Freistellungsauftrag

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Melanie Th., 24. März 2003.

  1. Melanie Th.

    Melanie Th. Guest

    Hallo zusammen!

    Ich hab neulich einen "netten" Brief von meinem Bafög-Amt bekommen.
    Die haben da irgendwas von einem Freistellungsauftrag geschrieben, den ich bei meiner alten Bank vor zwei Jahren hatte. Und jetzt wollen sie irgendwelche Unterlagen über mein "Vermögen", das ich damals hatte. So ganz genau verstehe ich das Schreiben nicht.
    Deshalb meine Frage, weiß jemand, was ein Freistellungsauftrag ist?

    Vielen Dank schon mal

    Melanie154
     
  2. Na Melanie, das ist der Auftrag an die Bank, welchen Teil des Freibetrages von der Zinssteuer du für eine bestimmmtes Konto einrichten möchtest. Alle Freistellungen zusammen ergeben dann den Gesamtbetrag, der nicht mit der Zinssteuer belastet wird.
    Wenn kein solcher Antrag gestellt ist werden auf dei Zinsen für das Guthaben in der Jahresabrechnung Zinssteuern erhoben.
    Einen schönen Gruß "merre"
     
  3. Neli

    Neli Guest

    Liebe Melanie 154, hier hast du die Erklärung deiner Frage aus der Google-Suchmaschine von der Sparkasse Bonn:


    Sparen & Geld anlegen / S-Sparen / Wozu dient der Freistellungsauftrag?


    Wozu dient der Freistellungsauftrag?


    "Kapitaleinkünfte sind einkommensteuerpflichtig"

    Zins- und Dividendenerträge sind Kapitaleinkünfte und gehören daher zu den Einkunftarten, die Sie sie einmal im Jahr in Ihrer Einkommensteuererklärung aufführen. Das Finanzamt legt dann im Steuerbescheid Ihre individuelle Steuer fest und berücksichtigt dabei den Sparerfreibetrag, bis zu dessen Höhe die Zins- und Dividendenertäge steuerfrei bleiben. Die aktuellen Sparerfreibeträge liegen für


    Ledige bei 1.550 € und für
    Verheiratete bei 3.100 €.
    Hinzu kommt die Werbungskostenpauschale von 51 € bzw. 102 €.
    Insgesamt sind also maximal 1.601 € bzw. 3.202 € Zinserträge pro Jahr steuerfrei.

    Im Vorgriff auf das Einkommensteuerverfahren werden während des Jahres anfallende Zinserträge direkt bei ihrem Entstehen mit einer Zinsabschlag-Steuer belegt; in etwa vergleichbar mit der Lohnsteuer, die bei Auszahlung des Gehaltes einbehalten wird.
    Genau wie der Arbeitgeber zur Abführung der Lohnsteuer verpflichtet ist, muss bei Kapitaleinkünften das Kreditinstitut die Zinsabschlagsteuer einbehalten. Damit wir hierbei die oben genannten Freibeträge berücksichtigen können, müssen Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen.

    Viele liebe Grüße
    Neli
     
  4. Muckel

    Muckel Guest

    Hallo Melanie,

    die vom Bafoeg-Amt wollen Auskunft über Dein Vermögen bekommen um zu prüfen, ob evtl. Einkünfte von Dir auf das Bafoeg angerechnet werden müsssen.
    Dazu zählen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen.

    Die Banken dürfen an den Staat keine Auskünfte über die Vermögensverhältnisse liefern, allerdings werden alle gestellten Freistellungsaufträge gemeldet und fallen nicht unter das Bankgeheimnis.

    Die vom Bafoeg-Amt gehen davon aus, daß Studenten, die einen FSA gestellt haben, auch Einkünfte aus Zinsen erwirtschaften. Und das interessiert die natürlich brennend!

    Wenn Du fragen hast, kannst Du mich gerne privat anmailen. Bin Bankkauffrau und seit einem Jahr Studentin, habe auch Bafoeg erhalten!

    Liebe Grüße

    Muckel
     
  5. Melanie Th.

    Melanie Th. Guest

    Vielen Dank für eure Antworten.

    @ Muckel, ich werde denen vom Bafög-Amt eine Bescheinigung schicken, dass mein KOnto zum ANtragszeitpunkt gekündigt wurde. Und dann warte ich ab, was die sonst noch wollen.
    Wenn ich dann noch Fragen habe, melde ich mich bei dir.

    Melanie154
     
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