Hallo, meine Mutter hat seine Jahren Pflegestufe 1 und GDB 90Prozent BG, ist mehrmals im Jahr in der Schmerzklinik und bei verschiedenen Ärzten. Mittlerweile ist es sehr schwer für mich sie mit dem Auto zu befördern und den Weg vom normalen Parkplatz zum Arzt zurückzulegen. Nun will ich bei dem Versorgungsamt den Verschlimmerungsantrag auf 100Prozent mit der Genehmigung auf das Recht mit ihr auf einem Behindertenparklplatz zu parken stellen. Ich hatte zwecks Prüfung der Pflegestufe letzte Woche eine Gutachterin hier, die mich darin bestärkte. Nun meine Fragen an euch...ist es sinnvoll das Gutachten von der Pflegekasse beizulegen und wie kann ich den Verschlimmerungsantrag noch begründen. Vielen Dank für eure Hilfe LG Elli
Hallo Elli, die Erhöhung auf GdB 100 reicht nicht aus, um auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Wenn dann müsstet ihr das Merkzeichen AG beantragen, das G reicht dafür nicht aus.
ich würde keinen verschlimmerungsantrag stellen, um das merkzeichen AG zu erhalten. mit 60 % kann betroffener das merkzeichen AG erhalten vielleicht auch noch mit weniger %. AG kann mit dem grad der schwerbehinderung zusammenhängen, muss aber nicht. das AG musst du begründen. LG
aG zu kriegen ist nicht leicht...dieses Merkzeichen kriegt mein Mann noch nicht mal, obwohl er einen Schlaganfall hatte und sehr schlecht laufen kann...er hat übrigens GdB 100...
Seit wann hat man mit Merkzeichen B ein Anrecht auf einen Behindertenparkplatz ? Mein Mann hat unter anderem das Merkzeichen B, es bedeutet Begleitung, ich kann ihn zB. kostenlos ins Schwimmbad, bei Bahnfahrten usw. begleiten.
Okay hast es verbessert-den ganzen Beitrag umgechrieben, hab mir schon gedacht das da was nicht stimmen kann. Mein Mann hat GdB 100 und Merkzeichen G und B, aber auf einen Schwerbehindertenparkplatz darf man damit nicht, es braucht dazu das AG.
stimmt...wir kämpfen grad mal wieder darum, weils mit dem laufen bei meinem Mann immer schlechter wird...
Hallo, man kann auch mit den Merkzeichen G und B eine sogenannte Parkerleichterung beantragen. Schau mal hier: Quelle und weitere Infos siehe hier: http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/FAQs/DE/FAQ_Mobilitaet.html;jsessionid=1D1E70CFE2B69D200F3D0D2E7A6BF4E2.2_cid330?nn=1825670#doc1935102bodyText3 Liebe Grüße, Mona
hallo, ausserdem wird dafür ein parkausweiss benötigt der bundesweit und mit einschränkungen europaweit gilt. zugleich kann ein eigener parkplatz vor der haustür deiner mutter beantragt werden. ich habe einen solchen parkausweis, aber nicht mit eigenem vor der haustüre, da wir auf unserem grundstück parken. vorausetzungen sind 100% und aG. ich werde gleich nochmal googeln und den entsprechenden link einfügen. was ist mit einem manuellen rollstuhl für deine mutter ? der kann vom HA verordnet werden. dafür braucht es noch nicht mal 100 % und nur G. grüßli, hannelore
Hallo Elli, habe auch Pflegestufe 1 und eine Schwerbehinderung von 100% mit Merkzeichen G und B. Bin jetzt in Widerspruch gegangen, weil meine Ärzte meinen, ich benötige ein aG. Frage bei sämtlichen Ärzten deiner Mutter nach, ob sie einen Verschlimmerungsantrag unterstützen würden und frage dann nach Bescheinigungen dafür. Auch das Gutachten für die Pflegestufe würde ich dazu legen. Ich habe beim Verschlimmerungsantrag die neuesten Arztbriefe und Befunde dazugelegt, auch das Gutachten für den MdK und jetzt für den Widerspruch habe ich von sämtlichen Ärzten eine Bescheinigung bekommen oder habe das Amt gebeten bei den jeweiligen Ärzten eine solche einzuholen, darin sollte dann aber unbedingt stehen, warum deine Mutter einen Parkausweis - den orangenen oder blauen - benötigt. Lies genau die jeweiligen Voraussetzungen dafür durch, genau diese Beschwerden sollten dann in den jeweiligen Bescheinigungen auch stehen ... Also erst die Ärzte deiner Mutter fragen, ob sie den Verschlimmerungsantrag unterstützen, dann kannst du handeln ... - Alles Gute für dich und deine Mutter.