Was kommt nach Krankengeld

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Thatslife, 27. März 2015.

  1. Thatslife

    Thatslife Neues Mitglied

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    25. August 2014
    Beiträge:
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    Bielefeld
    Hallo Ihr Lieben.
    Ich habe eine undif. Kollagenose mit Myositis.
    Derzeit ist bei mir an Arbeit nicht zu denken. Ich bin seit 11.2014 AU und mein Arbeitgeber hat mich gekündigt.
    Zur Zeit beziehe ich Krankengeld.
    Ab Juni ist eine Reha geplant.
    Gerade stecke ich in einem dollen "Schub", sodass ich kaum laufen kann und nur Schmerzen habe.
    Ich weiß nicht wie es bei mir weiter gehen kann. Natürlich will meine Krankenkasse das ich nach der Reha sofort mir eine neue Arbeit suche und arbeiten gehe. (Ich studiere noch nebenbei und habe 50% gearbeitet)
    So wie es mir gerade geht kann ich mir nicht einmal vorstellen 3 Std. täglich zu schaffen.
    Ich bin jetzt am überlegen, ob ich einen Behindertenausweis beantragen sollte und informiere mich über die Vorraussetzungen.
    Dazu brauche ich Hilfe, ob eine Erwerbsminderungsrente für mich in Frage kommen würde.
    Das, was Freund Google sagt, (5 Jahre in Rentenkasse eingezahlt etc.) wird nicht weiter erklärt oder es wird nicht gesagt was ist wenn man nicht eingezahlt hat.
    Ich habe meine Ausbildung 2011 beendet und seitdem gearbeitet. Nur jetzt bin ich halt seit längerem krank.
    Ich habe also keine Ahnung was passiert wenn ich kein Krankengeld mehr beziehen kann.
    Kann mir jemand helfen?
    Auch im Bezug auf Behindertenausweis und Erwerbsminderungsrente?

    Schon einmal vielen Dank!!!
     
  2. josie16

    josie16 PsA

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    2.345
    Hallo Thatslife!
    einen GdB (Grad der Behinderung) ist beim Versorgungsamt zu stellen, da kommt es vorallem drauf an, welche Einschränkungen Du bei der Arbeit und Freizeit hast.
    Ab einem GdB von 50% gilt man als Schwerbehindert.

    Wenn Du seit 2011 arbeitest, dann hast Du die Voraussetzung für eine EMR noch nicht erfüllt.
    Nach dem Krankengeld gibt es ALG 1, das ist zeitlich begrenzt, bei mir waren es 15 Monate, danach kommt AlG2/ Hartz 4, allerdings wird da das Gehalt von Lebenspartner mit angerechnet und bei mir wurde es nicht gezahlt, weil wir mit dem Gehalt meines Mannes über der Grenze lagen, wo ich Anspruch darauf hätte.

    Wenn Du jetzt in Reha gehst, dann hol dir beim Sozialdienst gleich einen TErmin für ein Beratungsgespräch, häufig sind diese Termine rar, deshalb gleich am Anfang anmelden, daß es innerhalb der Aufenthaltsdauer klappt.

    Vielleicht hilft dir diese Seite als Information weiter:
    http://www.betanet.de/betanet
     
  3. Thatslife

    Thatslife Neues Mitglied

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    Bielefeld
    Hallo.
    Danke für die Antwort.
    Da ich studiere bekomme ich kein ALG, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe.
    Alles sehr komisch.
    Ich werde gleich mal auf der Seite nachgucken.
     
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