Hallo der Rheumatologe hat mir geraten, einen Antrag auf einen Behindertenausweis zu stellen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob meine Beschwerden ausreichen. Ich nehme seit Weihnachten Quensyl und Cortison, seitdem haben sich die Beschwerden deutlich verändert. Vorher waren in letzter Zeit praktisch ständig Gelenk- und Muskelbeschwerden da. Teilweise auch richtig stark, z.B. war es abends manchmal nicht mehr möglich, eine Tür zu öffnen, ich mußte dann Hosen mit Gummizug anziehen, weil ich den Reißverschluß nicht mehr aufbekommen habe u.ä. Jetzt mit den Medikamenten ist es deutlich besser. Die Beschwerden sind tagsüber oft komplett weg, kommen meistens nur noch abends. Und es scheint wetterabhängig zu sein. Bei stabilem gleichmässigen Wetter hatte ich jetzt auch beschwerdefreie Tage. Was allerdings ist, meine Muskeln sind nicht mehr belastungsfähig. Wenn ich z.B. in der Arbeit eine ungewohnte Arbeit machen muß, läuft später Wasser in die belasteten Muskeln, diese werden steinart und total steif. Und es schmerzt tierisch. Das kann bei allen Muskeln passieren. Allgemein ist meine Muskulatur extrem verspannt und neigt sehr stark zu Krämpfen. Auch habe ich oft nicht mehr so viel Kraft z.B. in den Händen. Ohne Aufmachhilfe bekomme ich kein Glas, manchmal auch keine Flasche mehr auf. Z.B. mache ich keine Joga- oder ähnlichen Kurse mehr mit, weil ich eh die halbe Zeit nichts machen kann. Dazu kommen andere Baustellen, z.B. endokrine Orthiopatie, dadurch sind die Augen extrem empfindlich, vertragen keine Sonne, sind immer trocken, tränen sehr schnell. Oder Morbus Basedow, hier überschneiden sich die Symptome mit dem SLE, ich kann hier nicht wirklich zuordnen, wer was auslöst. Dazu kommt noch ein Bandscheibenvorfall, der mir im normalen Leben eher wenig Probleme macht. Solange ich mich bewege, läßt mich der allerdings in Ruhe. Was er aber gar nicht mag, ist reines Sitzen, Stehen ( höchstens 20 Min. möglich), und liegen auch nur so 7 Std. Tagelanges Liegen z.B. im Krankenhaus ist gaaaanz übel. Hier gibt es nur ältere Röntgenbilder, würde es Sinn machen, die mal zu erneuern? Im Augenblick habe ich noch ständig Entzündungen im Brustbereich, aber da hoffe ich doch sehr stark, das sich das wieder gibt. Weil wenn das so bleibt wie jetzt, kann ich mein bisheriges Leben komplett wegwerfen. Würdet ihr das probieren? LG Minika
Sorry, hast recht. Hier ist die Neufassung. Bis 2008 waren für die Bewertung eines Behindertengrades (GdB) die sog. Anhaltspunkte nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) heranzuziehen. Nach der Rechtsprechung, soweit ich mich erinnere, waren es aber für den Beurteiler nur: Anhaltspunkte halt. Seit 2009 gibt es die Versorgungsmedizin-Verordnung und die versorgungsmedizinischen Grundsätze. Die Anlage zu § 2 dieser Verordnung ist die GdS-Tabelle, die auch für die Bemessung des GdB maßgeblich ist. Damit hat man die Möglichkeit geschaffen, die sich nach dem Krankheitsbild ergebenden Behinderungen dem jeweiligen aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft anzupassen und fortzuentwickeln. Diese Anpassungen hat man, als sich in der Medizin neue Erkenntnisse ergaben, bisher in 5 Änderungsverordnungen vorgenommen. So geht man seitdem davon aus (sollte man davon ausgehen dürfen), dass hier tatsächlich der aktuelle Stand der Medizin in Bezug auf die sich durch die Krankheitsbilder ergebenden Einschränkungen aufgezeigt ist. Wenn ein Beurteiler im Einzelfall davon abweichen will, muß er das begründen. Manche Punkte der GdS-Tabelle nennen eine Spanne, innerhalb derer sich der Beurteiler -je nach Schwere und Ausprägung der Behinderung- bewegen kann. LG häsin
