ausgesteuert und noch ohne Diagnose

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von pinkblue_sky, 8. August 2015.

  1. pinkblue_sky

    pinkblue_sky Mitglied

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    Hallo zusammen,

    ich bin in ein paar Wochen ausgesteuert, und meine Krankenkasse sitzt mir im Nacken. Da ich immer noch keine richtige Diagnose habe (außer der Verlegenheitsdiagnose Fibromyalgie, v.A. Somatisierungsstörung), weiß ich nicht, wie ich damit jetzt umgehen soll. Die Kasse will wissen, wie ich mir das in Zukunft vorstelle.
    Mir steht noch ein Jahr Arbeitslosengeld zu....Aber ich kann mit meinen schmerzenden Armen, die ich auch nicht mehr belasten kann, einfach nicht arbeiten.
    Wer kann mir einen Rat geben? Also neben dem Tip, trotzdem Bewerbungen zu schreiben natürlich.

    lg, pink
     
  2. Lächeln

    Lächeln Aktives Mitglied

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    Wenn du von der Krankenkasse ausgesteuert wirst und weiterhin krankgeschrieben bist, musst du dich (möglichst bereits vor Ablauf des Krankengelds) beim Arbeitsamt melden.
    Dort musst du vermutlich zu einem Arzt der Arbeitsagentur. Dort wird entschieden, ob du arbeitsfähig bist oder nicht. Allerdings gibt es dort nur ein Entweder-Oder: Wenn man unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig ist, ist man "krank" - und wenn man über 3 Stunden arbeitsfähig ist, ist man "gesund".
    Wenn die Entscheidung des Arbeitsamts "krank" lautet, wirst du aufgefordert, sehr schnell einen Antrag auf EU Rente zu stellen. Das kannst du natürlich vorher schon tun. Bei der Rentenversicherung gibt es dann 3 Stufen:
    unter 3 Stunden arbeitsfähig = volle EU-Rente
    3 bis 6 Stunden arbeitsfähig = halbe EU-Rente
    6 Stunden und mehr arbeitsfähig = keine Rente

    Eine richtige Diagnose mag zwar vieles einfacher machen, aber bei mir wurde die unklare Autoimmunerkrankung einbezogen, obowhl ich bis heute noch keine Diagnose habe.
     
  3. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

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    Hallo Pink,

    Fibromyalgie und Somatisierungsstörung sind Diagnosen.

    Liebe Grüße
    Clara
     
  4. pinkblue_sky

    pinkblue_sky Mitglied

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    Ich danke Euch sehr für die hilfreichen Antworten!!
     
  5. waldfee72

    waldfee72 MB, periph. Arth., Fibro

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    mal hier mal da mal dort :)
    das thema ist bei mir auch grad vorn dran... leider...
     
  6. Strippe-HH

    Strippe-HH Aktives Mitglied

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    Es scheint bei einigen wohl nicht immer gleich alles richtig zu laufen- Leider.

    Mit meinem Antrag auf Rehabilitation bei der RV. wurde auch gleichzeitig die Erwerbsminderungsrente beantragt.
    Auf der Reha wurde festgestellt, dass eine Wiedereingliederung in das Berufsleben nicht möglich ist und ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
    So lief nach der Reha meine KG-Zahlung weiter bis zur Aussteuerung ende 2015.
    Schon 6 Wochen vorher stellte ich bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf ALG1 in Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung.
    Ja, und kaum hatte ich auch dieses alles absolviert, da hatte ich den Rückwirkenden Rentenbescheid im Briefkasten gehabt.
    Antragsdauer 9 Monate.
     
    #6 17. Februar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 17. Februar 2016
  7. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    19. Oktober 2011
    Beiträge:
    1.157
    Hallo Strippe,

    bei alle dem, was wir so immer haben und wo wir durchmüssen .... einen herzlichen Glückwunsch zu der finanziellen Absicherung durch Rente.

    Liebe Grüße
    Clara
     
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