Kampf um das Mekzeichen "G" beim Versorgungsamt

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von elbe, 27. Juli 2015.

  1. elbe

    elbe Neues Mitglied

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    möchte ich lieber nicht nennen
    Liebe Leser,
    mein (46) oberes Sprunggelenk ist komplett versteift nach jahrelangem Rheuma. Jetzt kämpfe ich um das Merkzeichen "G" beim Behindertenausweis, da habe ich 50% schon erhalten.

    Ich habe eben mal die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit“ durchgearbeitet, da steht Versteifung des oberen Sprunggelenkes in günstiger Stellung (Plantarflexion um 5° bis 15°). Wenn ein Gelenk ungünstig versteift ist, bekommt man dafür 40% nur für das Gelenk und das Merkzeichen G wäre dann sicher, ist so eine Ausnahmeregelung.

    Wer legt nun fest, ob das Gelenk "günstig" oder "ungünstig" versteift ist, das Versorgungsamt geht auf die bei mir ausgemessenen Winkel gar nicht ein, lehnen alles ab ohne ganz konkrete Anhaltspunkte, bin jetzt im Klageprozess vor Sozialgericht, aber ich denke, die wollen auch keinen med. Gutachten bezahlen.

    Wer kennt sich da aus? Wer hat das vielleicht schon einmal durchgemacht?
    Gruss
    elbe
     
  2. josie16

    josie16 PsA

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    2.345
    Hallo Elbe!
    Wenn Du dich im Klageprozess befindest, dann soll dein RA auf ein Gutachten drängen, ich wurde damals zum Gutachter geschickt, ohne daß ich vor dem SG das eingeklagt habe.

    Haben deine beh.Ärzte in ihren Befunden das nicht schriftlich gehalten?
     
  3. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo Elbe,
    Du schreibst, einen GdB von 50 erhalten zu haben. Nach den seit 2009 geltenden versorgungsmedizinischen Grundsätzen heißt es: "...wenn auf die Gehfähigkeit sich auswirkende Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen", sind die Voraussetzungen das Merkzeichen G (2 km in etwa 1/2 Stunde) als erfüllt anzusehen.

    Vielleicht sind die 50 aber auch erst in der Gesamtbeurteilung mit noch anderen Krankheiten festgesetzt worden, die Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen nach diesen Grundsätzen also unter 50 liegt.? Dann gilt "... wenn diese Behinderungen sich auf die Gehfähigkeit besonders auswirken, z. B. bei ... Versteifung des ... Fußgelenks in ungünstiger Stellung...", damit können die Voraussetzungen für das G vorliegen.

    Dass die Voraussetzungen vorliegen, muß natürlich bewiesen sein. Das Gericht ist im übrigen verpflichtet, den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Auch Du hast im Klageverfahren die Möglichkeit, einen eigenen Gutachter zu verlangen.
    Viel Erfolg
    häsin
     
  4. medikan

    medikan PSA/RA seit 2010

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    ungünstig ist, wenn du spezialschuhe brauchst und nicht ohne hilfe gehen kannst..... günstig bedeutet, du kannst dich alleine fortbewegen ohne hilfsmittel......

    welche erkrankungen sind denn bei deinen 50% aufgeführt? oder hast du die nur auf dein sprunggelenk? ohne rheuma oder sonstiges???... sobald eine andere erkrankung dabeisteht, kannst es vergessen
     
  5. Putzel

    Putzel Mitglied

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    293
    Hallo Elbe,
    O-Häsin hat Recht.
    Jedenfalls war das früher ( in den 90-er Jahren ) so, dass immer ein Gesamtbehinderungsgrad bestimmt wurde. Auch wenn eine einzelne Behinderung z.B. einen Grad von 30 % bedingte und dann noch eine andere Behinderung hinzukam, die ebenfalls 30 % bedingte, wurde das zusammengefasst und hatte einen geringeren Behinderungsgrad zur Folge, als den, den man dann erwartet hatte. Zusammen hätte das ja 60 % ergeben, das wurde aber runtergestuft.
    Bei mir war das so, dass ich mehrere Verletzungen hatte (LWS, Hüfte mit Beinverkürzung) da hat man auch alles zusammengefasst und hatte mich damals mit 30 % abgespeist. Widerspruch hat überhaupt nichts geholfen.

    Und als ich damals mit einem Richter vom Soz.-Gericht gesprochen hatte, meinte der, sein Sohn sei auch behindert und bekäme keine weiteren Prozente......Ich sollte mir keine Hoffnungen machen.
    Bis mich jemand aufmerksam machte: Man muss immer wieder einen Verschlimmerungsantrag stellen ( so alle 1/2 Jahre), irgendwann können sie das nicht mehr ablehnen. Weil man davon ausgehen muss, dass keine Verbesserung eintritt bei solchen Behinderungen/Erkrankungen, sondern noch durch Fehlhaltungen etc. Einiges hinzukommt im Laufe der Zeit.

    Das wusste ich damals alles nicht. Ich habe mich 25 Jahre rumgequält mit allem ( ohne d. Rheuma, was später hinzukam ) bis ich dann nach vielem Hin und Her meine 100 % und aG hatte. Aber das war wirklich ein Hürdenlauf.
    Mein damaliger Orthopäde hatte den Kopf geschüttelt über die Ablehnungen des Versorgungsamtes. Er konnte diese Beurteilungen absolut nicht verstehen.
    Aber es half nix.
    Erst als ich immer wieder einen Verschlimmerungsantrag stellte, kam ich dann so langsam an den Punkt.

    So wie O-Häsin schreibt, ist das seit 2009 anders. Da könntest Du Glück haben heutzutage.
    Das wünsche ich Dir von Herzen.
    Viele Grüße
    Grit
     
  6. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hi Elbe und @alle,
    nun, die versorgungsmedizinischen Grundsätze, die ab 2009 gelten, sind an die Stelle der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit getreten, wobei die Anhaltspunkte im Wesentlichen und weitestgehend übernommen wurden. Sie werden den medizinischen Kenntnissen regelmäßig angepaßt, weswegen es sinnvoller ist, fortan dort reinzuschauen. In Bezug auf das hier angesprochene Problem hat sich im übrigen nichts geändert, so dass auch hierzu ergangene Rechtsprechung weiter gilt. Da es weiterhin möglich ist, bei einem GdB von 40 für ein versteiftes Fußgelenk in ungünstiger Stellung das Merkzeichen G zugesprochen zu bekommen, ist -mit entsprechenden ärztlichen Stellungnahmen zu den besonderen Auswirkungen beim Gehen- die Klageführung nicht von vornherein unsinnig.
    wer nachlesen will: www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de
    Dass das Versorgungsamt in seinem Bescheid nicht auf Einzelheiten eingeht, manches überhaupt nicht anspricht in der Begründung, ist nach meiner Erfahrung und dem, was mir zugetragen wird, nicht ungewöhnlich. Also, man muß schon wachsam sein und sich aber auch schlau machen, ob eine gewisse Aussicht besteht, mit Widerspruch/Klage Erfolg zu haben.
    In diesem Sinne
    alles Gute
    häsin
     
    #6 28. Juli 2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Juli 2015
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