und die wichtigsten Arztbriefe und Labore kopiert. Das war's. Den Gutachter haben wir uns gespart.

    Liebe Grüße
    Clara
     
  11. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    Bei meinem mann wurde ein gutachter eingeschaltet und der hat nach aktenlage gegen ihn enrschieden.
    Hier wäre es bei einem aufeinander treffen, also persönlich vielleicht auch anders ausgegangen.
    Ich selbst hab problemlos 50 bekommen...
    Bei ihm stand ab einem gewissen alter zählen gewisse bewegungseinschränkungen bereits unter altersgerecht :mad:..nu ja muss er warten u verschl.antrag dann stellen...

    Der widerspruch hat ja 8 monate gedauert, zählen die mit wenn ich einen verschlechterungsantrag stellen will oder muss er ab bescheid jetzt 6 monate warten? Weiss das wer von euch???
     
  12. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Die Frist zum Verschlimmerungsantrag zählt ab Feststellung des jüngsten GdB, wenn ich mich recht entsinne. In dem Fall Datum der letzten Feststellung, obwohl diese rückwirkend zuerkannt wird.

    Die Argumentation - wie es in so kurzer Zeit - zu erheblichen Verschlimmerungen gekommen ist könnte von Fall zu Fall schwierig sein. Daher würde ich so lange mit Widerspruch hantieren und die entsprechenden Register ziehen bis ich mich gerecht behandelt/beurteilt fühle.
     
  13. B.one

    B.one Bekanntes Mitglied

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    Mir wurde in einem Seminar gesagt, dass es keine Fristen für einen Verschlimmerungsantrag gibt. Ist eine Verschlechterung eingetreten, dann kann man auch einen Antrag stellen.
    Gruß B.one
     
  14. neddi

    neddi Neues Mitglied

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    an der Küste im Norden
    Hallo,
    ich habe auch Wiederspruch eingelegt, der wurde abgelehnt. Darauf habe ich Klage eingereicht beim Sozialgericht. Mittlerweile war ich bei drei Gutachtern, und das Versorgungsamt sagt immer noch : "Nö , glauben wir nicht"!
    Es kann also auch anders laufen.
    Das ganze läuft schon seit 2 Jahren.
     
  15. Grenzwolf

    Grenzwolf Mitglied

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    an der Küste, wo es wunderschön ist
    @ neddi

    Das ist in der Tat leider so. Habe in unserem " verwaltungsinternen Forum " von einem Kollegen , der in der Schwerbehindertenvertretung tätig war erfahren, dass die Versorgungsämter am Anfang immer versuchen, den GdB zu drücken und auch weiterhin immer gerne ablehren, da durch die Erhöhungen auch steuerliche Vorteile für die Betroffenen herausspringen , die man nach Möglichkeit gerne vermeiden möchte.Auch setzt man darauf , dass bei Ablehnungen die Wenigsten in Widerspruch gehen. Den nächsten Weg der Klage schlagen noch weniger ein...... Somit ist deren Zielvorgabe dann doch erreicht ( Zynismus, sorry ).
    Das aber keinen zum Spaß einen solchen Schritt macht und durch die Krankheit eh eingeschränkt ist, keine Kraft hat zu kämpfen, scheint deren Kalkül zu sein.
     
    #255 14. April 2016
    Zuletzt bearbeitet: 14. April 2016
  16. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

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    Kenn ich auch so. Eine Verschlimmerung oder zusätzliche Behinderung hält sich nicht an Fristen.

    Sonst könnte uns doch der Gesetzgeber entgegenkommen. Verschlimmerungen oder zusätzliche Erkrankunge und Behinderungen sind unzulässig. Bei Zuwiderhandlung können sie mit Haftstrafe bis zu 45 Jahren verurteilt werden. Ach wär das schön.

    LG
    Clara
     
  17. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Rheinbach
    Hallo Zusammen,

    grundsätzlich sollte man sich- zumindest in NRW- darüber im klaren sein, dass man einen ÄNDERUNGSANTRAG stellt. Das hat zur Folge, dass man ggf. auch einen Teil seines GdB aberkannt bekommen kann- auch wenn dieser vorher unbefristet war. Man sollte sich vorher die Frage stellen, was man erreichen will. Aus meiner Sicht ist es unerheblich, ob man einen GdB von 50 oder 60 hat. Die paar Euro mehr Freibetrag lohnen den Aufwand nicht.

    Anders sieht es aus, wenn man von 40 auf 50 kommen will/muß. Damit man einen Änderungsantrag sinnvoll begründen kann, muß eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten sein, die seit mindestens 6 Monaten besteht. Ich halte einen Widerspruch mit Klage für sinnvoller, da viele von uns über Jahre erhebliche Einschränkungen haben. Ich bin diesen Weg erfolgreich gegangen. Das große Problem ist, dass die Anhaltspunkte für die Beurteilung nicht rechtsverbindlich sind und somit Auslegungssache.

    Viele Grüße und kompetente Entscheidungen
    Jürgen
     
  18. nordlicht hb

    nordlicht hb Mitglied

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    südlich von Bremen
    Aussenstelle Osnabrück

    Hallo,
    ich habe vor kurzem meinen Antrag zur Aussenstelle Osnabrück geschickt, und nachdem ich mich hier ein wenig eingelesen habe, fürchte ich fast, ich hätte mir das Sparen können! Also Widerspruch einlegen würde ich wohl auch, aber richtig klagen? Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber wenn ich das so lese, zieht sich das teilweise über Jahre hin!!
    Wahrscheinlich hängt es aber auch vom Sachbearbeiter ab, wie so oft. Hat jemand Erfahrung mit Osnabrück, wie lange dauert ein Antrag durchschnittlich?
    Ich wünsche hier allen eine faire Einschätzung der Behinderung, schliesslich will hier ja keiner etwas Erschummeln!!!!
    LG vom nordlicht
     
  19. O-häsin

    O-häsin Guest

    @Jürgen und alle,
    ich denke, dass mit der Einsetzung der versorgungsmedizinischen Grundsätze anstelle der bis dahin geltenden Anhaltspunkte auch eine bis dahin möglicherweise praktizierte Auslegung beendet sein muß. Im Gegensatz zu früheren Zeiten wird die -von den Anhaltspunkten übernommene- Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (GdS-Tabelle) jetzt regelmäßig auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft unter Anwendung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin erstellt und fortentwickelt. (Aktuell gilt, wenn ich das richtig sehe, die 5. Änderungsverordnung). So kann das Versorgungsamt oder der Gutachter nicht nach Gutdünken auslegen, kann allerdings, und das ist ja auch sinnvoll, im Einzelfall dort, wo es Beurteilungsspannen bei den Tabellenwerten gibt, davon abweichen. Dies muß dann aber begründet werden.
    Aus meiner persönlichen Erfahrung wurde dies nicht so gehandhabt, auch im Widerspruchsverfahren nicht (NRW). Es wurden sogar feste Werte schlichtweg "übersehen". Blieb der Klageweg. Zig Gutachter und damit Höchst-Streß vor Augen -das wollte ich meiner Gesundheit für einen nur um 170 € höheren steuerlichen Freibetrag nicht antun.
    Gruß, häsin
     
  20. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

    Registriert seit:
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    München
    Hallo O-häsin,

    ich bin nicht so ganz wort-doof, aber ... ich bin wirklich sehr am Thema interessiert ... kannst du das ein
    kleines bissel vereinfacht nochmal schreiben? Den letzten Absatz hab ich in Gänze begriffen :D, aber der
    Rest ist irgendwie ein bissel heavy.

    Das wäre echt toll.

    Viele Grüße
    kira
     
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