Hallo Minika, willkommen im forum. Anerkennung als Schwerbehinderter ist so eine Sache. Ob du das machst, ist deine Sache. Dein Arzt scheint zu sehen, dass du diese Anerkennung bekommen kannst. Sie bringt einige Vorteile. Unter anderem wird es sehr schwer dir zu kündigen. Du musst allerdings deinem jetzigen Arbeitgeber, wie auch bei Bewerbungen auf andere Arbeitsplätze immer dann deine Schwerbehinderung angeben, sofern sie für deinen Arbeitsbereich relevant würde. Ich habe mich für den Schwerbehindertenausweis entschieden, als mir klar wurde, dass früher oder später meine häufigen Einschränkungen und Krankentage Fragen aufwerfen. Weiß die Firma von der Behinderung, kann sie sich besser darauf einstellen, gegebenenfalls auch Unterstützung vom Amt etwa für einen geeigneten Schreibtisch einfordern und muss keine Strafe für zu wenig Behindertenarbeitsplätze zahlen. Liebe Grüße Clara
Lieben Dank O-häsin. Ich werfe mich ehrfürchtig in den Staub , sowohl für den ersten, als auch den zweiten Beitrag. Schicken Abend dir kira
Guten Morgen liebes Forum, die Versorgungsmedizinische Verordnung kann man downloaden und sich dann sein Krankheitsbild/seine beeinträchtigte Körper-Seele-Stelle raussuchen. Es geht nicht mehr nach dies und das, lieber/böser Gutachter. Für Rheuma weit runterscrollen bis B18 http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/k710-anhaltspunkte-fuer-die-aerztliche-gutachtertaetigkeit.html Noch Zeit etwas zu schlafen. LG Clara
Naja, bei mein Krankheitsbild steht "Die Beurteilung des GdS bei Kollagenosen und Vaskulitiden richtet sichnach Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligung sowie den Auswirkungenauf den Allgemeinzustand, wobei auch eine Analogie zu denMuskelkrankheiten in Betracht kommen kann. Für die Dauer einer übersechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie soll ein GdS von 50nicht unterschritten werden" Also keine Tabelle, sondern sehr viel Spielraum für den Gutachter und nichts festgelegtes.Selbst was als aggressiven Therapie zählt, gibt es verschiedene Meinungen dazu.
So ist es -leider. Auch an anderen Stellen, bei Polyneuropathien zum Beispiel, gibt es keine festen Werte. Da braucht man einen Arzt, der sich mit den Erkrankungen auskennt, der die vorgetragenen Beschwerden und Einschränkungen ernst nimmt und darüber einen eindeutigen, aussagekräftigen Bericht für das Amt schreibt. Nur leider kennen sich die Ärzte selten mit dem Text der GdS-Tabelle aus, also damit, worauf es beim Amt ankommt. Und solange es unter den Rheumatologen keine einheitliche Meinung zu aggressiver Therapie gibt, wird es die auch beim Beurteiler nicht geben. Es wird wohl auch hier auf die Auswirkungen ankommen. Leider bringen nur wenige Betroffene eine Klage deswegen durch, oft wegen fehlender Kraft. So gibt es nur ganz wenige Urteile. Am besten ist es wohl, man findet die Zeit, mit dem Arzt über die Angelegenheit zu sprechen. Eine Bestätigung vom Arzt zu der eigenen ehrlichen und sorgfälitigen Auflistung der Einschränkungen und Einbußen wäre schon gut. Mein Erklärungsversuch: Die Anhaltspunkte dienten zunächst der Zumessung der Versorgung von Kriegsopfern und folgten dem damals üblichen Invaliditätsbegriff. Zwar haben auch sie sich weiter entwickelt und wurden seit den 70-er Jahren zur Begutachtung verwendet, jetzt geregelt in der Versorgungsmedizin-Verordnung. Den festen Werten dort sind im übrigen Regelfälle zugrundegelegt. Bei manchen Erkrankungen sind mangels Studien, mangels Patientenzahl bei seltenen Erkrankungen usw. offensichtlich keine Regelfälle erkennbar, anders als bei sichtbaren Funktionsverlusten, wie fehlender Arm oder Wirbelsäulenschäden als Beispiel. Die medizinische Wissenschaft ist zwar in Bezug auf Vaskulitiden und wahrscheinlich auch Kollagenosen weiter als vor 30 Jahren, aber noch nicht weit genug, um hierzu regelhafte Abstufungen in festen Werten präsentieren zu können. LG
Liebe Clara, vielen Dank für den Link, den habe ich gerade überflogen und fand das total interessant und hilfreich!!! Aber dass du um diese nächtliche Uhrzeit an uns denkst ... da habe ich max. vom GdB geträumt;-) LG vom nordlicht
