Es gibt ja einige die schon lange arbeiten und in den Genuss einer abschlagfreien vorzeitigen Rente mit 63+ kommen, sofern die 45 Jahre als besonders langjähriger Arbeitnehmer erreicht sind. Die Firmen bieten dazu gerne ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Altersteilzeit an. Nun habe ich gelesen, dass man nach der Altersteilzeit nicht in eine vorzeitige Rente wechseln kann. Dagegen steht in manchen Verträgen der Firmen zur Altersteilzeit aber, dass diese einen Monat vor einer abschlagsfreien Rente endet. Meines Erachtens widerspricht sich dies ja? Das hiesse doch z.B. ich mache Altersteilzeit, erreiche 45 Arbeitsjahre und kann (nicht muss) eine abschlagfreie Rente beantragen, bekomme diese aber nicht, da es sich ja um eine vorzeitige Rente handelt. Die Firma jedoch entlässt mich damit aus meinen Vertrag und ich müsste mich dann offiziell arbeitssuchen melden für die restliche Zeit? Da gibt es also heikle Stolperfallen. Auch wenn z.B. die Firma einen zusätzlichen Ausgleich zum Nettolohn zahlt (Aufstockung auf 80-90% vom Netto) kann dies problematisch werden, da das Finanzamt darüber eine Einkommensteuer veranlagt. Das ist also mitnichten eine echte Zulage die einem nutzt. Besipiel von Verdi: http://nrw-sued.verdi.de/themen/nachrichten/++co++e8dd6aa8-029d-11e4-abe2-52540059119e ***In allen Fällen ist es zur Vermeidung von Rechtsstreiten dringend zu empfehlen, den Arbeitgeber nicht über eine Erfüllung der Voraussetzungen für die Rente mit 63 zu informieren! Sollte dennoch der Arbeitgeber in diesen Fällen auf einer Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses bestehen, gewährt ver.di ihren Mitgliedern Rechtsschutz.***