offtopic Liebes Nordlicht, bei euch liegen die Wolken am Tage tief, bei uns leuchten die Sterne in der Nacht. :vb_redface: LG von der 25stündigen Clara
Meine liebe Clara!! Ich würde jetzt so gerne richtig kontern, aber irgendwie hast du das so schön geschrieben Übrigens scheint hier aktuell die Sonne:vb_cool: Wie schön, dass es in diesem Forum nicht nur todernst zugeht, sondern auch mal etwas Spass haben kann!!! LG an alle Tag- und Nachtaktiven vom nordlicht
Du kannst gerne einen Antrag stellen. Hier musst du deine Einschränkungen, welche du täglich hast, gut und präzise darlegen. Für den GdB sind Diagnosen die eine Seite, die Einschränkung die andere. Soll heißen,dass man viele Diagnosen haben kann, es aber nur für 10 % GdB reicht. Es werden also "nur" die Einschränkungen bewertet. Insgesamt sollte/muss man überlegen, ob ein GdB sinnvoll ist. Neben den Vorzügen bei Kündigung etc. hat er auch Nachteile. So wird der GdB in der Gesellschaft als Makel betrachtet. Eine Suche nach Arbeit stellt sich schwieriger da. Überlege dir inwieweit der Antrag in dein Leben passt. Am Ende sind bestimmte Werte zu erreichen. Das sind 30 % und 50% GdB. Bei erstem kann man eine Gleichstellung beantragen und bei den 50% gilt man als schwerbehindert. LG Waldi
Dann gehörst du @Maggy63 zu den glücklichen, denen hier noch nichts entgegen kam. Leider ist es traurige Wahrheit in unserer Gesellschaft, dass Behinderte wie eine 2. oder 3. Wahl betrachtet werden. Meine Frau hat einige Jahre als Inclusionsbeauftragte gearbeitet. Nur sehr wenige Arbeitgeber sind offen an diesem Punkt! Anmerken möchte ich noch, dass es auch ein Unterschied ist ob man die Behinderung offen sieht! Sicher wird in den Anzeigen für Arbeitsstellen der altbekannte Satz am Ende eingefügt " Behinderte werden bevorzugt eingestellt, wenn sie für die Stelle keine Einschränkungen vorweisen.(Kurzform)". Letztlich ist dies nur eine notwendige Floskel, die mit angegeben werden muss bei Tätigkeiten im öffentl. Dienst etc.. Vorteilige Bevorzugung einer Bewerbung ist in den allermeisten Fällen nicht vorhanden. LG Waldi
"klein" anfangen? Ist vielleicht eine sehr blöde Frage.. meine Schwester liegt mir in den Ohren, ich solle doch wenigstens versuchen, einen Antrag zu stellen. Es ist sehr klar, dass ich auf keinen Fall auf den GdB 50 komme, dafür geht's mir (noch) viel zu gut. Hat jemand Erfahrung damit, dass es leichter ist eine Höherstufung zu bekommen als komplett neu zu beantragen, wenns einem erst mal so richtig schlecht geht? Meine aktuellen Diagnosen sind Morbus Bechterew (ohne Versteifung der Wirbelsäule), autoimmune Gastritis, idiopatische Pankreatitis und Facettengelenksyndrom. Grundsätzlich haben alle Diagnosen das Potential zur Verschlechterung.. muss aber nicht passieren. Ich hab eine sichere Stelle im öffentlichen Dienst, erneute Jobsuche ist praktisch ausgeschlossen.
Hi, ich kann Deiner Schwester nur zustimmen. Häufig wird erst einmal ein Minimum gewährt und ich habe den Eindruck, dass es sich grundsätzlich lohnt einen Widerspruch einzulegen. Sollten sich Deine Beschwerden verschlechtern ist es grundsätzlich möglich einen Änderungsantrag zu stellen. Bedenken sollte man, dass man dann auch runtergestuft werden kann. Einen Versuch ist es allemal wert und ab 50 gibt es 5 Tage mehr Urlaub. Viele Grüße Jürgen
GdB Hi, ich mache das seit Jahren ehrenamtlich (eigentlich den ganzen sozialen Bereich). Anträge, Widersprüche u.s.w. Ich habe die ganzen Grundsätze und Richtlinien aufn Rechner (von den Ämtern). Wenn magst schick mir mal ne PN, sprechen wir das ab, Alles sehr umfangreich und schwierig. "merre"
Was passiert denn genau, wenn es "nur" für nur für 10 % GdB reicht? Werden hier andere Vor und Nachteile erscheinen? Oder bleiben die Nachteile immer dieselben?